Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
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Meldung ist nicht gleich steuerpflichtig! Steuerpflichtig ist nur gewerblich oder Spekulationsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres nach Erwerb. Wenn ich meine Stereoanlage, die ich schon länger als ein Jahr besitze, für 100.000,- EUR über Ebay verkaufe wird das zwar dem FA gemeldet, bleibt aber steuerfrei. Das FA wird höchstens in meine Steuererklärungen der letzten Jahre schauen, ob meine versteuerten Einkünfte einen solchen Verkauf plausibel machen. Sollte ich keine zu versteuernden Einnahmen gehabt haben, wird natürlich weiter geforscht. Nur wer 10 Tonbandgeräte aus dem Elektroschrott pro Jahr revidiert und mit Gewinn verkauft, war schon immer gewerblich, hatte es bisher nur einfacher diese Tatsache zu verschleiern.
Grüße Gerhard
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von Sonicman - 06.01.2023, 18:04

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