13.01.2018, 16:32
lukas,'index.php?page=Thread&postID=215495#post215495 schrieb:In der Sttrahlenschutzverordnung geht es um ionisierende Strahlung, nicht um Langwelliges, wie Radio- oder Funkfrequenzen. Das muss dann woanders stehen.Hallo Lukas,
ich habe nicht von der StrlSchV gesprochen sondern von der Gesetzgebung. Verordnungen sind nur untergesetzliche Normen, für Rundfunk würde dann die BImSchV greifen als untergesetzlicheNorm der Strahlenschutzgesetzgebung, da Strahlung im BImSchG selbst nicht geregelt ist.
Gerhard