17.03.2021, 09:03
Wenn keine Kontrolle des Zahlungsverkehrs vorhanden ist, besteht auch kein Sanktionsmöglichkeit bei Betrugsfällen!
P.S. Die Kritik an den AGB hat m.E. sehr wohl auch etwas mit Verkaufsgebahren zu tun. Der Käufer bestimmt ob er zufrieden ist und nicht der Verkäufer!
VG Martin
P.S. Die Kritik an den AGB hat m.E. sehr wohl auch etwas mit Verkaufsgebahren zu tun. Der Käufer bestimmt ob er zufrieden ist und nicht der Verkäufer!
VG Martin