Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
#6
(06.01.2023, 10:25)Ferrograph schrieb: Guten Morgen,

Ich habe mal den entsprechenden Passus aus dem genannten Gesetzblatt kopiert:

Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ....

... im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme dersel­ben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrie­ben bekommen hat.

Wie muss man das interpretieren, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden, wenn man zum Bsp 

1 Gerät für 1050 EUR
1 Gerät für 890 EUR
1 Gerät für 760 EUR 

und insgesamt weniger als die maximalen 30 Artikel
in einem Kalenderjahr bei einer Plattform verkauft?

Gruß Jan


Ich interpretiere, dass Du dann melden/angeben musst.
Die Plattformen sind ja nur Vermittler.
VG Jürgen
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RE: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten - von JUM - 06.01.2023, 12:52

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