25.07.2023, 10:14
Beim Afghanistan Krieg hat es sich um einen Bündnisfall gemäß NATO Vertrag gehandelt, die Bundesrepublik musste teilnehmen. Politik ist kein Wunschkonzert, wenn man völkerrechtliche Verpflichtungen eingeht, muss man diese auch bedienen. Daher eignet sich das o. g. Beispiel gerade nicht um meine These zu widerlegen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger aus der NATO austreten wollen, gibt es auch dafür wählbare Möglichkeiten. Nur wasch mich, aber mach mich nicht nass, funktioniert im echten Leben nicht.