15.11.2024, 13:00
Wir müssen uns das mal anschauen, ob wir diese vergleichsweise doch sehr kleine Verkaufsplattform nicht einfach weiter betreiben können. Wenn ich die Informationen bei Einführung des PSttG richtig in Erinnerung habe, dann gilt die Meldepflicht an FInanzämter erst ab einem Volumen, das von professionellen Plattformen à la Kleinanzeigen erreicht wird. Wir werden uns aber nochmal schlau machen.
Viele Grüße,
Martin
Viele Grüße,
Martin