Der Spaß mit dem Zoll
#1
Moin, moin,

da der eine oder andere von Euch möglicherweise auch mit der Frage des Importes von magnetischen Aufzeichnungsgeräten aus dem Nicht-EU-Ausland zu tun haben wird, darf ich Euch auf diesem Wege eine Antwort des "Informations- und Wissensmangament Zoll" auf meine Anfrage bezüglich zweier belgischer Philips Tapedecks aus der Schweiz für ca. €70+Porto/St. beipulen.

Zitat:Informations- und Wissensmanagement Zoll schrieb
Sehr geehrter Herr ...,

sie möchten über den Postverkehr/Versandhandel eine Ware aus dem Ausland kaufen oder ersteigern, welche zusätzlichen
Abgaben kommen auf sie zu?
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten) zusätzlich zu entrichten.
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
-alkoholische Erzeugnisse,
-Parfüms und Eau de Toilette,
-Tabak und Tabakwaren,
-Röstkaffee oder löslicher Kaffee.

Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab.

Ermittlung des Zollsatzes
Die Höhe des Zollsatzes hängt von der Einreihung einer Ware in den so genannten Zolltarif ab. Jede Ware besitzt eine eigene Zolltarifnummer Die einzelnen Zollsätze können sehr unterschiedlich sein.
Sie können ihre Ware selber einreihen unter www.zoll.de -rechte Navigationsleiste -Zoll interaktiv -EZT-online (Zolltarif) bzw. -TARIC (Zolltarif). Hier finden sie für ihre Ware den Drittlandszollsatz, den Einfuhrumsatzsteuersatz und eventuelle Handelsbeschränkungen.

Ihre Angaben reichen nicht aus um die Kassetten-Recorder endgültig einzureihen. Beispielhaft wird die Einreihung für "Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte;
>>andere Geräte: >>magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend; >>>andere Geräte;>>>>Kassettengeräte; >>>>>mit eingebautem Verstärker und mit einem oder mehreren eingebauten Lautsprechern; >>>>>>andere" bei der Einfuhr aus der Schweiz vorgenommen.

Diese Kassetten-Recorder können der Codenummern 8519 8161 00 0 zugeordnet werden und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 2 %. Der präferenzberechtigte Drittlandszollsatz ist frei.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 19 %.

Die Gewährung von Präferenzen ist grundsätzlich von der Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises abhängig. Nahezu alle Präferenzregelungen sehen die Ausfertigung von vereinfachten Präferenznachweisen vor. Diese werden vom Ausführer in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung einer Zollstelle ausgefertigt.
Regelmäßig stellt die Ursprungserklärung auf der Rechnung diesen vereinfachten Präferenznachweis dar. Sie kann von jedem Ausführer bis zu einer bestimmten, je nach Präferenzregelung unterschiedlichen Wertgrenze (Schweiz 6000 EUR) abgeben werden (näheres finden sie unter www.zoll.de > Zoll und Steuern > Warenursprung und Präferenzen > Präferenzen > Präferenznachweise > Vereinfachte Ausstellung von Präferenznachweisen).

Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).
Die Rechnung ist vom Verkäufer auszustellen und an keine Form gebunden (kann also auch handgeschrieben sein). Dies giltauch bei Versteigerung gebrauchter Ware.
Beträge, die in fremder Währung ausgewiesen sind, müssen in Euro umgerechnet werden. Die aktuellen Umrechnungskurse finden Sie unter www.zoll.de > Zoll und Steuern > Zölle > Zollwert > Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung > Kursauswahl.
Der ermittelte Betrag wird mit dem entsprechenden Zollsatz multipliziert. Dies ergibt den Zollbetrag, also das was zusätzlich an Zoll zu entrichten ist. Zusätzlich sind noch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern zu entrichten. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.

Eine grafische Darstellung der Berechnungsmethode finden Sie unter www.zoll.de > Reise und Post > Bestimmungen im Postverkehr > Einfuhr im Postverkehr > Abgabenfestsetzung > Abgabenerhebung nach dem Zolltarif.

Einfuhrumsatzsteuer
Zum Zoll kommt immer noch die Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %.
Zur Ermittlung des zu zahlenden Betrages zählen Sie bitte zum Zollwert den ermittelten Zollbetrag hinzu und multiplizieren Sie diese Summe mit dem entsprechenden Einfuhrumsatzsteuersatz.
Einfuhrabgaben von insgesamt weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.

