23.07.2013, 22:56
Moin, moin,
soeben habe ich zufällig die letzten Minuten der Sendung "Akte" auf Sat1 zum Thema "geplante Obsoleszenz" gesehen. Die Sendung thematisierte das schon lange bekannte Phänomen von Druckerpatronen mit Seitenzähler, der viel zu früh - im Beispiel bereits nach einem Drittel der Kapazität - die leere Patrone melde.
Wenn der Hersteller nur mit - in diesem Beispiel - 15.000 Seiten Kapazität wirbt, wäre das wohl in Ordnung, andernfalls nahe am Betrug. Übrigens war ich im Frühling beim Kauf eines Bürodruckers dabei, dessen Verkäufer deutlich und aus eigenem Antrieb darauf hinwies, das von ihm angebotene Gerät hätte solch Zähler nicht! Wir haben also die Wahl.
Ebenfalls thematisierte die Sendung die elektrische Zahnbürste, bei der ein einfachst-Akku eingebaut sei, der sich aber nicht wechseln ließe. Auch hier haben wir die "Wahl". Denn das neue aber inzwischen gültige ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) sieht in §4 vor, "... Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist ...".
Der in der Sendung befragte Verbraucherschutzanwalt meinte zu dem gezeigten Beispiel, der Hersteller hätte in diesem Fall ggf. sogar mit hohen Strafen zu rechnen, weil sich der Akku bei der gezeigten Zahnbürste nur auf dem Wege der Zerstörung des Gehäuses tauschen ließe: Ein Gesetztesverstoß. Es muüsste sich nur jemand dafür interessieren.
Wer zu dem Thema aktiv werden will, der schaue hier: http://www.murks-nein-danke.de/
Tschüß, Matthias
soeben habe ich zufällig die letzten Minuten der Sendung "Akte" auf Sat1 zum Thema "geplante Obsoleszenz" gesehen. Die Sendung thematisierte das schon lange bekannte Phänomen von Druckerpatronen mit Seitenzähler, der viel zu früh - im Beispiel bereits nach einem Drittel der Kapazität - die leere Patrone melde.
Wenn der Hersteller nur mit - in diesem Beispiel - 15.000 Seiten Kapazität wirbt, wäre das wohl in Ordnung, andernfalls nahe am Betrug. Übrigens war ich im Frühling beim Kauf eines Bürodruckers dabei, dessen Verkäufer deutlich und aus eigenem Antrieb darauf hinwies, das von ihm angebotene Gerät hätte solch Zähler nicht! Wir haben also die Wahl.
Ebenfalls thematisierte die Sendung die elektrische Zahnbürste, bei der ein einfachst-Akku eingebaut sei, der sich aber nicht wechseln ließe. Auch hier haben wir die "Wahl". Denn das neue aber inzwischen gültige ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) sieht in §4 vor, "... Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist ...".
Der in der Sendung befragte Verbraucherschutzanwalt meinte zu dem gezeigten Beispiel, der Hersteller hätte in diesem Fall ggf. sogar mit hohen Strafen zu rechnen, weil sich der Akku bei der gezeigten Zahnbürste nur auf dem Wege der Zerstörung des Gehäuses tauschen ließe: Ein Gesetztesverstoß. Es muüsste sich nur jemand dafür interessieren.
Wer zu dem Thema aktiv werden will, der schaue hier: http://www.murks-nein-danke.de/
Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch