25.03.2021, 13:19
ich habs mal grade rausgegoogelt:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g...ennzeichen
Nutzungseinschränkungen können sich ergeben, wenn man spezielle ( preiswerte ) Oldtimerversicherungen in Anspruch nimmt - das sind dann aber Vertragsregeln der Versicherer ( z.B. Nachweis eines Alltagsfahrzeuges, Kilometerbeschränkung usw. ), und keine staatlichen Gesetze.
Anders ist es, wenn man das 07er Sammlerkennzeichen benutzt, mit dem mehrere Autos wie mit einem Wechselkennzeichen bewegt werden. Hier gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Kurzzeitkennzeichen oder die roten Händlerkennzeichen - nur Überführungs- und Probefahrten etc. sind erlaubt, beim 07er Kennzeichen ist noch der Besuch von Oldtimerveranstaltungen zulässig, aber auf keinen Fall die Fahrt zur Arbeit, auch dann nicht, wenn man danach noch zur Werkstatt fährt.
Gruß Frank
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g...ennzeichen
Nutzungseinschränkungen können sich ergeben, wenn man spezielle ( preiswerte ) Oldtimerversicherungen in Anspruch nimmt - das sind dann aber Vertragsregeln der Versicherer ( z.B. Nachweis eines Alltagsfahrzeuges, Kilometerbeschränkung usw. ), und keine staatlichen Gesetze.
Anders ist es, wenn man das 07er Sammlerkennzeichen benutzt, mit dem mehrere Autos wie mit einem Wechselkennzeichen bewegt werden. Hier gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Kurzzeitkennzeichen oder die roten Händlerkennzeichen - nur Überführungs- und Probefahrten etc. sind erlaubt, beim 07er Kennzeichen ist noch der Besuch von Oldtimerveranstaltungen zulässig, aber auf keinen Fall die Fahrt zur Arbeit, auch dann nicht, wenn man danach noch zur Werkstatt fährt.
Gruß Frank