19.08.2014, 07:56
Holger,'index.php?page=Thread&postID=169536#post169536 schrieb:Aber lieber frage ich vorher bei der Urheber-Gesellschafft an, sicher ist sicher…Ich habe ergoogelt, dass bis zu 12 Sekunden "als Zitat" (und so könnte man es ja bezeichnen) zulässig sind. Ohne Gewähr, ob ich das richtig verstanden habe und ob der Schreiber in einem Forum recht hat. Die Anfrage wäre am sichersten, aber ob die Produktionsgesellschaft noch existiert (sonst müsstest Du den Rechtsnachfolger herausfinden), ob Du eine Antwort bekommst und ob die positiv ausfällt, ist ziemlich unsicher. Ich persönlich würde mich trauen, weil durch die Veröffentlichung von 12 Sekunden (am besten mit Urheberangabe) ja unmöglich ein materieller Schaden entstehen kann. - Es gibt noch eine Möglichkeit: Warte bis zum Jahr 1973 + 70 = 2043, dann hat der Film keinen Urheberrechtsschutz mehr.
Gruß, Anselm
Früher war mehr UHER. Meine UHER-Erinnerungen