Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
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(07.01.2023, 13:20)kaimex schrieb: Ich kenne mich da nicht aus,
glaube aber, daß wenn ich ein Haus verkaufe, das ich vor Jahrzehnten geerbt habe, dafür auch Steuern abführen muß.

Nein. Für Immobilien beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Für Wertgegenstände beträgt die Spekulationsfrist 1 Jahr. Danach ist keine Steuer mehr fällig.
Für den Verkauf von Gebrauchsgegenständen aus dem privaten Haushalt fällt generell keine Steuer an.

Wenn man aber defekte Gebrauchsgegenstände kauft, die repariert werden, und dann gewinnbringend verkauft, ist auch Steuer fällig.

Ich seh' das ganz entspannt, es trifft nur die, die sowieso hätten den Gewinn versteuern müssen.

Gruß,
Karl
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von Karl 59 - 07.01.2023, 15:41

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