11.02.2014, 14:27
Die 7 Kopien stammen aus einem deutschen Urteil, hier verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte nur in Österreich rechtlich verankert sein, die Frage ist was das für die deutsche Rechtslage bedeutet. Meine(!) Interpretation: solange die Weitergabe gegen Entgelt nicht explizit untersagt ist, ist sie erlaubt. Insbesondere wenn jedes Album, jeder Mix nur einmal verkauft wird, wird vermutlich kein Hahn danach krähen nachdem die GEMA-Gebühr mit dem Kauf des Leermediums anno dazumal schon ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Mein persönlicher Ansatz wäre: verkauf die Sch*tapes als "gebraucht" ohne Kommentare über darauf vorhandene oder nicht vorhandene Musik und aus!
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte nur in Österreich rechtlich verankert sein, die Frage ist was das für die deutsche Rechtslage bedeutet. Meine(!) Interpretation: solange die Weitergabe gegen Entgelt nicht explizit untersagt ist, ist sie erlaubt. Insbesondere wenn jedes Album, jeder Mix nur einmal verkauft wird, wird vermutlich kein Hahn danach krähen nachdem die GEMA-Gebühr mit dem Kauf des Leermediums anno dazumal schon ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Mein persönlicher Ansatz wäre: verkauf die Sch*tapes als "gebraucht" ohne Kommentare über darauf vorhandene oder nicht vorhandene Musik und aus!