Verpackung & Versand
#26
Liebe Leute,

der Wunsch, aus einem weltweiten Marktplatz all das heraussuchen zu können, was ihr gerne hättet und das, billigst und ohne eigenen Aufwand zu haben, vor die Tür gestellt zu bekommen, belegt, wie intensiv ihr Werbung schaut, hat aber nichts mit den Regeln in diesem Lande zu tun.

Um es mal ganz deutlich zu sagen. WENN jemand, wie Timo und ser es ja selber ins Feld führen, einen Artikel zum Versand anbietet, dann, lieber Timo, geht es nicht eine Verpackung nach dem Motto zu diskutieren: so hat es schon einmal geklappt.

Jene, die sich in diesem Forum herumtreiben haben für sich in Anspruch zu nehmen, zumindest Halb-Profis zu sein. Ich habe diese Ehre der Beschränkung nicht. Denn ich habe es vor vielen Jahren, lange bevor es Ebay gab, mal gelernt.
Und daher haben wir hier ALLE zu akzeptieren, das nicht unsere Vorstellung von Verpackung gelten, sondern das es die Vorstellungen sind, die sich aus den AGBs der Transport-Unternehmen herauslesen lassen.

Das betrifft aber nur unser Innenverhältnis mit dem von uns beauftragten Transportunternehmen.
Als Verkäufer haben wir einen Vertrag mit dem Käufer gemacht. Und spätestens mit seiner Bezahlung, meist schon mit Vertragsschluß, ist die Ware in sein Eigentum übergegangen. Wir spielen dann also mit seinem Eigentum für das und für dessen Nutzbarkeit im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit (§434 BGB) wir in vollem Umfange haftbar sind. Und wir haben nicht das Recht, damit ein Risiko einzugehen. Es gilt die Sorgfaltspflicht. Und die ist zu erfüllen.

Was Du, lieber Timo, als hinreichend für eine Verpackung anführst, mag einem Gros der in Deutschland in dieser Sekunde beförderten Sendungen entsprechen. Das ist aber für ein HiFi-Gerät üblichen Ausmasses nicht hinreichend. Das ist ein Fakt abseits aller Diskussions-Fähigkeit.

Wenn wir ein HiFi-Gerät, nehmen wir mal eine Dimension von 435 x 7 x 315 mm und ein Gewicht von 7 kg an - also ein verhältnismäßig kleines HiFi-Gerät - verschicken wollen, dann reicht ein Bananen-Karton nicht. Der ist nicht breit genug und der ist nicht tief genug, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.
Bei der Gewährleistung der sicheren Beförderung geht es nicht darum, dass es einmal oder zehnmal klappt. Der Versender fremden Eigentums hat dafür zu sorgen, das es unter den bekannten Transportbedingungen immer klappt!
Und diese Transportbedingungen sind insbesondere die automatische Sortier-Anlage und der mögliche Sturz einer Sendung aus bis zu Packtisch-Höhe. Also auch von der Ladefläche des Transporters, von der Sackkarre oder aus den Händen des Mitarbeiters des Paketdienstes.

Wir finden das nicht gut? Wen interessiert das? Das sind die Bedingungen, denen wir uns zu unterwerfen haben, wenn wir einen Vertrag mit DHL und Co. machen. Sonst müssen wir die besonders vorsichtige Behandlung bezahlen und die, lieber Timo, kostet mehr als ein Hermes-was-auch-immer-Paket.
Wir haben uns dabei weder auf besondere Sorgfalt noch auf die Kulanz eines Transportunternehmens zu verlassen. Dieses "Hoffen" steht dem Versender fremden Eigentums nicht zu.

UND wir haben uns auch keinesfalls auf die Transportversicherung des Beförderungsunternehmens zu verlassen. Denn als Versender werkeln wir mit dem Eigentum des Käufers. Und kein Eigentümer eines frisch erworbenen Gerätes braucht sich darauf einzulassen, das ein Versender, der zufällig einen Bananenkarton zuhause hat, auf die Versicherung von Hermes, DHL und Co. vertraut. Der Eigentümer hat nämlich das Recht auf die Ware und nicht auf einen Ersatz-Betrag. Was er wil entscheidet er, nicht der Versender auf der Basis seiner Trägheit.
Im übrigen ist der Verkäufer für die vereinbarte Beschaffenheit haftbar, nicht ein Transportunternehmen, das vom Versender beauftragt wird. Denn mit dem hat der Eigentümer keinen Vertrag geschlossen.

