06.01.2023, 10:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2023, 10:38 von Ferrograph.)
Guten Morgen,
Ich habe mal den entsprechenden Passus aus dem genannten Gesetzblatt kopiert:
Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ....
... im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.
Wie muss man das interpretieren, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden, wenn man zum Bsp
1 Gerät für 1050 EUR
1 Gerät für 890 EUR
1 Gerät für 760 EUR
und insgesamt weniger als die maximalen 30 Artikel
in einem Kalenderjahr bei einer Plattform verkauft?
Gruß Jan
Ich habe mal den entsprechenden Passus aus dem genannten Gesetzblatt kopiert:
Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ....
... im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.
Wie muss man das interpretieren, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden, wenn man zum Bsp
1 Gerät für 1050 EUR
1 Gerät für 890 EUR
1 Gerät für 760 EUR
und insgesamt weniger als die maximalen 30 Artikel
in einem Kalenderjahr bei einer Plattform verkauft?
Gruß Jan