Erledigt -- Krankenkasse plündert mein Konto!
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Ja die liebe Krankenkasse,
Ruf deine Bank an, die sollen das erst ein mal zurückbuchen. Das geht bei Einzugesermächtigung ganz einfach. Einzugsermächtigung wiederufen. Wenn ein persönliches Gespräch weder direkt noch telefonisch geht. Schriftlich und zwar per email und parallel per Einschreiben mit Rückschein Wiederspruch einlegen. Zusätzlich würde ich mich an den Ombusmann für die Krankenkasse wenden.
Normalerweise fragt die Kasse in solchen Fallen erst ein mal das Einkommen ab. Danach wird ein entsprechender Bescheid erstellt. So war das damals bei meiner Frau. Als sie nach der Elternzeit von ihrer Firma entlassen wurde. Da wurde dann von der Krankenkasse auch das Familieneinkommen abgefagt und danach der Beitrag für ihre Freiwillige Krankenversicherung festgelegt. das war günstiger wie wenn ich sie in meine private Krankenversicherung mit rein genommen hätte. Hat deine Tochter denn einen entsprechenden Bescheid bekommen? Wenn ja, Wiederspruch einlegen.

LG Bernhard
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RE: Krankenkasse plündert mein Konto! - von beko - 24.11.2023, 15:56

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