Tonbandforum

Normale Version: Erledigt -- Krankenkasse plündert mein Konto!
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Meine Tochter hat ihr Studium abgebrochen und ist seit September exmatrikuliert. Die Gründe spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Seit Anfang November ist sie bei der Post angestellt.
Ihre studentischen Krankenkassenbeiträge hatte ich in den letzten Jahren bezahlt. Sie hatte ja kein Einkommen und der Beitrag war mit ca. 110 € nicht sehr hoch. Aus der Familienversicherung war sie seit drei Jahren raus. 

Heute sehe ich mir mein Konto an und stelle mit Entsetzen fest, dass die Barmer mir vor drei Tagen für September und Oktober fast 1700 € Krankenkassenbeitrag für Töchterchen abgebucht hat! Natürlich hatte meine Tochter nicht gewusst, dass die Exmatrikulation der Kasse gemeldet werden muss. Nun haben sie ihr den Höchstbeitrag für Selbstständige aufgebrummt und den ganz schnell von meinem Konto abgebucht! 
Ab November wird der Beitrag ja vom AG abgeführt. 

Ich bin jetzt so gut wie blank Sad und weiß nicht, ob ich die Chance habe, einen Teil zurückerstattet zu bekommen, wenn man nachträglich meldet, dass meine Tochter in den zwei Monaten kein Einkommen hatte. Wie sie das nachweisen soll, weiß ich allerdings auch nicht. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Kasse scheiterte heute an ständigen Warteschleifen.... 

Kennt sich da jemand von euch aus? 
Mit Weihnachtsgeschenken für meine Familie wird es dieses Jahr dann wohl nix. Ich finde es unverschämt von der Kasse, in solchen Fällen einfach den Höchstsatz zu verlangen! 

Gruß
Holgi
als erstes zurückbuchen und dann die KK anmailen, telefonisch :o( siehe dein beitrag.
Zurückbuchen, die werden sich dann schon schnell melden.
Ich würde das entspannt sehen.

Ich bin ja auch selbständig und zahle zwar fast immer den Höchstbetrag von über 800 Euro monatlich,
aber wenn ich mit meinem Steuerbescheid nachweisen kann, daß ich weniger verdient habe als die Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 59.850 Euro im Jahr,
dann bekomme ich die zuviel bezahlten Beiträge natürlich erstattet. (kam auch schonmal vor)
Wenn ich dann im nächsten Jahr wieder mehr verdient habe, mußte ich natürlich nachzahlen. 
Ein ganz normaler Vorgang bei Selbständigen, die mal mehr oder auch mal weniger verdienen, je nach Auftragslage.

Wenn deine Tochter in der Zeit gar nichts gemacht hat, dann hat sie ja auch kein Einkommen gehabt, also muß sie nur den Mindestbetrag zahlen.
Nachweisen muß sie übrigens nicht, daß sie nichts verdient hat, wie sollte das auch gehen?, sondern sie muß ihr Einkommen aus 2023 korrekt angeben, welches sie ggf. aus selbständiger Arbeit oder Vermietung oder was auch immer hatte.
Lohn aus Angestelltenverhältnissen zählt da natürlich nicht zu.
Normalerweise reicht man um das zu klären den Einkommensteuerbescheid ein. Aber da wird ja bei ihr nichts sein.
Außerdem würde das noch dauern bis sie den Bescheid für 2023 in der Hand hält. Die Finanzämter sind da extrem langsam.

Was ich nicht verstehe, daß die KK sofort den Höchstsatz ansetzt, vor allem am Jahresende.
Der KK-Beitrag bei Selbständigen wird immer anhand des Jahresverdienstes berechnet! Wie sollte deine Tochter in den drei Monaten mal eben 59.850 Euro verdient haben?
Das muß schon ein lohnendes Geschäft sein.
Ein klärendes Gespräch mit der KK kann da sicher nicht schaden. Schildere denen die Situation und bitte um baldige Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge.

Ich bin bei der Techniker Krankenkasse und da wäre das jetzt überhaupt kein Problem. Die sind immer erreichbar, nett und vor allem zügig mit der Bearbeitung von solchen Sachen.
Das zuviel gezahlte Geld siehst du auf jeden Fall wieder. Wenn du Pech hast, dann dauert es halt ein bißchen.

