Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
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(06.01.2023, 18:04)Sonicman schrieb: Meldung ist nicht gleich steuerpflichtig! Steuerpflichtig ist nur gewerblich oder Spekulationsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres nach Erwerb. Wenn ich meine Stereoanlage, die ich schon länger als ein Jahr besitze, für 100.000,- EUR über Ebay verkaufe wird das zwar dem FA gemeldet, bleibt aber steuerfrei.

Eben nicht. Das war auch noch nie der Fall. Soweit ich informiert bin, sind Verkäufe von Gegenstände meines Privateigentums die ich seit mindestens einem Jahr zu meinem Besitz zähle, bis zu einem Verkaufswert von 1000 Euro steuerfrei.
Wenn ich dann mehrere Teile verkaufe und ich überschreite die 1000 Euro in Summe so ist dies steuerrechtlich relevant und ich muss den Verkauf in meiner EkSt Erklärung angeben.
Wie sich dann diese Verkäufe dann in der Steuerhöhe auswirken errechnet sich aus meinem Gesamt Einkommen.
Viele Grüße
Michael
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von Adler23 - 31.01.2023, 12:56

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