Vorsicht Falle
#51
Ja. Das Alles ist mir Klar.
Mit den forum Beispielen wollte Ich nur den Unterschid Darstellen zwischen den zwei welten.
Was die Forums Betrifft, Haste Recht bis zu ein Punkt aber da Kommt noch ein Unterschid Hinzu:
Ein forum Betreiber Veröffentlicht Kostenlos. Er Verdint kein Geld mit den Postings. Er Stellt Lediglich nur eine Software zur Verfügung, Zwecks Kommunikation. Der Busfahrer Fahrt den Buss von A nach B und Obwohl er dafür Geld Kassiert (Er Fährt nicht Kostenlos) wird er nicht Zur Verantwortung Gezogen während der Forum Betreiber eine kostenlose platform (bus zum fahren) Anbietet.
Der einzige Unterschid ist das in den Bus eine Eingeschränke Personenanzahl die Dumschwäzerei Mitbekommt während in ein Forum (sofern keine Geschlossene Greuppe) ist die Anzahl der Personen was Die Dumschwäzerei Mitbekommt wesentlich Gröser. Es Steht Ihn aber Frei Verfügbar die Anzahl ein zu Schrenken genau wie der busfahrer wen er Die tür Schliest und loßfährt. Mehr unterschide Sehe ich nicht.
Zitieren
#52
=> Einar

Mit Bezahlung hat das gar nix zu tun!

Wenn ich eine Bank überfalle, werde ich dafür auch nicht bezahlt und es ist dennoch strafbar ;-) Und nicht jedes Forum ist kostenlos. Oft verdienen Betreiber z. B. an der Werbung!

Wenn ich ein Forum betreibe, dann bin ich in der gleichen Situation wie der Herausgeber / Verlag einer Zeitung. Ich veröffentliche Informationen und habe, bezahlt oder unbezahlt, dafür gerade zu stehen daß dadurch kein Gesetzesverstoß begangen wird. Das ist eine Regelung, die ich im Prinzip durchaus gut und richtig finde.

Aussagen, die irgendwelche Rechte verletzten, sind spätestens bei Aufforderung zu entfernen / zu korrigieren. Ob weitergehende Forderungen (Schadensersatz etc. ) gestellt werden können, hängt davon ab, was man dem Admin an Kotrollaufgaben zumutet und was nicht. Spätestens nach "Kenntnisnahme" hat der Admin zu handeln, strittig ist lediglich, ab wann und wie die "Kenntnisnahme" erfolgt und zu erfolgen hat.

Gottseidank ist die reine Absonderung von purem Blödsinn in der Öffentlichkeit nicht strafbar. Ich wäre ansonsten schon lange im Knast.
Michael(F)
Zitieren
#53
Zitat:EinarN postete
Der einzige Unterschid ist das in den Bus eine Eingeschränke Personenanzahl (...)
Zum dritten mal: NEIN! Der Unterschied ist, daß der Busfahrer die Gespräche seiner Fahrgäste nicht veröffentlicht. Er sitzt vorne und lenkt den Bus und verkauft Fahrkarten. Das ist nicht strafbar. Ein Forenbetreiber veröffentlicht die Beiträge der Forenmitglieder, und wenn diese rechtswidrige Äußerungen enthalten, dann ist das strafbar.

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Zum Thema Kostenlosigkeit: Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn ein Forum zum Bewerben, zum Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen genutzt wird. Werbefinanzierte Foren, egal ob die Einnahmen an den Betreiber oder direkt an den Hoster gehen, erfüllen immer den "geschäftlichen Verkehr". Foren mit Suche- und Biete-Boards ebenso.
Zitieren
#54
Hallo Einar
Ein wichtiger Unterschied ist auch, das ein gesprochenes Wort (im Bus) weg ist, es ist nicht mehr Reproduzierbar, der Busfahrer hat keine Möglichkeit es zu „entfernen“.
Ein geschriebenes Wort in einem Forum ist jederzeit beliebig oft Abrufbar, es lässt sich nachträglich Abspeichern, Vervielfältigen.
Gruß Ulrich
Zitieren
#55
Ja. Das ist Tatsache.
Obwohl............mitlerweile sind (bei uns am jeden fahl) aale Busse und Strab's vollgestopft mit CCTV's. Wer da noch zuseht, was mit den Aufzeichnungen passiert, wann diese Gelöscht werden..............
Zitieren
#56
Hallo Einar
Du darfst ohne Einverständnis der Beteiligten keine Gespräche (Ton) Aufzeichnen.
Videoüberwachungen und Aufzeichnungen sind möglich aber sie dürfen nicht
Veröffentlicht werden.
Öffentlich und Veröffentlicht sind zwei verschiedene Dinge.
Gruß Ulrich
Zitieren
#57
Kenne Mich nicht aus aber Was ich so im Alltag Sehen, dazu die recordern (video und Tape 24 spuren mit 26 Spulen NAB, Bandgeschwindigkeit etwa 2 cm/sec) was 24 stunden von 24 Laufen, Aufgezeichnet wird nonstop sagen mir was anderes. Ist aber auch egal. Mehr kann Ich nich Schreiben weil da..................muss Ich meine Klappe Halten. (Vertraglich Festgelegt).
Zitieren
#58
Hallo Einar
Wie soll ich das verstehen?
Du hast Kenntnis von illegalen Aufzeichnungen und musst aus vertraglichen Gründen dazu schweigen?
Ich klinke mich an dieser Stelle lieber aus.
Gruß Ulrich
Zitieren
#59
Zitat:uk64 postete
Hallo Einar
Wie soll ich das verstehen?
Du hast Kenntnis von illegalen Aufzeichnungen und musst aus vertraglichen Gründen dazu schweigen?
Das ist nichts Ilegales. Aus Sicherheitsgründen werden die signale der Videoüberwachungen für Jede U-Bahn Haltestelle Aufgezeichnet.
Ist doch normal oder?
Macht auch die DB usw.
Zitieren
#60
Da steht aber auch überall: "Achtung! Dieser Bahnhof, Flughafen, öffentliche Platz, Diskothek Pipapo ... ist videoüberwacht."

niels
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.
Zitieren
#61
Wie uk64 in Posting #55 bereits anmerkte:
# Video-Aufzeichnungen sind möglich
# Werden kenntlich gemacht, also nicht heimlich
# Dürfen nicht veröffentlicht werden
# Es gibt auch Vorschriften darüber, wie diese Aufnahmen vernichtet / gelöscht werden müssen. Ewiges Sammeln ist nicht erlaubt.

Wer zu welchen Zwecken wo überwachen darf und welche Genehmigungen dazu erforderlich sind, ist sicher ein interessantes Kapitel für sich.
Michael(F)
Zitieren
#62
Ja aber Die archivierungdauer ist Unterschidlich. Mindestens 24 Stunden wen keine Vorkommnise sind. Das mit der Veröffentlichung Spaltet einiges da man jede Menge Material findet wo es nichts Verloren hat. Das Beginnt von YouTube, Clipfish bis .................... usw. obwohl das Gesez was Anderes Erzählt.

Die Verträgliche Schweigepflicht was Ich weiter Oben in den posting 056 Erwähnte Bezieht sich auf der Aufnahmetechnic.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste