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Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - delta9 - 15.11.2024 Hallo liebes Forum, wir alle wissen, das es jetzt ein neues Gesetz gibt was irgendwie mit Besteuerung und Finanzamt zu tun hat. Ich weiß nicht wie dieses heißt, habe jedoch meinen Steuerberater gefragt ob man noch Dinge verschenken darf, da hier ja keine Gewinnerzielungsabsicht bestünde. Und mein Steuerberater sagt: "Verschenken können sie so viel sie wollen." Nun wollte ich anregen, den Markt Bereich auf "Zu Verschenken" umzustellen, da dieses eventuell weniger administrativen Aufwand für die Moderatoren bedeutet und eventuell auch eine höhere Rechtssicherheit mit sich bringen könnte. Wie ist denn da die Amtliche Meinung der Administration? RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - timo - 15.11.2024 (15.11.2024, 09:50)delta9 schrieb: Ich weiß nicht wie dieses heißt, Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Zitat:Nun wollte ich anregen, den Markt Bereich auf "Zu Verschenken" umzustellen, da dieses eventuell weniger administrativen Aufwand für die Moderatoren bedeutet und eventuell auch eine höhere Rechtssicherheit mit sich bringen könnte. Wie ist denn da die Amtliche Meinung der Administration? Hilf mir auf die Sprünge. Meist Du, dass nur der Name geändert werden sollte, aber das Board weiterhin auch zum Verkaufen genutzt werden darf? Das bringt doch nichts!
RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - bitbrain2101 - 15.11.2024 Den Namen zu ändern bringt wirklich nichts. Die Umbenennung des Marktbereichs in "zu Verschenken" stößt den Behörden bestimmt genauso unangenehm auf wie den Zöllnern die Inhaltsangabe "Geschenk/Gift", das wollen die nicht mehr lesen oder hören, da sehen die rot. Diejenigen, die sich von ihren Geräten trennen wollen, sollten das ohne das Wort Verkauf ankündigen. Alles weitere wird dann nur noch über PN oder Email abgewickelt. Das Tonbandforum soll ja nicht zu einer Verkaufsplattform werden. MfG, Tobias RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - delta9 - 15.11.2024 Ich meinte das nur noch "zu Verschenken" Anzeigen erlaubt sein würden. Jetzt kannst du ja offiziell irgendwas zum Verkauf anbieten. Wenn du laut AGB nur noch verschenken darfst, brächte das eventuell mehr Rechtssicherheit. Zum Verkaufen gibt es ja andere Plattformen. RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - pedi - 15.11.2024 man könnte es so machen im Luxx, nennen es "das schwarze Brett", die anzeigen werden veröffentlicht, aber die abwicklung läuft dann per PN. RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - Micha94 - 15.11.2024 Und dann nur sichtbar für angemeldete Benutzer. Würde es etwas entschärfen... RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - pedi - 15.11.2024 ist im Luxx auch so. ebenfalls bei PCGH. RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - timo - 15.11.2024 (15.11.2024, 11:29)delta9 schrieb: Ich meinte das nur noch "zu Verschenken" Anzeigen erlaubt sein würden. OK, verstanden. Zitat:Zum Verkaufen gibt es ja andere Plattformen. Ja, aber ich finde die Angebote "von Forenmitgliedern für Forenmitglieder" gut. Hier kennt und vertraut man sich einigermaßen und muss nicht in dem Maße wie anderswo befürchten, an Betrüger oder Käufer mit schlechter Zahlungsmoral oder absurden Erwartungshaltungen zu geraten. Wir hatten ja mal ein Verkaufsforum, das eine übergreifende Plattform für alle damaligen Foren auf dem Server fungierte, und soweit ich mich erinnere, ist schon das nicht gut angekommen und wurde deswegen auch wieder abgeschafft. Wenn es in Zukunft hieße, dass hier gar nicht mehr verkauft wird und man das stattdessen auf ... oder ... tun soll, wäre das für viele Benutzer sicherlich eine große Enttäuschung. Andererseits sind Deine Argumente natürlich nicht von der Hand zu weisen. Letztendlich müssen die Admins das entscheiden. RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - Kirunavaara - 15.11.2024 Wir müssen uns das mal anschauen, ob wir diese vergleichsweise doch sehr kleine Verkaufsplattform nicht einfach weiter betreiben können. Wenn ich die Informationen bei Einführung des PSttG richtig in Erinnerung habe, dann gilt die Meldepflicht an FInanzämter erst ab einem Volumen, das von professionellen Plattformen à la Kleinanzeigen erreicht wird. Wir werden uns aber nochmal schlau machen. Viele Grüße, Martin RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - delta9 - 15.11.2024 (15.11.2024, 12:52)timo schrieb: Ja, aber ich finde die Angebote "von Forenmitgliedern für Forenmitglieder" gut. Hier kennt und vertraut man sich einigermaßen und muss nicht in dem Maße wie anderswo befürchten, an Betrüger oder Käufer mit schlechter Zahlungsmoral oder absurden Erwartungshaltungen zu geraten. Schon richtig. Bedenke aber, wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, musst du im Grunde für den ganzen Kleinkram den du im Internet verkaufst eine Mindestbuchführung machen. Und wenn du den Aufwand gegeneinander auf rechnest, kannst du das Zeug fast schon verschenken. ![]() Zumal die meisten Leute zufriedener sind wenn etwas verschenkt wird. Wenn du bei KA irgendwas für einen Euro rein setzt kommen dumme Sprüche das es nur 50 Cent wert ist. Wenn du es verschenkst sind alle zufrieden. RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - Kirunavaara - 15.11.2024 Naja, so schön Verschenken auch ist, es kann und möchte nicht jeder alles verschenken, was man selbst nicht behalten möchte. (Neulich in der Fußgängerzone: Haste ma 'ne Revox?) Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein, hier zwei auf die Schnelle gefundene Auslegungen: "Nach dem BZSt soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande kommt, grundsätzlich nicht erfasst sein. Denn eine der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Plattform ist die Möglichkeit, für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts auf der Plattform." Quelle: https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2023/08/plattformen-steuertransparenzgesetz Aber auch: "Eine Größenerleichterung für kleine Plattformen, die bspw. gewissen Größenklassen nicht überschreiten, sieht das Gesetz hingegen nicht vor." Quelle: https://ubs-tax.de/neue-meldepflichten-durch-dac-7-und-psttg-ebay-etsy-air-bnb-co-in-der-pflicht/ Viele Grüße, Martin RE: Umstellung des Marktbereiches auf "Zu Verschenken" - delta9 - 15.11.2024 (15.11.2024, 13:21)Kirunavaara schrieb: Naja, so schön Verschenken auch ist, es kann und möchte nicht jeder alles verschenken, was man selbst nicht behalten möchte. Du hast Recht, aber... Zitat:Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein, (...)Und genau das ist gefährlich. Sei es so oder so, ich wollte nur eine Anregung geben. Letztendlich ist es ja euer Forum. |