Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
#17
Hallo,
ich dachte, es geht hier um die Melde-Pflicht des Plattform-Betreibers/Verantwortlichen.
Soll der jetzt erforschen, ob das "Handelsgut" zum Hausrat des Anbieters gehört oder gekauft und zB mit Hilfe des Know-Hows im Forum benutzbar gemacht wurde und nun weiter veräußert wird ?

@Jan: Das eine ist die Meldepflicht des Platformbetreibers, das andere deine Angaben in der Steuererklärung.
Ebenso wie die Meldungen der Banken über Kapital-Einkünfte der Steuerpflichtigen und deren Steuererklärungen. Das Finanzamt kann auf der Basis einen Abgleich durchführen. Das kann für "vergeßliche" Erklärer unangenehm werden.

Wenn es diese Meldepflicht gibt, muß der Verantwortliche in Zukunft alle offensichtlichen Verkäufe registrieren, weil es ja sein könnte, daß jemand irgendwann die Anzahl 30 erreicht oder überschreitet oder die Summe der Vergütungen >= 2000€ wird.

Da stellt sich die Frage, ob PNs für den Admin/Verantwortlichen/Betreiber offensichtlich/transparent sind oder ob er da gar nicht rein schauen darf.
In letzterem Fall könnte die Meldepflicht unterlaufen werden, indem Anbieter öffentlich immer nur signalisieren, daß sie was "über" haben und sich davon trennen wollen. Alles andere wie Geschenk / Tausch / Verkauf würde dann per PN oder EMail oder ... verabredet.

MfG Kai
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von kaimex - 07.01.2023, 11:50

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