Hinweis:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden.
Beim Warenverkehr über die Grenze sind bestimmte Verbote und Beschränkungen (VuB) zu beachten. Auch deshalb werden eingehende Sendungen vom Zoll stichprobenweise überprüft.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Text ist nur unwesentlich und keinesfalls inhatlsverzerrend gekürzt Smile

Ich hoffe, Ihr fühlt Euch jetzt genauso motiviert, wie ich, Euch der Sache anzunehmen. Insbesondere wenn Ihr dem Link zur Homepage folgt, werdet Ihr gleich noch viel motivierter sein!

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#2
´
Was ist denn an der Antwort demotivierend? Das ist doch nun wirklich ausführlich und genau erklärt. Er hätte höchstens noch dazuschreiben können, dass man zwischen Pro- Forma und Handelsrechnung unterscheidet. In Deinem Fall sollte die Pro Forma Rechnung ausreichen, da sie ja nur zur Ermittlung der Einfuhrabgaben dient.

Die Seite des Zolls ist in der Tat nicht wirklich übersichtlich. Mit etwas Übung blickt man aber doch durch. Ich habe mir für mein Standardsortiment die wichtigsten Zolltarifnummern in einer Tabelle zusammengefaßt.

Viel unangenehmer finde ich, dass das Netz der Zolldienstellen immer mehr ausgedünnt wird und man teils ganz schön weit fahren muß, um Zollangelegenheiten zu erledigen.

Irgendwie ist da auch kein System drin. Ich habe einmal eine Sendung aus den USA bekommen, bestehend aus 2 Packstücken. Die Rechnung war an einem der Pakete befestigt. Das Paket ohne Papiere kam ganz normal mit der Post, ohne Einfuhrsteuerbescheid. Das andere Paket mußte ich auf dem Zollamt abholen. Das wurde dann auch aufgemacht, um nachzugucken was drin ist. Ich bestelle öfter Sachen in Amiland, mal kommen die direkt an und der Postbote kassiert die Einfuhrabgaben, mal muß ich zum Zoll hinfahren. Manchmal wird kontrolliert, mal nur auf Grund der Rechnung abgefertigt. Teils wollen die direkt kassieren, teils bekomme ich den Einfuhrsteuerbescheid zugeschickt.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#3
Hallo Frank,

zunächst war der Text als Information für all diejenigen gedacht, die mal vor der Frage stehen: kauf ich, oder kauf ich nicht (außerhalb der EU).

Als demotivierend empfinde ich persönlich, als jemand, der es mal gelernt hat, daß hier von einer Beratungsstelle für Privatpersonen auf einem Niveau "beraten" wird, das bei einem Gros der Leser zunächst einmal Hilflosigkeit auslösen wird.
Mal ehrlich: Kannst Du, ohne nachzulesen, das Thema "Präferenzen" in einen Zusammenhang mit dem Bedarf des Normalbürgers bringen, der einfach nur eine Bandmaschine importieren will? Frag mal rum, wer im Forum etwas zum Thema Präferenz erzählen kann.

Darüberhinaus ist die Ausführung für einen Normalbürger zum Teil wirklichkeitsfremd. Es ist nämlich durchaus nicht normal, daß ein Käufer eines gebrauchten Artikels vom privaten Verkäufer eine Rechnung bekommt. Übrigens habe ich in meiner Anfrage nie das Thema "Versteigerung" erwähnt, weil es bei mir nicht um eine Versteigerung geht, somit also auch Ebay keine Rechnung erstellt. Es fehlt aber der Hinweis, daß die zolltechnische Behandlung dann trotzdem funktioniert, wenn keine Rechnung vorliegt. Es fehlt aber der Hinweis, wie sich der Bürger der dann üblichen amtlichen Willkür bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage entziehen kann (> Vergleispreis-Erhebung).

