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Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Druckversion

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Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - UHER-Fan - 06.01.2023

Gutem Morgen zusammen,

das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten und regelt auch die privaten Verkäufe u.a. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen etc.

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article237289909/finanzamt-steuern-ebay-gesetz-amazon.html

Plattformbetreiber wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon oder Etsy sind durch das PStTG nun dazu verpflichtet, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, sobald die Menge der pro Jahr verkauften Artikel über 30 liegt und damit mehr als 2000 Euro eingenommen wurden.

Viele Grüße

Andreas


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - andreas42 - 06.01.2023

Hallo Andreas,

danke für den Hinweis! Dann muss ich mal prüfen, ob das Unterforum „Suche / Biete / Tausch“ die Definition einer Plattform erfüllt, und daraus eine Meldepflicht folgt. Sad

Der Gesetzentwurf ist hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf, genau verstanden habe ich die Definition noch nicht.

Viele Grüße
Andreas


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Perry Dhalgren - 06.01.2023

Hm, 30 Artikel pro Jahr klingt ja nach nicht so viel. Da kommen bestimmt eine ganze Menge an Leute hin. Und 2000 €? Da sind ja einige gebrauchte Tonbandgeräte schnell dran...

Ich weiß nicht, ob das jetzt den Verkauf von Gebrauchtteilen so ankurbeln wird, was natürlich ein wenig im Gegensatz zur Nachhaltigkeit stehen dürfte.

Perry


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Ferrograph - 06.01.2023

Guten Morgen,

Ich habe mal den entsprechenden Passus aus dem genannten Gesetzblatt kopiert:

Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ....

... im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme dersel­ben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrie­ben bekommen hat.

Wie muss man das interpretieren, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden, wenn man zum Bsp 

1 Gerät für 1050 EUR
1 Gerät für 890 EUR
1 Gerät für 760 EUR 

und insgesamt weniger als die maximalen 30 Artikel
in einem Kalenderjahr bei einer Plattform verkauft?

Gruß Jan




RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - tommywoodstock - 06.01.2023

(06.01.2023, 09:30)andreas42 schrieb: Hallo Andreas,

danke für den Hinweis! Dann muss ich mal prüfen, ob das Unterforum „Suche / Biete / Tausch“ die Definition einer Plattform erfüllt, und daraus eine Meldepflicht folgt. Sad

Der Gesetzentwurf ist hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf, genau verstanden habe ich die Definition noch nicht.

Viele Grüße
Andreas

Ich denke nicht. Gleiches dürfte auch für alle anderen Kleinanzeigenportale gelten.
Hierzu habe ich mal folgende Passage aus dem Gesetzesentwurf rausgesucht.

" Erfasst werden grundsätzlich alle gängigen Arten von Geschäftsbeziehungen (Business-to-Business, Business-toConsumer, Consumer-to-Consumer, Consumer-to-Business). Die Anforderung an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle keiner Meldung an das BZSt unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande kommt, nicht erfasst sein. Denn wäre dies der Fall, bliebe für den Plattformbetreiber unbekannt, auf wie viele Angebote der Anbieter Geschäftsabschüsse tatsächlich erfolgten bzw. ob diese überhaupt zu einem tatsächlichen Geschäftsabschluss geführt haben (siehe auch Satz 3 Nummer 2). "

Ebay dürfte damit für mich als Verkäufer "tot" sein. Was sind denn schon 2000 €/Jahr? Gar nichts!

Gruß
Tommy


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - JUM - 06.01.2023

(06.01.2023, 10:25)Ferrograph schrieb: Guten Morgen,

Ich habe mal den entsprechenden Passus aus dem genannten Gesetzblatt kopiert:

Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ....

... im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme dersel­ben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrie­ben bekommen hat.

Wie muss man das interpretieren, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden, wenn man zum Bsp 

1 Gerät für 1050 EUR
1 Gerät für 890 EUR
1 Gerät für 760 EUR 

und insgesamt weniger als die maximalen 30 Artikel
in einem Kalenderjahr bei einer Plattform verkauft?

Gruß Jan


Ich interpretiere, dass Du dann melden/angeben musst.
Die Plattformen sind ja nur Vermittler.
VG Jürgen


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 06.01.2023

Es kommt noch dicker, Seite 12, Beherrschung.

Wenn der Mann von der Frau, oder auch umgekehrt, beherrscht wird, z.B. Finanzhoheit bei der Haushaltskasse, ist die, oder der automatisch kein Freigestellter mehr, wenn die Grenzen überschritten werden.

Es wird jetzt sicher viele neue Selbständige geben, bei ebay z.B. und die Behörden besorgen sich ne Menge Arbeit.


Gruß
Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Ferrograph - 06.01.2023

Hallo Jürgen,
ja es scheint so, sobald über 2000 EUR erzielt werden, die Formulierung ist für mich irreführend.
Im Umkehrschluss:
Auch wenn man nur einen Artikel im Jahr über 2000 EUR verkauft dann erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörde?
Hoffentlich nicht....

