Ich würde das entspannt sehen.
Ich bin ja auch selbständig und zahle zwar fast immer den Höchstbetrag von über 800 Euro monatlich,
aber wenn ich mit meinem Steuerbescheid nachweisen kann, daß ich weniger verdient habe als die Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 59.850 Euro im Jahr,
dann bekomme ich die zuviel bezahlten Beiträge natürlich erstattet. (kam auch schonmal vor)
Wenn ich dann im nächsten Jahr wieder mehr verdient habe, mußte ich natürlich nachzahlen.
Ein ganz normaler Vorgang bei Selbständigen, die mal mehr oder auch mal weniger verdienen, je nach Auftragslage.
Wenn deine Tochter in der Zeit gar nichts gemacht hat, dann hat sie ja auch kein Einkommen gehabt, also muß sie nur den Mindestbetrag zahlen.
Nachweisen muß sie übrigens nicht, daß sie nichts verdient hat, wie sollte das auch gehen?, sondern sie muß ihr Einkommen aus 2023 korrekt angeben, welches sie ggf. aus selbständiger Arbeit oder Vermietung oder was auch immer hatte.
Lohn aus Angestelltenverhältnissen zählt da natürlich nicht zu.
Normalerweise reicht man um das zu klären den Einkommensteuerbescheid ein. Aber da wird ja bei ihr nichts sein.
Außerdem würde das noch dauern bis sie den Bescheid für 2023 in der Hand hält. Die Finanzämter sind da extrem langsam.
Was ich nicht verstehe, daß die KK sofort den Höchstsatz ansetzt, vor allem am Jahresende.
Der KK-Beitrag bei Selbständigen wird immer anhand des Jahresverdienstes berechnet! Wie sollte deine Tochter in den drei Monaten mal eben 59.850 Euro verdient haben?
Das muß schon ein lohnendes Geschäft sein.
Ein klärendes Gespräch mit der KK kann da sicher nicht schaden. Schildere denen die Situation und bitte um baldige Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge.
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse und da wäre das jetzt überhaupt kein Problem. Die sind immer erreichbar, nett und vor allem zügig mit der Bearbeitung von solchen Sachen.
Das zuviel gezahlte Geld siehst du auf jeden Fall wieder. Wenn du Pech hast, dann dauert es halt ein bißchen.
Gruß, Jan
Ich bin ja auch selbständig und zahle zwar fast immer den Höchstbetrag von über 800 Euro monatlich,
aber wenn ich mit meinem Steuerbescheid nachweisen kann, daß ich weniger verdient habe als die Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 59.850 Euro im Jahr,
dann bekomme ich die zuviel bezahlten Beiträge natürlich erstattet. (kam auch schonmal vor)
Wenn ich dann im nächsten Jahr wieder mehr verdient habe, mußte ich natürlich nachzahlen.
Ein ganz normaler Vorgang bei Selbständigen, die mal mehr oder auch mal weniger verdienen, je nach Auftragslage.
Wenn deine Tochter in der Zeit gar nichts gemacht hat, dann hat sie ja auch kein Einkommen gehabt, also muß sie nur den Mindestbetrag zahlen.
Nachweisen muß sie übrigens nicht, daß sie nichts verdient hat, wie sollte das auch gehen?, sondern sie muß ihr Einkommen aus 2023 korrekt angeben, welches sie ggf. aus selbständiger Arbeit oder Vermietung oder was auch immer hatte.
Lohn aus Angestelltenverhältnissen zählt da natürlich nicht zu.
Normalerweise reicht man um das zu klären den Einkommensteuerbescheid ein. Aber da wird ja bei ihr nichts sein.
Außerdem würde das noch dauern bis sie den Bescheid für 2023 in der Hand hält. Die Finanzämter sind da extrem langsam.
Was ich nicht verstehe, daß die KK sofort den Höchstsatz ansetzt, vor allem am Jahresende.
Der KK-Beitrag bei Selbständigen wird immer anhand des Jahresverdienstes berechnet! Wie sollte deine Tochter in den drei Monaten mal eben 59.850 Euro verdient haben?
Das muß schon ein lohnendes Geschäft sein.
Ein klärendes Gespräch mit der KK kann da sicher nicht schaden. Schildere denen die Situation und bitte um baldige Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge.
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse und da wäre das jetzt überhaupt kein Problem. Die sind immer erreichbar, nett und vor allem zügig mit der Bearbeitung von solchen Sachen.
Das zuviel gezahlte Geld siehst du auf jeden Fall wieder. Wenn du Pech hast, dann dauert es halt ein bißchen.
Gruß, Jan