31.01.2023, 15:11
Das ist glücklicherweise falsch! Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG), ausserhalb der Spekulationsfrist, in der Regel von einem Jahr, sind komplett steuerfrei. Wenn ich für 1 Mio. Goldbarren kaufe, diese ein Jahr halte, und dann bei etwas Glück auf dem Goldmarkt für 2 Mio verkaufe, ist der Gewinn in Höhe von 1 Mio. EUR steuerfrei! Das gleiche gilt für Oldtimer, Bandmaschinen etc. etc.
Grüsse
Gerhard
Grüsse
Gerhard