Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
#49
(08.01.2023, 18:18)bobhund schrieb: Das mit dem Privatvergnügen hab ich dabei irgendwie bis heute nicht richtig verstanden. Einerseits wird einem also gewerbliches Handeln unterstellt, wenn man zu viel an- und verkauft bei Ebay (mehr als 30 Artikel im Jahr), anderseits wird einem Liebhaberei unterstellt, wenn man dabei keine richtigen Gewinne macht. Was ist denn die genaue Folge dessen, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt? Führt aber vielleicht für diesen Thread zu weit.

Man kann keine Ausgaben mehr absetzen. Ein mir bekanntes Beispiel ist eine angebliche Hundezucht, bei der Aufwand und Ertrag durch die verkauften Welpen in keinem Verhältnis standen.
Da die Ausgaben über Jahre den Erlös überschritten wurde immer nur Steuer erstattet. Das Gewerbe wurde dann nicht mehr anerkannt. Rückwirkend hat das keine Folgen.
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von Karl 59 - 08.01.2023, 19:02

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste