Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
#12
Hallo Jan,

in §4 steht
"(5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der
....
4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten
nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung
gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat."

Als Logik-Formel :
Frei= (Anzahl<30) und (Vergütung<2000€)
Die logische Negierung davon ist
Nicht_frei=(Anzahl>=30) oder (Vergütung>=2000€)

MfG Kai
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von kaimex - 06.01.2023, 23:22

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