Gruß Jan


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - andreas42 - 06.01.2023

Hallo Tommy,

(06.01.2023, 12:36)tommywoodstock schrieb: Ich denke nicht. Gleiches dürfte auch für alle anderen Kleinanzeigenportale gelten.
Hierzu habe ich mal folgende Passage aus dem Gesetzesentwurf rausgesucht.

danke - das sieht ganz gut aus (und deckt sich mit dem, was in anderen Foren dazu diskutiert wird).

Viele Grüße
Andreas


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - UHER-Report-Fan - 06.01.2023

Hallo,

was mich etwas irritiert ist die Gültigkeit für Dinge des täglichen Gebrauchs. Das ist ja mehr als schwammig - konnte auch nichts konkretes dazu finden...
Das macht den Gebrauchthandel leider sehr uninteressant...

Grüße
Andreas


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Sonicman - 06.01.2023

Meldung ist nicht gleich steuerpflichtig! Steuerpflichtig ist nur gewerblich oder Spekulationsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres nach Erwerb. Wenn ich meine Stereoanlage, die ich schon länger als ein Jahr besitze, für 100.000,- EUR über Ebay verkaufe wird das zwar dem FA gemeldet, bleibt aber steuerfrei. Das FA wird höchstens in meine Steuererklärungen der letzten Jahre schauen, ob meine versteuerten Einkünfte einen solchen Verkauf plausibel machen. Sollte ich keine zu versteuernden Einnahmen gehabt haben, wird natürlich weiter geforscht. Nur wer 10 Tonbandgeräte aus dem Elektroschrott pro Jahr revidiert und mit Gewinn verkauft, war schon immer gewerblich, hatte es bisher nur einfacher diese Tatsache zu verschleiern.
Grüße Gerhard


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 06.01.2023

Hallo Jan,

in §4 steht
"(5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der
....
4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten
nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung
gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat."

Als Logik-Formel :
Frei= (Anzahl<30) und (Vergütung<2000€)
Die logische Negierung davon ist
Nicht_frei=(Anzahl>=30) oder (Vergütung>=2000€)

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Ferrograph - 07.01.2023

Danke Kai,
dann bleibt nur zu hoffen, daß die Finanzämter nicht zukünftig erwarten, daß jeder Nichtselbständige seine Einnahmen aus Plattformgeschäften größer als 2000 EUR in seiner Steuererklärung aufführt....

Gruß Jan


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - JUM - 07.01.2023

"Die Hoffnung stirbt zuletzt...aber sie stirbt" (zit. Nico Semsrott)
Aus welchem anderen Grund könnte solch ein Gesetz so formuliert worden sein...
VG Jürgen


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Karl 59 - 07.01.2023

Ich Hab' mir den verlinkten Gesetzesentwurf auch mal (nicht komplett) durchgelesen.
Scheinbar gibt's aber da doch was zu holen, wenn der Verwaltungsaufwand des Bundes von 2022 bis 2025 knapp 79 Mio. € beträgt.

"Zu § 5 (Relevante Tätigkeit; Vergütung) Zu Absatz 4: Waren werden nach Absatz 4 als körperliche Gegenstände definiert. Unter dem Warenbegriff fallen nicht Wasser, Heizung oder Elektrizität."

Die Information der Meldung erhält man ja scheinbar vor der Meldung an's Finanzamt:

"§ 21 
Information der Anbieter (1) Meldende Plattformbetreiber haben vor einer erstmaligen Meldung der Informationen nach § 12 Absatz 1 jedem meldepflichtigen Anbieter in allgemeiner Form mitzuteilen: 
1. dass zu dem Anbieter nach diesem Gesetz Informationen für Zwecke der Durchführung des Besteuerungsverfahrens erhoben und dem Bundeszentralamt für Steuern zur Weiterleitung an die zuständigen Landesfinanzbehörden oder die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeldet werden, 
2. alle Informationen, auf die der Anbieter seitens des Datenverantwortlichen Anspruch hat, und zwar so rechtzeitig, dass der Anbieter seine Datenschutzrechte wahrnehmen kann. (2) Meldende Plattformbetreiber haben jedem meldepflichtigen Anbieter die ihn jeweils betreffenden Informationen nach § 13 Absatz 2, 3 oder 4 bis zum 31. Januar des Jahres mitzuteilen, das auf den Meldezeitraum folgt, in dem der Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde."

So wie ich den Text interpretiere, zielt es wohl in erster Linie auf Systeme wie z.B. die Vermietung von Immobilien ab; wie z.B. AirBNB.

Es ist so wie es immer ist. Wenn unsoziale Gruppen oder Menschen eine Gesetzeslücke ausnutzen, und dabei eine Grenze überschreiten, schreitet irgendwann der Gesetzgeber ein.
Das ist persönliche Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit.
Die Gesetze treffen dann aber immer auch Menschen, die überhaupt nicht in diese Kategorie fallen.
Meine Meinung dazu.

