19.07.2021, 15:15
Hallo Gerhard,
nun, ich habe mir gedacht, dass sowas hier nicht auf Begeisterung trifft
Ich würde prinzipiell unterscheiden zwischen einer "denkmalgerechten Restaurierung" und einem "Umbau" oder "Modernisierung". Natürlich verbietet sich so ein Umbau, wenn es um die möglichst originalgetreue Erhaltung eines wertvollen, seltenen Models geht - ganz egal ob Auto, Bandgerät, Bauwerk oder Orgel. Aber die denkmalgerechte Behandlung ist ja nicht immer und ausschließlich das Ziel der Maßnahme.
Warum sollte ich z.B. bei einer A77 (als Beispiel, weil sie jetzt nicht unbedingt selten ist) nicht nach Herzenslust Modernisierungen vornehmen - z.B. die Zeigerinstrumente durch LED-Spitzenwertanzeigen ersetzen, oder die ganze Audioelektronik neu aufbauen - und dabei vielleicht sogar mit Entzerrung durch Digitalfiltern und eingebauter USB-Soundkarte ausrüsten? Natürlich ist das nicht mehr original - aber doch auch nicht im Ansatz verwerflich? Noch dazu, wenn vom Spendergerät vielleicht nicht viel mehr als Chassis und Motoren übrig war?
Ich finde, dass in solchen Modernisierungen sogar ein besonderer Reiz liegt. Mit heutigen Möglichkeiten das machen, was man zur Entstehungszeit vielleicht noch nicht gekonnt hätte; verpönte Neugotik gegen "echte" Gotik. Der Sammler wendet sich mit Grausen ab - aber ich finde es faszinierend. Meine Messungen mache ich ja auch mit der Soundkarte, und nicht mit einem historischen Gerätepark.
Und beim Auto - warum sollte man denn nicht in einen 20 Jahre alten Youngtimer, vielleicht schon mit Motorschaden, einen elektrischen Anrieb einbauen dürfen? Es geht ja nicht darum, in Konkurrenz mit originalgetreuer Restaurierung zu treten. Auf die Originalität bewusst verzichten, und statt schlecht modernisierter Retro-Form (siehe Mini, Beetle, ...) lieber das Original, modern alltagstauglich gemacht.
Viele Grüße
Andreas
nun, ich habe mir gedacht, dass sowas hier nicht auf Begeisterung trifft
Ich würde prinzipiell unterscheiden zwischen einer "denkmalgerechten Restaurierung" und einem "Umbau" oder "Modernisierung". Natürlich verbietet sich so ein Umbau, wenn es um die möglichst originalgetreue Erhaltung eines wertvollen, seltenen Models geht - ganz egal ob Auto, Bandgerät, Bauwerk oder Orgel. Aber die denkmalgerechte Behandlung ist ja nicht immer und ausschließlich das Ziel der Maßnahme.
Warum sollte ich z.B. bei einer A77 (als Beispiel, weil sie jetzt nicht unbedingt selten ist) nicht nach Herzenslust Modernisierungen vornehmen - z.B. die Zeigerinstrumente durch LED-Spitzenwertanzeigen ersetzen, oder die ganze Audioelektronik neu aufbauen - und dabei vielleicht sogar mit Entzerrung durch Digitalfiltern und eingebauter USB-Soundkarte ausrüsten? Natürlich ist das nicht mehr original - aber doch auch nicht im Ansatz verwerflich? Noch dazu, wenn vom Spendergerät vielleicht nicht viel mehr als Chassis und Motoren übrig war?
Ich finde, dass in solchen Modernisierungen sogar ein besonderer Reiz liegt. Mit heutigen Möglichkeiten das machen, was man zur Entstehungszeit vielleicht noch nicht gekonnt hätte; verpönte Neugotik gegen "echte" Gotik. Der Sammler wendet sich mit Grausen ab - aber ich finde es faszinierend. Meine Messungen mache ich ja auch mit der Soundkarte, und nicht mit einem historischen Gerätepark.
Und beim Auto - warum sollte man denn nicht in einen 20 Jahre alten Youngtimer, vielleicht schon mit Motorschaden, einen elektrischen Anrieb einbauen dürfen? Es geht ja nicht darum, in Konkurrenz mit originalgetreuer Restaurierung zu treten. Auf die Originalität bewusst verzichten, und statt schlecht modernisierter Retro-Form (siehe Mini, Beetle, ...) lieber das Original, modern alltagstauglich gemacht.
Viele Grüße
Andreas