17.07.2005, 17:04
Wikipedia-Artikel in solcher Qualität wie "Akai" versöhnen einen denn doch wieder mit den vielen Nachquatsch-websites.
Ein Nebenthema wäre noch zu befeilen: die Crossfield-Technik ist eine Erfindung Eduard Schüllers, patentiert 1933 im bekannten Ringkopfpatent DRP 660 377 (siehe http://depatisnet.dpma.de/, als DE 660377 suchen). Akai sollte also nicht als Erfinder, sondern als Erstanwender oder dergl. bezeichnet werden.
Noch ein kleiner Seitenaspekt zur Frage "c" oder "k":
bei der Compact-Cassette schrieb der mit Philips abzuschließende Lizenzvertrag ausdrücklich diese Schreibweise vor, es muss sich um ein eingetragenes Warenzeichen oder dergl. gehandelt haben. Stiftung Warentest schrieb, wenn ich mich richtig erinnere, dagegen konsequent "Kompakt-Kassette".
Möglicherweise sind auch noch andere, etwas "abgezirkelte" Schreibweisen auf solche Vertragsbestimmungen zurückzuführen.
F.E.
Ein Nebenthema wäre noch zu befeilen: die Crossfield-Technik ist eine Erfindung Eduard Schüllers, patentiert 1933 im bekannten Ringkopfpatent DRP 660 377 (siehe http://depatisnet.dpma.de/, als DE 660377 suchen). Akai sollte also nicht als Erfinder, sondern als Erstanwender oder dergl. bezeichnet werden.
Noch ein kleiner Seitenaspekt zur Frage "c" oder "k":
bei der Compact-Cassette schrieb der mit Philips abzuschließende Lizenzvertrag ausdrücklich diese Schreibweise vor, es muss sich um ein eingetragenes Warenzeichen oder dergl. gehandelt haben. Stiftung Warentest schrieb, wenn ich mich richtig erinnere, dagegen konsequent "Kompakt-Kassette".
Möglicherweise sind auch noch andere, etwas "abgezirkelte" Schreibweisen auf solche Vertragsbestimmungen zurückzuführen.
F.E.
ZEITSCHICHTEN, barrierefreier Zugriff im "GFGF-Buchladen", URL https://www.gfgf.org/de/b%C3%BCcher-und-schriften.html (ca. 240 MB)