Gruß,
Karl


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Sonicman - 07.01.2023

Hallo Kai,
Zu dem, was Du oben schreibst kommt noch alles, was zu Deinem Hausrat gehört und nicht der Spekulationsfrist unterliegt. Wenn jemand 10.000 Schallplatten aus dem Erbe des Onkels einzeln für 100,- EUR je Stück verkauft, ist das frei (Erbschaftssteuer einmal unberücksichtigt). Wenn jemand einen Nachlass mit 10.000 Schallplatten kauft, die Witwe über den Tisch zieht, das ganze dann für 100,- EUR je Stück verkauft ist das gewerblich und steuerpflichtig. Das war schon bisher so, jetzt ist der Nachweis für das FA nur einfacher. Im übrigen finde ich es gut, wenn nicht nur Angestellte besteuert werden, sondern auch all die übrigen, die sich Einnahmequellen abseits davon erschlossen haben. Schließlich werden die Begehrlichkeiten der Bürger bis hin zum leistungslosen Grundeinkommen auch immer größer. Da muss der Staat dann nachjustieren.
Gerhard


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 07.01.2023

Hallo,
ich dachte, es geht hier um die Melde-Pflicht des Plattform-Betreibers/Verantwortlichen.
Soll der jetzt erforschen, ob das "Handelsgut" zum Hausrat des Anbieters gehört oder gekauft und zB mit Hilfe des Know-Hows im Forum benutzbar gemacht wurde und nun weiter veräußert wird ?

@Jan: Das eine ist die Meldepflicht des Platformbetreibers, das andere deine Angaben in der Steuererklärung.
Ebenso wie die Meldungen der Banken über Kapital-Einkünfte der Steuerpflichtigen und deren Steuererklärungen. Das Finanzamt kann auf der Basis einen Abgleich durchführen. Das kann für "vergeßliche" Erklärer unangenehm werden.

Wenn es diese Meldepflicht gibt, muß der Verantwortliche in Zukunft alle offensichtlichen Verkäufe registrieren, weil es ja sein könnte, daß jemand irgendwann die Anzahl 30 erreicht oder überschreitet oder die Summe der Vergütungen >= 2000€ wird.

Da stellt sich die Frage, ob PNs für den Admin/Verantwortlichen/Betreiber offensichtlich/transparent sind oder ob er da gar nicht rein schauen darf.
In letzterem Fall könnte die Meldepflicht unterlaufen werden, indem Anbieter öffentlich immer nur signalisieren, daß sie was "über" haben und sich davon trennen wollen. Alles andere wie Geschenk / Tausch / Verkauf würde dann per PN oder EMail oder ... verabredet.

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - andreas42 - 07.01.2023

Hallo Kai,

die Diskussion geht um beides: Auch um die Sorge jedes einzelnen auch bei Verkäufen auf anderen Portalen. Gerhards Punkt finde ich hier sehr hilfreich - nicht alles, was jetzt meldepflichtig wird, ist jetzt steuerpflichtig. Das Gesetz regelt die Weitergabe von Information, um die Durchsetzung bereits bestehender Steuerpflichten zu erleichtern.

Bin ich jetzt Plattformbetreiber, wegen Suche/Biete/Tausch? Ich denke nicht, siehe Argumentation oben, keine Transaktions- oder Bezahlfunktionen. Ob Privatnachrichten so gedeutet werden könnten, bezweifle ich - aus meiner Sicht sind sie private Kommunikation wie e-Mails, die ich nicht mitlesen oder auswerten darf. Die Foren-Software bietet auch keine Möglichkeiten für Admins oder Moderatoren, PNs von anderen Nutzern zu lesen.

Dennoch wäre auch die andere Argumentation denkbar - dass die Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer potentiell über Privatnachrichten passiert könnte bedeuten, dass die Transaktion auf "der Plattform" abgeschlossen wird (gültiger Kaufvertrag). Ich halte die Augen offen, wie andere Foren das machen.

Viele Grüße
Andreas


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 07.01.2023

Ich kenne mich da nicht aus,
glaube aber, daß wenn ich ein Haus verkaufe, das ich vor Jahrzehnten geerbt habe, dafür auch Steuern abführen muß.

Zu
"wäre auch die andere Argumentation denkbar - dass die Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer potentiell über Privatnachrichten passiert könnte bedeuten, dass die Transaktion auf "der Plattform" abgeschlossen wird (gültiger Kaufvertrag)"
stellt sich die Frage, wo die Beweislast liegt,
beim Finanzamt für das Vorliegen eines melde- oder gar steuer-pflichtigen Vorgangs
oder beim Plattformbetreiber, daß in seinem Verantwortungsbereich kein Kaufvertrag zustande kam.

Für die Zukunft gibt es aktuell Tendenzen/Anläufe zur Beweislast-Umkehr,
siehe zB den Beitrag von Prof. Rieck
https://youtu.be/9oekLVVNT3w

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Sonicman - 07.01.2023

Es gibt immer Tendenzen in die eine oder andere Richtung, das ist ja das schöne an der Demokratie und das können wir mit unserem Wahlverhalten sehr gut beeinflussen. Man sollte sich nur vor der Wahl richtig informieren damit man sich nicht nachher über genau das, was man gewählt hat, ärgern muss. Und natürlich muss man als guter Demokrat ein Mehrheitsvotum auch akzeptieren. Ansonsten fliegt die schönste Demokratie auseinander, siehe USA.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Karl 59 - 07.01.2023

(07.01.2023, 13:20)kaimex schrieb: Ich kenne mich da nicht aus,
glaube aber, daß wenn ich ein Haus verkaufe, das ich vor Jahrzehnten geerbt habe, dafür auch Steuern abführen muß.

