Energiepreisbremse in der Praxis
#26
(15.10.2023, 10:55)Sonicman schrieb: Ist die Frage ernst gemeint? Deine Anlage ist netzgeführt, fährt also frequenzparallel zum Netz. Ebenso wie eine Balkonanlage. Bleibst Du innerhalb der Leistungsgrenze für Balkonanlagen, gelten die Regeln für Balkonanlagen.

Ich speise nix ins Netz ein, wenn ich meinen Wechselrichter vom Netzt trenne, versorgt der immer noch meine Unterverteilung solange  der Akku nicht leer ist und die Panels Leistung liefern.
Ich hab auch einen  Generator, wenn ich den anschließe ist das  dann Netzgeführt? Wenn ich die Akkus über den Wechselrichter lade, ist das Netzgeführt?

Sonicman

----Darüberhinaus sind wir uns in diesem Forum aber wohl einig, dass die einschlägigen VDE Richtlinien eingehalten werden müssen, sowohl bei Reparaturen an unseren alten „Schätzchen“, als auch bei Anlagen zur Stromversorgung. Ich habe vieles an meiner Anlage selbst gemacht, zum Schluss aber immer vom Elektriker (mit Zulassung vom Versorger) prüfen und abnehmen lassen. Einfach deshalb, weil es nicht meine Profession ist und ich natürlich auch nicht alle aktuellen Vorschriften und Richtlinien und deren Umsetzung kenne.----


Ich hab seit vielen Jahren die Lizenz in meiner Bude und auch woanders Steckdosen zu wechseln,  mir wurde auch erlaubt die Blombe vom HSK zu entfernen, weil ich da die Erde für meine PV-Anlage rausführen wollte. Verblombt  hat die heute keiner, obwohl ich die Fertigstellung gemeldet hatte.

Ich mache nichts was mich oder andere gefährden kann und bemühe mich die vielen geänderten Vorschriften einzuhalten. Ich wehre mich aber gegen bekloppte Bürokratie.

Das Marktstammdaten Register hat mich schon 2mal aufgefordert meine Daten zur Anlage zu ändern,  sie schlagen mir immer die Änderung in ein Balkonanlage mit 600 Watt vor, das liegt wohl daran, dass man bei der Anmeldung nur Volleinspeisung, oder Teileinspeisung in das Netz angeben kann. Eine Insellösung ist denen nicht bekannt, oder nicht erwünscht.

Den Zuschuss von 100€ für den elektronischen Durchlauferhitzer bekam ich nicht, nicht weil das jeder Elektriker machen darf, sondern weil das ein Wasserinstallateur machen muss, der den alten mit Bescheinigung außer Betrieb nimmt.  Verstecktes Sponsoring  der GWH Installateure

Schönen Sonntag noch
Peter
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Energiepreisbremse in der Praxis - von kaimex - 26.06.2023, 14:12
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