Gruß, Jan
Die Barmer ist die schlechteste aller gesetzlichen Krankenkassen. Ich kann allen nur raten: wechseln, wenn Ihr dort drin seid, jede AOK ist besser. Zum Problem: Sofort Widersprechen, zurückbuchen macht einen Rechtsakt nicht ungültig. Sollte dem Widerspruch nicht vollumfänglich entsprochen werden, sofort einen Anwalt einschalten!
Ja die liebe Krankenkasse,
Ruf deine Bank an, die sollen das erst ein mal zurückbuchen. Das geht bei Einzugesermächtigung ganz einfach. Einzugsermächtigung wiederufen. Wenn ein persönliches Gespräch weder direkt noch telefonisch geht. Schriftlich und zwar per email und parallel per Einschreiben mit Rückschein Wiederspruch einlegen. Zusätzlich würde ich mich an den Ombusmann für die Krankenkasse wenden.
Normalerweise fragt die Kasse in solchen Fallen erst ein mal das Einkommen ab. Danach wird ein entsprechender Bescheid erstellt. So war das damals bei meiner Frau. Als sie nach der Elternzeit von ihrer Firma entlassen wurde. Da wurde dann von der Krankenkasse auch das Familieneinkommen abgefagt und danach der Beitrag für ihre Freiwillige Krankenversicherung festgelegt. das war günstiger wie wenn ich sie in meine private Krankenversicherung mit rein genommen hätte. Hat deine Tochter denn einen entsprechenden Bescheid bekommen? Wenn ja, Wiederspruch einlegen.

LG Bernhard
(24.11.2023, 15:53)janbunke schrieb: [ -> ]Ich bin ja auch selbständig und zahle zwar fast immer den Höchstbetrag von über 800 Euro monatlich,

Würde sich da für dich nicht eine Privatversicherung lohnen?
Bei Frau und 3 studierenden Kindern, die alle noch Familienversichert sind, ganz sicher nicht!
Außerdem ist die private Kasse eine Falle, wenn man älter wird. Das wird immer teurer!

Zur Barmer kann ich folgendes berichten:
Ein guter Freund von mir, der 63 Jahre alt ist, 45 Arbeitsjahre nachweisen kann, und seit 3 Jahren arbeitsunfähig ist, hat seine AU immer per Post an eine Dienststelle der Barmer im Nachbarort geschickt.
Das war über Jahrzehnte so üblich.
Dann bekam er irgendwann kein Krankengeld mehr, weil er angeblich die AUs nicht zugeschickt haben sollte.
Was war?
Die Dienststelle wurde während der Coronazeit ersatzlos geschlossen und mein Freund wurde darüber natürlich nicht benachrichtigt. Nachgesendet wurde die Post scheinbar auch nicht.
Bis heute kämpft er deswegen mit seinem Anwalt für das Geld.
Das sagt ja wohl alles über diesen Verein aus!

@Holgi

bevor du jetzt irgendwas zurückbuchen läßt, spreche erstmal mit deiner KK.
Sollten die sich stur stellen, dann kannst du das immer noch veranlassen.
Weg ist die Kohle auf jeden Fall nicht.

Gruß, Jan
Danke erstmal. Ich werde weiterhin versuchen, telefonisch etwas zu erreichen. Eben gerade hat mir die automatische Ansage offenbart, dass ich 20 Minuten warten muss, bevor eine Leitung frei wird.

Das muss unbedingt geklärt werden, denn meine ganze Monatsrente ist für diese Nachzahlung draufgegangen...  Angry
Töchterchen sitzt hier und heult, weil ihr das so unangenehm ist, dass sie die Meldung ihrer Exmatrikulation versäumt hat und der arme Papa (das bin ich Blush) nun dafür blechen soll. 

Und die Krankenkasse werden wir wohl auch wechseln. Die TKK soll ja sehr gut sein und war bei Vergleichen schon oft Testsieger. 

Gruß 
Holgi
Was hätte die Exmatrikulationsmeldung geändert? Verstehe ich nicht. Dann wäre der Fall doch sofort eingeteten, daß sie nicht mehr als Studentin läuft, sondern als "Nichtarbeitende Selbständige".
(Manche Kassen haben einen speziellen Studententarif)
Wenn deine Tochter aus der Familienversicherung raus ist, dann muß sie sich so oder so selber versichern, was sie ja wohl zu Studentenzeiten zuletzt wohl auch war.
(OK, Papa zahlt, aber das spielt ja keine Rolle)
So habe ich das jedenfalls verstanden. (Sie ist vermutlich > 25 Jahre alt)
Ob sie jetzt studiert oder Nichts tut und in der Nase bohrt, das ist doch völlig egal. Es geht bei der Beitragsbemessung doch ausschließlich um den Verdienst.
Den hat sie während des Studiums nicht gehabt und danach ja auch nicht.