Nein. Für Immobilien beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Für Wertgegenstände beträgt die Spekulationsfrist 1 Jahr. Danach ist keine Steuer mehr fällig.
Für den Verkauf von Gebrauchsgegenständen aus dem privaten Haushalt fällt generell keine Steuer an.

Wenn man aber defekte Gebrauchsgegenstände kauft, die repariert werden, und dann gewinnbringend verkauft, ist auch Steuer fällig.

Ich seh' das ganz entspannt, es trifft nur die, die sowieso hätten den Gewinn versteuern müssen.

Gruß,
Karl


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 07.01.2023

(07.01.2023, 15:41)Karl 59 schrieb: Nein. Für Immobilien beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. ...  Danach ist keine Steuer mehr fällig.

Danke für den Hinweis.

(07.01.2023, 15:41)Karl 59 schrieb: Für den Verkauf von Gebrauchsgegenständen aus dem privaten Haushalt fällt generell keine Steuer an.
Wenn man aber defekte Gebrauchsgegenstände kauft, die repariert werden, und dann gewinnbringend verkauft, ist auch Steuer fällig.

Ich kann mir vorstellen, daß hier im Forum gelegentlich "geflunkert" wird, daß es sich bei dem vorgestellten defekten Tonbandgerät um das geliebte Gerät aus der eigenen Jugend handelt, wenn um Reparatur-Hilfe gebeten wird.
Gleiches könnte auch in Einzelfällen bis zu kleinen Sammlungen gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden, um eine Steuerpflicht zu bestreiten.
Es dürfte ein Problem sein, das Gegenteil nachzuweisen.
Wer will/kann da Narrativ und Wahrheit auseinander halten ?

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - JUM - 07.01.2023

Wer hätte denn dann die Nachweispflicht?
VG Jürgen


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - PAM - 07.01.2023

Ah, danke für den Hinweis über das neue Gesetz hier im Thread. Ich wäre da erstmal gar nicht drüber gestolpert.

Jaaaa, kaufen und verkaufen in der Bucht - das betrifft mich schon irgendwie.
Seit meinem  - seit der Corona-Phase - wieder erwachten Hobby, tote Elektronik zu reparieren (das mache ich seit meinem 10. Lebensajahr, als seit 1970) ist hier einiges über den Tisch gegangen. Und es hat Spass gemacht. Ebenso seit einem Dreivierteljahr der muntere Talk mit Euch hier!  Heart

Erlös? Gewinn? na ja ... wenn ich z.B. eine schlappe Sony TC-377 oder eine ASC5000 nehme .. die musste ich auch kaufen für ..sagen wir mal 80-100€. Riemensatz, evtl weitere Bauteile, Gehäuse schicke machen, Frontfolie etc.. und viel, viel Arbeit. Mit Glück ging sowas dann für 200 raus. Im Augenblick und auch in aktueller Krisen-Zukunft wohl noch weniger.

Von den ca. 50-70€ Gewinn bin ich dann z.B. mit meiner Frau essen gegangen - als "Ausgleich" für die verlorene Zeit mit ihr. Somit lohnte sich das eigentlich gar nicht für mich. Wenn da nun noch Steuer abgezogen wird, sowieso nicht mehr. 

Der Gedanke war eh, einen neuen Hobbyzweig für die langsam näher kommende Rentenphase zu erschliessen. 
Speziell bei Tonbandgeräten ist die Kombi aus Mechanik und Elektronik spannend und ideal für mich.

Whatever .. für mich ist die "laufen lernen"- Phase bei TB-Geräten vorbei, das Wissen und die Routine sind nach ca. 50 Geräten erarbeitet, die besten Stücke behalte ich und dann ist die Epoche erstmal Geschichte. 
In 2023 habe ich eh neue Projekte im Visier. 

Ich bleibe Euch aber natürlich erhalten, ihr seid alles top Jungz!  Cool


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 07.01.2023

(07.01.2023, 15:41)Karl 59 schrieb: Ich seh' das ganz entspannt, es trifft nur die, die sowieso hätten den Gewinn versteuern müssen.

Gruß,
Karl

Leider gibt es da einen kleinen Haken der die Sache sehr uninteressant macht.

Verkaufe ich ein Gerät für 500 €, muss ich den vollen  Betrag versteuern, sofern ich für den Erwerb keine Rechnung nachweisen kann, was in den seltesten Fälle auf den hier relevanten Plattfornen der Fall ist. Auch müsste ich ein Gewerbe anmelden, oder Kleinunternehmer werden, weil ab einem bestimmten Zeitpunk dann eine EkSt-Erklärung verlangt wird.
Die 250€ welche ich für das Gerät bezahlt habe, sind dann auch Gewinn. Ich denke es wird sich viel auf  den Plattformen ändern, oder es wird neue Ideen geben.