Was vor allem fehlt ist der Hinweis, daß der Importeur haftet, selbst wenn der Exporteur die Zollerklärung ausfüllt. Denn im Gegensatz zur Darstellung des lieben Zollbeamten kann eine Zollerklärung durch den Versender erfolgen. Das sollte eigentlich der Normalfall sein. Die von Dir angesprochene unterschiedliche Behandlung durch dei Zollstellen resultiert möglicherweise auch darauf, daß dies mal geschehen ist und akzeptiert wurde, dann wieder nicht bzw die Erklärung nicht auf Gegenliebe stieß.
Was im Erklärungstext des Zollbeamten fehlt ist die im System eingebaute Falle, nämlich der Abgleich der Erklärungen mit den Preis-Vergleislisten des Zoll. Es wird nämlich nicht nur stichprobenartig der Inhalt überprüft, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Zollerklärung. Soll ich glauben, daß die resultierende Steuererklärung in jedem Falle immer auf der Rechnung des Verkäufers beruht? Tut sie nämlich nicht.

Schlußendlich ist der Nachsatz bezüglich des Haftungsausschlusses eine Frechheit und demotiviert mich besonders. Der Zoll übernimmt keine Haftung für seine Erklärung von Regeln, die anzuwenden er sich anmaßt? Dann frag mal Jürgen H. zu seinen Erfahrungen zur unterschiedlichen Einordnungen gleicher Artikel in unterschiedliche Zolltarife beim Bänder-Import aus den USA, oder frag' mal mich zur willkürlichen Anwendung der Pauschalbesteuerung durch das Post-Zollamt Hamburg oder zur doppelten Mehrwertsteuer-/Einfuhrumsatzsteuer-Erhebung auf grenzüberschreitende Transportdienstleistungen durch erkenntnisresistente Zollbeamte. Smile

Verstehe mich nicht muß. Das ist keinesfalls eine Kritik an gottgleichen Beamten. Ich schrieb nur, ich sei demotiviert. Smile

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#4
Hallo Matthias!

Ich kann Deinen Frust gut verstehen. Habe ich doch eigene, durchweg
schlechte Erfahrungen mit dem deutschen Zoll gemacht. Ok - das ist,
wegen der wenigen Fälle, nicht repräsentativ. Deckt sich aber mit dem,
was Du hier so andeutest (schreibst).
Am schlimmsten war es mal, als ich eine Bronzesculptur auf den Seychellen
gekauft habe. Diese wurde aber erst nach Bezahlung in Südafrika gegossen
und dann an mich geschickt. Mehr als 6 Stunden haben die Zöllner mich in
die Mangel genommen. Ich sollte nachweisen, wieviel Kupfer und andere
Metalle in der Legierung der Sculptur stecken! Sie haben dicke Bücher ge-
wälzt mit hunderten von Abbildungen - irgendwann hätte es mich nicht ver-
wundert, wenn meine Sculptur (ein Unikat!) dort abgebildet gewesen wäre.
Völlig zermürbt (die Freude auf die Scupltur war vollends hinüber) kam von
mir der Vorschlag, man möge annehmen, die Scuptur sei aus dem Material,
was bei der Einfuhr am teuersten ist - nur damit der Wahnsinn ein Ende hat!
Nach der Festsetzung folgte die nächste Überraschung. Auf die angefallenen
Frachtkosten (zu 95% nicht in Deutschland angefallen) mußte ich ebenso
Einfuhrzoll bezahlen, wie darauf noch mal "Märchensteuer". Insgesamt waren
das über 1000DM für eine Sculptur von 45cm Höhe und ca. 5kg Gewicht.

Daraus habe ich die Konsequenzen gezogen, und die nächsten Scupturen
über andere Wege legal(!) eingeführt. Über Frankfurt statt Hannover - da
kam nur eine geringe Zollgebühr drauf. Alle waren zufrieden. Der Zoll hatte
seine Gebühren und wir ein schönes Wochenende in Frankfurt - und kosten-
günstiger war es obendrein!

Auf das der Amtsschimmel drei Mal kräftig wiehere...

Grüße
Wolfgang
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#5
Wenn ich was aus dem Ausland bekomme, landet das inzwischen - da Zollamt Recklinghausen stillgelegt - auf dem Hauptzollamt in Gelsenkrichen.

Die sind eigentlich sehr umgänglich.

Tip: Auktionsseiten so ausdrucken, daß nur die Versandkosten z.B. innerhalb der USA draufstehen. Diesen Betrag nehmen die dann nämlich auch als Versandbetrag nach Deutschland an.

Liebe Grüße
Martin
Leute, bleibt schön glatt gewickelt!
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