Zahnradbeschaffung ohne "Zahlungsdienstleister".
#7
Liebe Leute,

wenn ich recht verstehe, ist nicht die Frage gewesen, ob Ihr mit einem Dienstleister zufrieden gewesen seit, oder?
Ich persönlich habe schlechte Erfahrungen mit dem genannten Dienstleister gemacht.
Über E*** ins Ausland verkauft, Zahlung über P***** akzeptiert. Die Zahlung kam von einer anders benamten Person; könnte der Empfänger etwas dagegen tun? Woher hat der Dritte meine "Konto"-Daten?
Nach Absprache mit "normaler" DHL-Post verschickt: Laufzeit sechs Wochen, meinte DHL. Nach zwei (!!) Tagen war die Beschwerde da: Paket nicht angekommen.
Interessant: Nach den damaligen Bedingungen durfte der Käuferschutz nur von dem Erwerber ausgelöst werden; der Zahler hatte einen abweichenden Namen und den Käuferschutz ausgelöst, das Geld zurück gebucht.
Ich habe E*** und P***** freundlich angefragt, ob es sich denn bei den beiden Identitäten um die selber natürlich Person handele. KEINE ANTWORT. Weder von dem einen, noch von dem anderen.
Zweiter Versuch. KEINE ANTWORT.
Dann habe ich einen befreundeten Anwalt gebeten, sich zu kümmern. Auch der hat keine Antwort bekommen. Auch nicht beim zweiten Versuch.
Er meint, aufgrund der Firmenstruktur könne er nicht einmal sagen, welche Niederlassung in welchem Land zuständig ist: Deutschland, Schweiz, Irland, USA? Wolle ich klage, müsse ich mir wohl einen Anwalt im Ausland suchen. Fragt sich nur, wo. Also mehrere Anwälte? Mehrere Klagen? Genau das ist edas Prinzip. Akademischer Lehrstoff zum Thema "Management" und "Haftungsbegrenzung".
Ich habe von P***** nie wieder etwas gehört. Aber das Geld ist natürlich weg.
Warum sollte ich so dumm sein, diesem Haufen jemals wieder Geld anzuvertrauen?
Das ist meine Entscheidung.

Ein älterer Post eines Rechtsdienstleisters thematisiert, P***** würde Konten bei Beschwerde der Inhaber ohne Begründung sperren. Ein aktueller Kommentar impliziert, das täten die heute noch: Sommer 2024.
Die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veröffentlicht weiterhin, es bestünde hinsichtlich der "Zahlungsdienstleister" ein "Rechtsvakuum" hinsichtlich des Haftungsrisikos.
An anderer Stelle kann man lesen, da Paypal mit einer europäischen Bankenlizenz arbeite, sei z.B. die deutsche Überwachungsbehörde, BaFin, nicht zuständig. Der Dienstleister benutzt eine luxemburgische Bankenlizenz. Steht in den AGBs.
Ich bin sicher, keiner von Euch hat bisher die AGBs dieses Dienstleisters gelesen. Tut man ja nicht. Wird sich schon irgendjemand kümmern. Hauptsache einfach.

Übrigens ist ein großer Inflations-Treiber das sogenannte "Buchgeld" (Forderung auf Bargeld, Giralgeld), also Geld, das nie von der Zentralbank ausgegeben wurde. Das entsteht zum Beispiel durch Zinsen oder Kredite. Aktuell ist etwa 40% der im Umlauf befindlichen Geldmenge in Europa nie durch Zentralbanken ausgegeben worden. Also freuen wir uns über mehr Inflation, als nötig, und also dauert es länger, wenn die Zentralbank ihre Mittel einsetzt, hohe Inflation zu bekämpfen, und verscht, die Geldmenge zu reduzieren.
Erzeugt ein Zahlungsdienstleister Buchgeld? Einfach mal zu einer Filiale Eures Zahlungsdienstleisters gehen und um Bargeld-Auszahlung bitten. Hat er keine Filiale, gibt das Geld nicht raus oder verweist an jemand anders, gehört er wohl zu denen, die fleißig die virtuelle Geldmenge erhöhen und uns, "hinten rum", das Leben teurer machen.
Handeln hat Konsequenzen. Auch, wenn es nicht in der Werbung steht.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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RE: Zahnradbeschaffung ohne "Zahlungsdienstleister". - von Matthias M - 13.09.2024, 09:42

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