Gruß
Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - PAM - 07.01.2023

[quote pid="329759" dateline="1673125454"]
(07.01.2023, 21:52)pkm schrieb: Die 250€ welche ich für das Gerät bezahlt habe, sind dann auch Gewinn. 

[/quote]

Genau das ist das Problem. Zuzüglich Kosten für Ersatzteile etc..

Das wird mir zu komplex. Schade ..


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - musicus - 07.01.2023

pkm: Verkaufe ich ein Gerät für 500 €, muss ich den vollen  Betrag versteuern, sofern ich für den Erwerb keine Rechnung nachweisen kann...

Ist das so? Kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen ich habe noch ein Bandgerät, das ich in den 80igern erworben habe und verkaufe es nun. Da kann doch kein vernünftig denkender Mensch erwarten, dass davon noch eine Rechnung existiert!
Vor einem Jahr habe ich meine Mittelformatausrüstung verkauft, die ich Anfang der 2000er gebraucht erworben habe. Auch wenn ich damit einen kleinen Gewinn erzielt habe, ist das reines Privatvermögen und geht niemanden was an!

Grüße
Erhard


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - PAM - 07.01.2023

(07.01.2023, 22:28)musicus schrieb: pkm: Verkaufe ich ein Gerät für 500 €, muss ich den vollen  Betrag versteuern, sofern ich für den Erwerb keine Rechnung nachweisen kann...

Ist das so? Kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen ich habe noch ein Bandgerät, das ich in den 80igern erworben habe und verkaufe es nun. Da kann doch kein vernünftig denkender Mensch erwarten, dass davon noch eine Rechnung existiert!
Vor einem Jahr habe ich meine Mittelformatausrüstung verkauft, die ich Anfang der 2000er gebraucht erworben habe. Auch wenn ich damit einen kleinen Gewinn erzielt habe, ist das reines Privatvermögen und geht niemanden was an!

Grüße
Erhard

..wenn Du Dein Kontingent von 30 Artikeln bzw. 2K€ verballert hast, wirst Du Deine Maschine erst nächstes Jahr verhökern können, Erhard... Rechnung hin- oder her. Confused


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 07.01.2023

Hallo Erhard,

Geräte des Häuslichen Gebrauchs können steuerfrei veräußert werden.
Kaufe ich ein Gerät, repariere das um es danach wieder zu veräußeren, ist das kein Teil des häuslichen Gebrauchs.

Gruß Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Sonicman - 08.01.2023

Grundsätzlich können alle Kosten gewinnmindernd in Abzug gebracht werden. Wer das einmal realistisch für sich durchrechnet, wird - solange es beim Hobby bleibt - auch mit zehn reparierten Geräten pro Jahr keinen Gewinn machen.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - bobhund - 08.01.2023

Immerhin erzeugen alle eingekauften Geräte Kosten. Und bei den oft ausufernden Sammlungen, die sich da im Laufe der Jahre bilden ... Man muss von den Einnahmen aus den Verkäufen einfach nur teures Geraffel anschaffen. Oder?


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 08.01.2023

(08.01.2023, 09:11)Sonicman schrieb: Grundsätzlich können alle Kosten gewinnmindernd in Abzug gebracht werden. Wer das einmal realistisch für sich durchrechnet, wird - solange es beim Hobby bleibt - auch mit zehn reparierten Geräten pro Jahr keinen Gewinn machen.

Nur mit dem was er repariert und bei Kleinanzeigen z.B. wieder verkauft sicher nicht, wer davon lebt ist eh Gewerbetreibender.

Ich gehe mal davon aus, dass alle nicht gewerblichen ein anderes Einkommen haben vom welchem sie leben und was sie auch versteuern müssen, selbst die Rente. Wenn also ein Portal dem FA meldet, dass du für 3000 € Teile verkauft hast welche das FA  nicht zum häuslichen Bedarf zählt, wirst du die 3000€ als Einnahme versteuern müssen. Abzugsfähig ist nur das was du mit Belegen nachweisen kannst und das dann mit einer EkSt-Erklärung.

Wer nur 10% Steuern zahlt hat 300€ weniger, wer unter dem Freibetrag liegt, kann aber dann mit dem zusätzlichen Einkommen über den Freibetrag rutschen.

Schönen Sonntag
Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Baruse - 08.01.2023

Das ist doch wieder nur eine, warum auch immer gezündete Nebelkerze.
Anfangs ein riesen Bohai und in einem halben Jahr kräht kein Hahn mehr danach.
Der gleiche Blödsinn wie mit den Bons beim Bäcker oder Dönermann.
Das ist in dieser Form doch überhaupt nicht kontrollierbar.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 08.01.2023

(08.01.2023, 09:38)bobhund schrieb: Man muss von den Einnahmen aus den Verkäufen einfach nur teures Geraffel anschaffen. Oder?

Ganz bestimmt nicht.

Mit der gleichen Begründung müßten dann ja alle Kapital-Einkünfte steuerfrei sein, wenn ich davon zB genügend Rolexe oder einen Lamborghini kaufe.

