27.03.2021, 11:05
nein, vom Gesetzgeber gibt es die Pflicht nicht. Nur Versicherer können das als Gegenleistung für eine besonders günstige Prämie verlangen - das ist dann aber Zivilrecht, genau wie die Sache, dass man heute in der Regel bei der Versicherung die Fahrer angeben muss, die das Auto nutzen. Haftpflichtschäden müssen die Versicherer auf jeden Fall regulieren, auch wenn der falsche Fahrer im Auto sitzt, oder das Liebhaberstück doch im Alltag gefahren wird.
Gruß Frank
Gruß Frank