Und ja, geh zur TK! Beste Kasse. Da bin ich seit über 30 Jahren.

Wechseln ist immer eine Option. Ich habe gestern den Stromanbieter gewechselt, da unsere Stadtwerke ordentlich die Preise erhöht haben.
Aber das ist ein anderes Thema.
Deine Tochter hätte sich arbeitslos melden sollen, so hat sie zum Ärger den sie Dir bereitet hat auch noch zwei Monate Lücke in der Rentenkasse.

Die Barmer läßt sich recht passabel über die Barmer.app des Mobiltelefon erreichen.

Grüße

Thomas
Du hast recht, es war auch anders: Die Kk hatte ihr Anfang Okt. geschrieben, sie möge bitte mitteilen, was sie nach dem Studienabbruch für ein Einkommen hat (die Hochschule hatte die Exmatrikulation schon an die Barmer gemeldet). 

Dazu hatte man ihr zwei Wochen Frist eingeräumt. Die hat sie verstreichen lassen, weil sie mit Bewerbungen etc. beschäftigt war und die Sache wohl auch nicht so richtig ernst genommen hat. Obwohl die Kk gewarnt hatte, dass es bei Nichtmitteilung teuer werden kann... Ich wusste davon leider nichts.
Aber wir werden das schon klären!
Ah, das klärt einiges und deine Tochter ist dann ja leider wirklich nicht ganz unschuldig an dem Dilemma.
Aber Kopf hoch, das Geld ist ja nicht versenkt...
Und auch richtig, arbeitslos wäre die beste Lösung gewesen.
Shit Happens!

Gruß, Jan
Holgi,
bitte unbedingt, wie schon empfohlen, die Abbuchung widerrufen.
Du brauchst Deine Rente doch...
Zeitgleich sollte Deine Tochter klären, was jetzt am besten zu tun ist, Jobcenter ist dafür nicht die schlechteste erste Wahl, denke ich.

Toi Toi wünscht
Mike
Vielleicht kann sie sich für das aktuelle Semester noch in irgendeinem anderen Studiengang einschreiben...
Wann war das Semesterende?
VG Jürgen
Evtl. geht dies:
Sofort arbeitslos melden - zum Termin Ende des Semesters.
Das gibt zwar -  wegen verspäteter Meldung - eine Sperrfrist, also kein Arbeitslosengeld, aber das Arbeitsamt übernimmt wohl die Krankenkassen-Beiträge seit Beginn der Arbeitslosigkeit.
(25.11.2023, 17:21)dynamike schrieb: [ -> ]Holgi,
bitte unbedingt, wie schon empfohlen, die Abbuchung widerrufen.
Du brauchst Deine Rente doch...
Zeitgleich sollte Deine Tochter klären, was jetzt am besten zu tun ist, Jobcenter ist dafür nicht die schlechteste erste Wahl, denke ich.

Toi Toi wünscht
Mike

Nein, eben nicht!
Die Schuld liegt eindeutig bei Holgis Tochter, so wie er das heute klargestellt hat.
Das kann man auch anders regeln.
Es geht hier nicht um Schuld! Der KK steht der Höchstbetrag nicht zu, also Widerspruch und gut ist. Ohne Widerspruch führt eine Rückbuchung allerdings ggf. zum Besuch des Gerichtsvollziehers bei der Tochter.
(24.11.2023, 17:40)janbunke schrieb: [ -> ]Und ja, geh zur TK! Beste Kasse. Da bin ich seit über 30 Jahren.

Das habe ich auch Jahre/Jahrzehnte lang geglaubt, bis vor einiger Zeit eine weitere Venen-OP nötig war.

Ich wollte mir die wochenlangen furchtbaren Post-OP Schmerzen nach der klassischen Exzision per Messer ersparen und das per Laser-Verödung durchführen lassen.
Die Kosten (um 2000 €) übernimmt die TK nicht.
Die AOK Niedersachsen übernähme zumindest einen Teil (Details habe ich bereits vergessen).
Erst nach Austausch etlicher verärgerter E-Mails erfuhr ich, dass bei Durchführung in einer ganz bestimmten Praxis die TK sich beteiligt hätte.

Ähnlich ist es bei den Kosten für "Professionelle Zahnreinigung". Es gibt andere Kassen, die mehr Kosten übernehmen/nahmen. Die TK tut das erst seit 1.10.2022 mit maximal 40 € pro Jahr. Es gibt Zahnärzte, die das 3-4 mal im Jahr durchführen wollen und jedesmal ~100 € dafür berechnen.