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 08.01.2023

(08.01.2023, 09:49)Baruse schrieb: Das ist doch wieder nur eine, warum auch immer gezündete Nebelkerze.
Anfangs ein riesen Bohai und in einem halben Jahr kräht kein Hahn mehr danach.
Der gleiche Blödsinn wie mit den Bons beim Bäcker oder Dönermann.
Das ist in dieser Form doch überhaupt nicht kontrollierbar.

Wäre schön wenn du Recht hättest, ich sehe das leider etwas anders.

Wenn die Portale die F-Ämter mit den entsprechenden Meldungen zuschütten kann es durchaus sein, das alle Fälle unter, sagen wir mal 4000€,  zunächst nicht bearbeitet werden.  Wer da drüber liegt wird sicher Post vom FA bekommen, was dann im einfachsten Fall mit Erklärungsbedarf und auch viel Arbeit verbunden sein kann.

Wenn das FA diese Arbeit auf Dauer nicht bewältigen kann und zu viele durchschlüpfen, kann ich mir sogar eine Lösung wie bei den Banken vorstellen, welche 30% von den Kapitaleinkünften vorweg schon mal als Steuer abziehen,  das müssen dann die Portale auch machen und wer das Geld, oder einen Teil davon wieder haben will, muss selbst aktiv werden.

Schöne neue Welt
Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - bobhund - 08.01.2023

(08.01.2023, 09:52)kaimex schrieb:
(08.01.2023, 09:38)bobhund schrieb: Man muss von den Einnahmen aus den Verkäufen einfach nur teures Geraffel anschaffen. Oder?

Ganz bestimmt nicht.

Mit der gleichen Begründung müßten dann ja alle Kapital-Einkünfte steuerfrei sein, wenn ich davon zB genügend Rolexe oder einen Lamborghini kaufe.

MfG Kai

Das ist aber doch etwas anderes? Wenn mir das Finanzamt unterstellt, dass ich mit dem An- und Verkauf von Geraffel gewerblich tätig bin, dann sind doch Gewinne = Einnahmen minus Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Revoxanlage für 5000 Euro kaufe und nur die A77 wieder verkaufe, nach Reparatur, weil ich die schon hatte, dann gebe ich beim Finanzamt doch an, dass ich Verlust gemacht habe, weil der Rest der Anlage noch nicht verkauft worden ist. Dass ich die Anlage privat angeschafft habe, bestreitet das Finanzamt doch gerade selber und kann es mir wohl schlecht unterstellen? Zumindest für eine Einnahmeüberschussrechnung sieht das so aus. Klar, die Revoxanlage ist dann natürlich Betriebsvermögen und kein Privateigentum.

Ich repariere und verkaufe ja keine Tonbandgeräte, aber ich würde ab da jeden Beleg für gekaufte Tonbänder sammeln, die Stromkosten für den Arbeitsplatz und Hörplatz in Abzug bringen, Fahrt- und Transportkosten für Abholung der Geräte usw. Ich glaube, da sieht man sehr schnell, dass die Kellerhobbybastelei hier absolut kein Goldtopf ist. Bei Flohmarktkäufen u.Ä. kann man übrigens auch mit Eigenbelegen arbeiten. Nicht zu vergessen, dass das Essengehen mit der Frau natürlich ein Geschäftsessen war, das sich zum Großteil auch wieder als Betriebskosten verrechnen lässt.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 08.01.2023

(08.01.2023, 10:24)bobhund schrieb: Wenn mir das Finanzamt unterstellt, dass ich mit dem An- und Verkauf von Geraffel gewerblich tätig bin, dann sind doch Gewinne = Einnahmen minus Ausgaben.

Ich gebe hier nur meine Steuer-Laien Ansichten wieder.

Ein Gewerbe wird nicht unterstellt, sondern muß angemeldet sein.
In dem vorliegenden Zusammenhang  ist, soweit ich es mitbekommen habe, nicht von gewerblicher Tätigkeit die Rede.
Einkünfte durch private Verkäufe unterliegen aber auch unter bestimmten Voraussetzungen der Steuer.
Der Staat kann Steuern erfinden, wie er Lust hat.
In der Regel können im privaten Fall nur zB vorherige Anschaffungskosten gegen einen Verkaufserlös angerechnet werden. Nicht aber spätere Anschaffungskosten anderer Güter, denen zudem gar nicht anzusehen ist, ob sie dem Privatvergnügen dienen oder zukünftigem Veräußerungsgut zuzurechnen sind.
Sicher schafft das Gesetz eine große Grau-Zone, die vermutlich erst noch per Durchführungsverordnungen gelichtet werden muß, wenn man nicht irgendwann einsieht, daß auch das nicht ohne weiteren unbezahlbaren Personal-Aufwand zu kontrollieren ist.

Es wäre einfacher, eine Katzen-Steuer einzuführen, die braucht man nur zu zählen. Ausnahmen würden dann für alleinstehende RentnerInnen in Form von Frei-Katzen eingeführt.

MfG Kai
Nachtrag: In Beitrag #1 ist ausdrücklich erklärt, daß es hier um private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte geht.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Ferrograph - 08.01.2023

Ist schon interessant, was für kreative Ideen hier geboren werden.