Zumal wir davon ausgehen dürfen, das der Versicherungsschutz nie in Kraft tritt, insbesondere dann nicht, wenn wir wie von Timo vorgeschlagen verpacken.

Neben der theoretischen Betrachtung gibt es eine Realität.
Wie ich eingangs schon erwähnte, hat sich jeder hier im Forum vorzuwerfen, so etwas wie ein "erfahrener" Sendungs-Versender und -Empfänger zu sein. Damit haben wir zu wissen, das ein üblicher Paket-Versand nicht für den sicheren Transport eines HiFi-Gerätes geeignet ist.
Wenn wir ihn trotzdem beauftragen, dann tun wir das in Kenntnis des Risikos. Insbesondere Threads in unserem und in anderen Foren, in denen immer wieder besprochen wird, welcher Bruch bei uns ankommt, ist ein Beweis dafür, das wir das Risiko kennen und uns bewußt darauf einlassen. Da hilft auch kein Gelaber, das es trotzdem mal geklappt hat. Das Wissen, das es schon mal nicht geklappt hat zählt beim Umgang mit dem Eigentum anderer Leute.

Natürlich habt Ihr Recht: Wenn ein häufig-Versender unter diesen Bedingungen verschickt, dann muß ihm der gleiche Kenntnis-Stand unterstellt werden können. Wer aber "normalerweise" bestenfalls Bücher oder DVDs verschickt und dann einmal einen Plattenspieler, dem kann man nicht automatisch unterstellen, das er die Kompetenz hat diesen Plattenspieler korrekt zu verschicken.
Und da beginnt dann halt die Verantwortung des Schlaueren, des Erfahreneren. Und ob der geizig ist, oder nicht, tut nichts zur Sache. Wenn der einen Versand beauftragt (bei Ebay auswählt), der offensichtlich ungeeignet ist, das ist das seine Entscheidung!


Timo, Du meinst schon einmal oder gar des öfteren in Supermärkten Kartonagen gefunden zu haben, die Deinen Ansprüchen reichen. Wen interessierts? Du hast trotzdem nicht das Recht vorauszusetzen, das der andere das auch kann, insbesondere das der andere das auch kann, wenn Du es gerade brauchst. Abgesehen davon ist der Karton Eigentum des Supermarktes. Du hast nicht das Recht zu erwarten, das ein Verkäufer das Eigentum fremder Leute verfügt, nur damit Du nicht so viel Versandkosten bezahlen musst.

Du versuchst Dir die Situati8on schön zu reden und denkst Dir den Idealfall zum Standard, dessen Umsetzung Du von Fremden erwartest. Eine Anspruchshaltung, die Dir nicht zusteht.
Der Zeitaufwand? Du unterschlägst die Hälfte. Du vergisst den Zeitaufwand für die Beschaffung der Verpackungsmittel und die Verbringung zum Paketshop einschließlich der Wartezeit. Und wenn der Versender nur am Samstag Muße hat ein Paket aufzugeben, weil er Wochentags arbeiten muss, denn wartet er gerne mal etwas länger. Und zum Monatsende oder zu Feiertagen noch länger.

Nochmal. Wir haben als Normalfall davon auszugehen, das der Versand eines durchschnittlichen HiFi-Gerätes durch eine Privatperson vierzig bis fünfzig Euro Aufwand verursacht, davon mindestens zwanzig Euro Spesen. Und wenn der unerfahrene Anbieter das ganze zu zehn Euro anbietet, dann haben wir zunächst einmal keinen Anlass eine hinreichende Verpackung zu erwarten. Du darfst Dich freuen, wenn das Gerät heil ankommt, aber Du darfst nicht meckern, wenn es das nicht tut. Denn das es das nicht tut hättest Du zu erwarten, wenn Du einem Versand für zehn Euro zustimmst.

Wenn Du also die von Dir ins Feld geführte Kalkulation machst, dann hast Du von den normalen Kosten auszusgehen. und wenn der Versender billiger anbietet, dann hast Du Dich zu fragen, warum er das kann. Ob er weiß, was er tut. Das wäre Deine Aufgabe in der Marktwirtschaft.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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