Leider kann man in Schleswig-Holstein nicht zur AOK Niedersachsen wechseln.
@janbunke

Was meinst Du mit "nein, eben nicht"
Soll Holgi einfach mal seine Rente opfern? Warum das? Oder womöglich noch die Nagra verkaufen???

Ich stelle hier mal klar: Holgi hat bisher freiwillig den erschwinglichen Beitrag bezahlt.
Natürlich ist seine Tochter "schuld", aber Holgi soll die Abbuchung zurückpfeifen !

Welche Forderung letzten Endes richtig ist, muß sie mit der Versicherung klären. Dafür haftet ihr Vater doch nicht.
Und Tips wie "beste Kasse" mögen für Dich zutreffen, für andere eben nicht.

LG
Mike
Meines Wissens kann man sich doch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern lassen, wenn man (wenn auch vorübergehend) kein Einkommen bezieht. Man muss eben angeben, dass man kein Einkommen hat (z.B. als Hausfrau-/mann), dann sollte eigentlich der niedrigste Beitragssatz gelten. Dieser liegt i.d.R. zwischen 200 und 250€ pro Monat, berechnet nach einem fiktiven Einkommen. Wenn man nicht verheiratet ist (also nicht durch Ehepartner/in mitversichert), dann gilt da die Bedingung, dass man vorher schon einige Zeit Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen ist. Finanzieren muss man das schon durch Ersparnisse oder ähnliches.

In dieser Situation befinde ich mich nämlich. Derzeit bin ich noch an einer Hochschule eingeschrieben (habe Studium aufgrund persönlicher Umstände ruhen lassen, ich halte mir die Option offen, noch mal wieder einzusteigen). Schon seit Jahren befinde ich mich in diesem Tarif, denn Alter und Semesterzahl sind entsprechend hoch, so dass der Studententarif nicht mehr zieht. Ich habe schon öfter darüber nachgedacht, dass im Fall einer Exmatrikulation die oben erwähnte Situation eintreten würde (ohne Einkommen, weiterhin freiwillig versichert, keine Person bei der ich mich mitversichern könnte, vor dem Studium schon berufstätig gewesen - also es wäre alles unverändert).

Ich bin auch bei der BARMER, und zwar schon mein ganzes Leben. Wenn ich das jetzt hier so lese, dann kommt schon der Gedanke, dass ich mich vor einer möglichen Exmatrikulation mal hier und da erkundigen und dann ggf. die Kasse wechseln sollte. Das fällt mir nicht so leicht, schließlich war ich immer dort und die ganze Familie auch. Aber diverse Sachen passen mir da auch nicht. So werden auch mir etwa drei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr vom Zahnarzt empfohlen, aber keine Chance, dass die Kasse das übernimmt.
Ich habe mal versucht, die Abbuchung zurück zu holen. „Der Auftrag kann nicht ausgeführt werden“ erschien auf dem Bildschirm.
Das funktioniert in der Regel nicht mehr nach 24h, so etwas muss sehr flott auf den Weg gebracht werden. Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt zur Barmer suchen und die Umstände erklären und dabei um Korrektur der Beitragshöhe bitten.

Beste Grüße

Thomas

PS: Im vernünftigen Dialog erreicht man in der Regel mehr als mit der Brechstange.

PPS: Wenn Deine Tochter bald eine Ausbildung beginnt, kann sie ihr Ausbildungsgehalt (früher Erziehungshilfe für die Eltern) für die erste Zeit bei Dir abliefern.
Googlet man nach "Rückbuchung von Lastschriften"
erfährt man zB hier (und anderswo)
https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/fin...rufen.html
oder hier
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber...stschrift/

dass man dafür 8 Wochen Zeit hat, wenn eine Einzugsermächtigung vorlag,
andernfalls 13 Monate.

Ich habe drei Fundstellen gelesen, nirgends stand etwas von 24 Stunden.
(26.11.2023, 09:22)Gyrator schrieb: [ -> ]Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt zur Barmer suchen und die Umstände erklären und dabei um Korrektur der Beitragshöhe bitten.

PS: Im vernünftigen Dialog erreicht man in der Regel mehr als mit der Brechstange.

Genau das wollte ich auch zum Ausdruck gebracht haben.
Ruf da morgen mal an...

Schönen Sonntag noch.

Gruß, Jan
Alles klar. Ich hätte da morgen ohnehin angerufen. 

LG Holgi
Hallo Holger,

gehört nicht ganz ins Thema, aber weil ich damit ins Messer gelaufen bin würde ich Dich gerne warnen.
Mein Sohn mußte wegen Krankheit seine Ausbildung abbrechen, hat dann eine Zeit lang nichts gemacht, dann gejobt und war zwischendurch phasenweise auch mal arbeitslos gemeldet.