Gruß Jan


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - bobhund - 08.01.2023

Wobei gerade bei freilebenden Katzen ja die Zugehörigkeit nicht einfach beweisbar ist. Muss ich für eine Katze Steuern zahlen, die unerlaubt über mein Terrain streunt Wink Da mit dem angemeldeten Gewerbe hast du einen guten Punkt. Also ist es künftig wohl sogar klüger, ein Gewerbe anzumelden, um weniger Steuern zahlen zu müssen?


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Ferrograph - 08.01.2023

(08.01.2023, 12:07)bobhund schrieb: Also ist es künftig wohl sogar klüger, ein Gewerbe anzumelden, um weniger Steuern zahlen zu müssen?

Wenn dem so wäre würde Deutschland aus 80 Millionen Selbständigen bestehen.
Man ist nämlich vom Tag der Geburt an in Deutschland steuerpflichtig.
Erhoben wird die natürlich in Abhängigkeit von der Einkommens- und Vermögenssituation.

Gruß Jan


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 08.01.2023

Ich war nie Gerwerbe-Treibender und kann deshalb nicht sagen, welche Tricks zur persönlichen Bereicherung man da nutzen kann.
Ob ein Porsche als absetzbarer Lieferwagen anerkannt wird, weiß ich  nicht.

Man sollte sich erstmal Gedanken machen, wie man hier den verantwortlichen Betreiber  von seiner Meldepflicht "befreien" kann.
ZB dadurch daß man keine Verkäufe ankündigt, sondern nur, daß man sich von etwas trennen möchte.

Ansonsten ist das Gesetz sicher ein Anreiz, mehr Tauschhandel zu betreiben.
ZB eine Revox-Anlage gegen eine Mundorf Drossel aus Silberfolie mit 1% Goldanteil im Wert von ca. 3000 €,
alternativ ein Gold-Collier für die Lebensabschnittsgefährtin.

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - pkm - 08.01.2023

(08.01.2023, 12:29)kaimex schrieb: Ob ein Porsche als absetzbarer Lieferwagen anerkannt wird, weiß ich  nicht.

Hallo Kai,

wenn du mit Diamanten handelst, dann in jedem Fall,,,

Gruß
Peter


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - 96k - 08.01.2023

Hallo zusammen,

der erste Treffer bei Google beantwortet Eure Fragen:

https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/


Viele Grüße

Joachim


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 08.01.2023

Leider nicht:
Wenn ich da lese:
" Ab 2023 sind Internetplattformen wie Ebay gesetzlich verpflichtet, den Finanzbehörden auch Privatverkäufe mitzuteilen. Das gilt nicht, wenn es pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe sind und höchstens 2.000 Euro Einnahmen entstehen."
denke ich, nanu, jetzt auf einmal "30 Verkäufe pro Jahr und Plattform" ???

Bislang glaubte ich verstanden zu haben: 30 Verkäufe pro Jahr und "Nase" auf einer Plattform.
In §4 wird doch die Anzahl-Grenze 30 auf den einzelnen Anbieter bezogen, nicht auf die Plattform.
Oder ?

@Peter: Auf St.Pauli zählen in einer gewissen Branche dem Anschein nach Ferraris und Lamborghinis als Dienstwagen.

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - 96k - 08.01.2023

(08.01.2023, 15:54)kaimex schrieb: Leider nicht:
Wenn ich da lese:
" Ab 2023 sind Internetplattformen wie Ebay gesetzlich verpflichtet, den Finanzbehörden auch Privatverkäufe mitzuteilen. Das gilt nicht, wenn es pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe sind und höchstens 2.000 Euro Einnahmen entstehen."
denke ich, nanu, jetzt auf einmal "30 Verkäufe pro Jahr und Plattform" ???

Bislang glaubte ich verstanden zu haben: 30 Verkäufe pro Jahr und "Nase" auf einer Plattform.
In §4 wird doch die Anzahl-Grenze 30 auf den einzelnen Anbieter bezogen, nicht auf die Plattform.
Oder ?

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn z.B. eBay bei Amazon nachfragen dürfen, ob sie auch einen Kunden mit der Steuernummer xxx haben und welche Verkäufe zu welcher Betragshöhe er dort getätigt hat, damit sie ihre Meldepflicht berechnen können? Das geht gar nicht.

Jede Plattform berechnet das für sich und meldet, wenn die Grenze überschritten wurde.


Viele Grüße

Joachim


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - kaimex - 08.01.2023

Dann versteh ich aber gar nichts mehr.
Es nützt dem Finanzbehörden doch nichts, wenn ein Plattformbetreiber irgendwann meldet, nun wurde die Anzahl 30 überschritten und am Ende des Jahres, welche Summe der Verkaufspreise erreicht wurde (sofern >=2000€).
Der (vermutete) Sinn des Ganzen besteht doch darin, eine Kontroll-Möglichkeit zu bieten, ob der einzelne Verkäufer seiner Erlös-Versteuerungs-Pflicht nachkommt.
Dazu müssen natürlich irgendwie Indentitäten mitgeteilt werden.
Es ist doch nicht beabsichtigt, den Vermittler/Plattformbetreiber für die Erlöse der einzelnen Anbieter/Verkäufer zu besteuern.
Es geht wie bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses um "Plattform-Transparenz" bzw den "gläsernen Bürger".
Ich würde mich nicht wundern, wenn der Admin von Verkäufern im Forum die Steuer-ID abfragen und in der Meldung weitergeben muß.
Das läßt sich sicher per Durchführungsverordnung zum Gesetz regeln.

