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- Matthias M - 07.11.2008 Moin, moin, da der eine oder andere von Euch möglicherweise auch mit der Frage des Importes von magnetischen Aufzeichnungsgeräten aus dem Nicht-EU-Ausland zu tun haben wird, darf ich Euch auf diesem Wege eine Antwort des "Informations- und Wissensmangament Zoll" auf meine Anfrage bezüglich zweier belgischer Philips Tapedecks aus der Schweiz für ca. €70+Porto/St. beipulen. Zitat:Informations- und Wissensmanagement Zoll schriebDer Text ist nur unwesentlich und keinesfalls inhatlsverzerrend gekürzt ![]() Ich hoffe, Ihr fühlt Euch jetzt genauso motiviert, wie ich, Euch der Sache anzunehmen. Insbesondere wenn Ihr dem Link zur Homepage folgt, werdet Ihr gleich noch viel motivierter sein! Tschüß, Matthias - Frank - 07.11.2008 ´ Was ist denn an der Antwort demotivierend? Das ist doch nun wirklich ausführlich und genau erklärt. Er hätte höchstens noch dazuschreiben können, dass man zwischen Pro- Forma und Handelsrechnung unterscheidet. In Deinem Fall sollte die Pro Forma Rechnung ausreichen, da sie ja nur zur Ermittlung der Einfuhrabgaben dient. Die Seite des Zolls ist in der Tat nicht wirklich übersichtlich. Mit etwas Übung blickt man aber doch durch. Ich habe mir für mein Standardsortiment die wichtigsten Zolltarifnummern in einer Tabelle zusammengefaßt. Viel unangenehmer finde ich, dass das Netz der Zolldienstellen immer mehr ausgedünnt wird und man teils ganz schön weit fahren muß, um Zollangelegenheiten zu erledigen. Irgendwie ist da auch kein System drin. Ich habe einmal eine Sendung aus den USA bekommen, bestehend aus 2 Packstücken. Die Rechnung war an einem der Pakete befestigt. Das Paket ohne Papiere kam ganz normal mit der Post, ohne Einfuhrsteuerbescheid. Das andere Paket mußte ich auf dem Zollamt abholen. Das wurde dann auch aufgemacht, um nachzugucken was drin ist. Ich bestelle öfter Sachen in Amiland, mal kommen die direkt an und der Postbote kassiert die Einfuhrabgaben, mal muß ich zum Zoll hinfahren. Manchmal wird kontrolliert, mal nur auf Grund der Rechnung abgefertigt. Teils wollen die direkt kassieren, teils bekomme ich den Einfuhrsteuerbescheid zugeschickt. - Matthias M - 07.11.2008 Hallo Frank, zunächst war der Text als Information für all diejenigen gedacht, die mal vor der Frage stehen: kauf ich, oder kauf ich nicht (außerhalb der EU). Als demotivierend empfinde ich persönlich, als jemand, der es mal gelernt hat, daß hier von einer Beratungsstelle für Privatpersonen auf einem Niveau "beraten" wird, das bei einem Gros der Leser zunächst einmal Hilflosigkeit auslösen wird. Mal ehrlich: Kannst Du, ohne nachzulesen, das Thema "Präferenzen" in einen Zusammenhang mit dem Bedarf des Normalbürgers bringen, der einfach nur eine Bandmaschine importieren will? Frag mal rum, wer im Forum etwas zum Thema Präferenz erzählen kann. Darüberhinaus ist die Ausführung für einen Normalbürger zum Teil wirklichkeitsfremd. Es ist nämlich durchaus nicht normal, daß ein Käufer eines gebrauchten Artikels vom privaten Verkäufer eine Rechnung bekommt. Übrigens habe ich in meiner Anfrage nie das Thema "Versteigerung" erwähnt, weil es bei mir nicht um eine Versteigerung geht, somit also auch Ebay keine Rechnung erstellt. Es fehlt aber der Hinweis, daß die zolltechnische Behandlung dann trotzdem funktioniert, wenn keine Rechnung vorliegt. Es fehlt aber der Hinweis, wie sich der Bürger der dann üblichen amtlichen Willkür bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage entziehen kann (> Vergleispreis-Erhebung). Was vor allem fehlt ist der Hinweis, daß der Importeur haftet, selbst wenn der Exporteur die Zollerklärung ausfüllt. Denn im