Ca. 1,5 Jahre später hat er dann mit Festanstellung in einer Firma angefangen.
Während der Ausbildung bis zu Festanstellung hatten wir Kindergeld bezogen.
Da kam dann irgendwann die Aufforderung nachzuweisen, daß er sich in der Zeit um Ausbildung oder Job bemüht hätte.
Für einen kleinen Teil der Zeit konnten wir das (zB Weiterbildung über das Jobcenter), aber für den großen Batzen eben nicht.
Die Bewerbungen liefen alle elektronisch und nach Absage hat er die ganzen Unterlagen gelöscht, war ja nicht mehr aktuell.
Kurzum, wir konnten das Bemühen um Ausbildung / Job nicht nachweisen und ich mußte einige k€ an Kindergeld wieder zurück überweisen + einer Strafe weil man mir (keine Ahnung was für 'ne) Hinterziehung unterstellt hat.

Paß also an der Stelle auf, daß da nicht noch was hinterher kommt und bereitet Euch drauf vor die jeweiligen Zeiten ohne Studien-/Ausbildungsplatz, Jobsuche, Arbeitslosigkeit etc entsprechend lückenlos belegen zu können.
hallo holgi

warum gehst du nicht in die geschäftsstelle statt anzurufen ?
das ist doch nicht soooo weit weg bis in die schmiedestr.
(26.11.2023, 09:36)kaimex schrieb: [ -> ]Googlet man nach "Rückbuchung von Lastschriften"
erfährt man zB hier (und anderswo)
https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/fin...rufen.html
oder hier
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber...stschrift/

dass man dafür 8 Wochen Zeit hat, wenn eine Einzugsermächtigung vorlag,
andernfalls 13 Monate.

Ich habe drei Fundstellen gelesen, nirgends stand etwas von 24 Stunden.

Das mag zutreffen, jedoch online per Knopfdruck geht das in der Regel nicht, da die Buchung ja innerhalb von 24h durchgeführt wird.
Da gilt es dann über ein anderes Verfahren eine Antrag auf Rückbuchung zu stellen.

Thomas
(26.11.2023, 15:07)Gyrator schrieb: [ -> ]Das mag zutreffen, jedoch online per Knopfdruck geht das in der Regel nicht, da die Buchung ja innerhalb von 24h durchgeführt wird.

??? Da kann ich dir nicht folgen.
Woraus ergibt sich die vermeintlich logische Konsequenz ?
aus eigener Erfahrung und aus der Angabe von Holgi, dass ein Rückruf online nicht unterstützt wurde.
Moin!

Die Sache ist erledigt und ging, nachdem ich endlich telefonisch die Sachbearbeiterin bei der Barmer erreicht hatte, völlig problemlos über die Bühne.
Meine Tochter soll innerhalb der nächsten drei Tage ein Onlineformular ausfüllen, um rückwirkend ihre Einkommensverhältnisse für diese zwei Monate zu erklären. Ich soll den abgebuchten Betrag von meiner Bank zurückbuchen lassen und mein Sepa-Mandat schriftlich kündigen. Es käme dann eine neue Rechnung, die sich voraussichtlich auf ca. 350 Euro belaufen würde.

Daraufhin habe ich bei der Sparkasse angerufen und die sehr nette Mitarbeiterin hat sofort die 1600 Euro zurückgeholt (sind schon wenige Minuten später wieder auf dem Konto gutgeschrieben gewesen). Eigentlich hätte das auch mit dem Online-Banking funktionieren müssen, sagt sie. Sie hat dann nachgesehen und festgestellt, dass der Status irgendwie bei "warten auf TAN-Eingabe" hängen geblieben war. Natürlich hatte ich die TAN längst eingegeben. Irgendein blöder Computerbug....

Der Brief an die Barmer (per Einschreiben) ist auch schon fertig, um das Sepa-Mandat zu widerrufen. Töchterchen hat ja jetzt ein eigenes Girokonto.

Also kein Anwalt, kein Widerspruch, kein Gerichtsverfahren. Trotzdem danke für eure gutgemeinten Ratschläge. Es sitzen eben doch hier und da noch richtige Menschen auf den Arbeitsplätzen, die im Sinne des Kunden arbeiten!

LG
Holgi
Prima!
Na dann: "Fröhliche Weihnachten"!
daumen hoch ( hab kein passenden smilie gefunden ) :o)