MfG Kai


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Karl 59 - 08.01.2023

(08.01.2023, 12:29)kaimex schrieb: Ich war nie Gewerbe-Treibender und kann deshalb nicht sagen, welche Tricks zur persönlichen Bereicherung man da nutzen kann.
Ob ein Porsche als absetzbarer Lieferwagen anerkannt wird, weiß ich  nicht.
Hallo Kai,

ich war schon nebenberuflich Gewerbetreibender. Wenn ich in Rente bin, habe ich das auch wieder vor.
Grundsätzlich ist es so, dass alle Angaben gegenüber dem Finanzamt glaubhaft sein müssen; mit Belegen ist das zwar einfacher; hilft aber nicht unbedingt; und Eigenbelege werden ja auch anerkannt, wenn sie denn glaubhaft sind.
Ob Porsche oder Lamborghini oder Ferrari; an sich kann alles als abgesetzt werden. Dis Sache hat aber 2 Haken. Zum einen hat ein Gewerbe den Sinn, Gewinn zu erwirtschaften; wenn das zu lange nicht erfolgt, hat das Finanzamt Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Gewerbes, und es wird als privates Hobby eingestuft. Zum anderen ist die private Nutzung zu versteuern; die wird auf Grund des Listenpreises zum Herstellungsdatum berechnet. Für einen Gewerbetreibenden ist es daher eher interessant, einen Oldtimer zu erwerben, da der Anschaffungspreis abgesetzt werden kann; die private Nutzung jedoch auf dem damaligen Listenpreis basiert.
Die Tricks zur persönlichen Bereicherung sind meiner Meinung nach überschaubar. Wenn es unglaubwürdig wird, kann das Finanzamt ganz schnell auf der Matte stehen.
Finanzbeamte sind auch keine Unmenschen, und außerdem zur Auskunft und Hilfe gesetzlich verpflichtet.
Das ist jetzt aber etwas OT, und hat mit dem ursprüngliche Beitrag nur am Rande etwas zu tun.

So wie eben ein Gewerbe, das keinen Gewinn erzielt, von Finanzamt irgendwann als Privatvergnügen eingestuft wird, ist es so, dass Privatvergnügen, das Gewinn erzielt, irgendwann vom Finanzamt als Gewerbe eingestuft wird. Der Beobachtungszeitraum ist meines Wissens (vom Steuerberater) so ungefähr 4 Jahre.

Es geht bei dem Gesetz ja um um Steuerhinterziehung in teils erheblich Umfang, und nicht um um unerhebliche Privatverkäufer.

Es geht meiner Meinung nach nicht um einen "gläsernen Menschen", wenn wir nur ehrliche und keine betrügerischen Mitmenschen hätten, bräuchte es solche Gesetze nicht.

Gruß
Karl


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - bobhund - 08.01.2023

Das mit dem Privatvergnügen hab ich dabei irgendwie bis heute nicht richtig verstanden. Einerseits wird einem also gewerbliches Handeln unterstellt, wenn man zu viel an- und verkauft bei Ebay (mehr als 30 Artikel im Jahr), anderseits wird einem Liebhaberei unterstellt, wenn man dabei keine richtigen Gewinne macht. Was ist denn die genaue Folge dessen, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt? Führt aber vielleicht für diesen Thread zu weit.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Karl 59 - 08.01.2023

(08.01.2023, 18:18)bobhund schrieb: Das mit dem Privatvergnügen hab ich dabei irgendwie bis heute nicht richtig verstanden. Einerseits wird einem also gewerbliches Handeln unterstellt, wenn man zu viel an- und verkauft bei Ebay (mehr als 30 Artikel im Jahr), anderseits wird einem Liebhaberei unterstellt, wenn man dabei keine richtigen Gewinne macht. Was ist denn die genaue Folge dessen, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt? Führt aber vielleicht für diesen Thread zu weit.

Man kann keine Ausgaben mehr absetzen. Ein mir bekanntes Beispiel ist eine angebliche Hundezucht, bei der Aufwand und Ertrag durch die verkauften Welpen in keinem Verhältnis standen.
Da die Ausgaben über Jahre den Erlös überschritten wurde immer nur Steuer erstattet. Das Gewerbe wurde dann nicht mehr anerkannt. Rückwirkend hat das keine Folgen.


RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - Sonicman - 08.01.2023

Das gilt aber nur im Kleinen. Wenn Elon Musk zum Mars fliegen will ist das selbstverständlich keine Liebhaberei, obwohl Aufwand und Ertrag sicherlich in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.