16.08.2023, 22:01
(23.02.2023, 20:17)SonyKassettenkaiser schrieb: Ich habe vor einer ganzen Weile Bilder von innen von den öffentlichen Gebäuden gemacht, und habe leider herausgefunden, das sowas grundsätzlich verboten scheint. …
Jein! Es gilt zwar Hausrecht und Fotografieren kann verboten werden, z. B. durch eine entsprechende Beschilderung. Für alte Gebäude (Z.B. Kirchen, Jugendstilgebäude aus der Zeit, alte Bahnhöfe etc. erlischt 70 Jahre nach Tod des Architekten oder Urhebers dessen Urheberrecht und diese Gebäude können gemeinfrei auch von innen fotografiert werden, falls öffentlich zugänglich und nicht nach Hausrecht verboten. Aussen gilt Panoramafreiheit, d.h. der Urheber hat durch die Platzierung seines Objektes im öffentlichen Raum der Nutzung durch die Öffentlichkeit qua Gesetz bereits zugestimmt.