Gegensatz zur Darstellung des lieben Zollbeamten kann eine Zollerklärung durch den Versender erfolgen. Das sollte eigentlich der Normalfall sein. Die von Dir angesprochene unterschiedliche Behandlung durch dei Zollstellen resultiert möglicherweise auch darauf, daß dies mal geschehen ist und akzeptiert wurde, dann wieder nicht bzw die Erklärung nicht auf Gegenliebe stieß. Was im Erklärungstext des Zollbeamten fehlt ist die im System eingebaute Falle, nämlich der Abgleich der Erklärungen mit den Preis-Vergleislisten des Zoll. Es wird nämlich nicht nur stichprobenartig der Inhalt überprüft, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Zollerklärung. Soll ich glauben, daß die resultierende Steuererklärung in jedem Falle immer auf der Rechnung des Verkäufers beruht? Tut sie nämlich nicht. Schlußendlich ist der Nachsatz bezüglich des Haftungsausschlusses eine Frechheit und demotiviert mich besonders. Der Zoll übernimmt keine Haftung für seine Erklärung von Regeln, die anzuwenden er sich anmaßt? Dann frag mal Jürgen H. zu seinen Erfahrungen zur unterschiedlichen Einordnungen gleicher Artikel in unterschiedliche Zolltarife beim Bänder-Import aus den USA, oder frag' mal mich zur willkürlichen Anwendung der Pauschalbesteuerung durch das Post-Zollamt Hamburg oder zur doppelten Mehrwertsteuer-/Einfuhrumsatzsteuer-Erhebung auf grenzüberschreitende Transportdienstleistungen durch erkenntnisresistente Zollbeamte. ![]() Verstehe mich nicht muß. Das ist keinesfalls eine Kritik an gottgleichen Beamten. Ich schrieb nur, ich sei demotiviert. ![]() Tschüß, Matthias - cisumgolana - 08.11.2008 Hallo Matthias! Ich kann Deinen Frust gut verstehen. Habe ich doch eigene, durchweg schlechte Erfahrungen mit dem deutschen Zoll gemacht. Ok - das ist, wegen der wenigen Fälle, nicht repräsentativ. Deckt sich aber mit dem, was Du hier so andeutest (schreibst). Am schlimmsten war es mal, als ich eine Bronzesculptur auf den Seychellen gekauft habe. Diese wurde aber erst nach Bezahlung in Südafrika gegossen und dann an mich geschickt. Mehr als 6 Stunden haben die Zöllner mich in die Mangel genommen. Ich sollte nachweisen, wieviel Kupfer und andere Metalle in der Legierung der Sculptur stecken! Sie haben dicke Bücher ge- wälzt mit hunderten von Abbildungen - irgendwann hätte es mich nicht ver- wundert, wenn meine Sculptur (ein Unikat!) dort abgebildet gewesen wäre. Völlig zermürbt (die Freude auf die Scupltur war vollends hinüber) kam von mir der Vorschlag, man möge annehmen, die Scuptur sei aus dem Material, was bei der Einfuhr am teuersten ist - nur damit der Wahnsinn ein Ende hat! Nach der Festsetzung folgte die nächste Überraschung. Auf die angefallenen Frachtkosten (zu 95% nicht in Deutschland angefallen) mußte ich ebenso Einfuhrzoll bezahlen, wie darauf noch mal "Märchensteuer". Insgesamt waren das über 1000DM für eine Sculptur von 45cm Höhe und ca. 5kg Gewicht. Daraus habe ich die Konsequenzen gezogen, und die nächsten Scupturen über andere Wege legal(!) eingeführt. Über Frankfurt statt Hannover - da kam nur eine geringe Zollgebühr drauf. Alle waren zufrieden. Der Zoll hatte seine Gebühren und wir ein schönes Wochenende in Frankfurt - und kosten- günstiger war es obendrein! Auf das der Amtsschimmel drei Mal kräftig wiehere... Grüße Wolfgang - Zelluloid - 08.11.2008 Wenn ich was aus dem Ausland bekomme, landet das inzwischen - da Zollamt Recklinghausen stillgelegt - auf dem Hauptzollamt in Gelsenkrichen. Die sind eigentlich sehr umgänglich. Tip: Auktionsseiten so ausdrucken, daß nur die Versandkosten z.B. innerhalb der USA draufstehen. Diesen Betrag nehmen die dann nämlich auch als Versandbetrag nach Deutschland an. Liebe Grüße Martin |