Tonbandforum

Normale Version: Bespielte Cassetten verkaufen / Urheberrecht??
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Hallo Leute,

ich bin sehr viele Jahre sehr intensiver Nutzer von
Bandgeräten gewesen, mittlerweile muss ich zugeben, dass ich das Medium nicht
mehr nutze. Meine Frage hierzu, wenn ich die Cassetten in bespielter Form
verkaufe, sind dann Probleme mit Urheberrecht / GEMA oder ähnliches zu
erwarten, kennt sich hier jemand aus?

Bei den Aufnahmen handelt es sich um Radioaufnahmen, aber
auch LP oder CD Überspielungen, ist das ein Unterschied?? Am liebsten wäre mir,
wenn sich ein Liebhaber finden würde, der den Recorder einen Braun C3 der überholt
ist und sehr gepflegt, sowie als Reserve einen Denon DR 800 mit ca. 250 Cassetten
zu einem fairen Preis (bin da Realist) haben möchte. Die Cassetten sind
überwiegend Chromdioxydcassetten, immer staubfrei in Schubladen bei
Raumtemperatur gelagert und mit Rock, Folk / Weltmusik , Jazz und Klassik
bespielt, für Musikliebhaber sicher eine interessante Fundgrube!
Zumal in Heften exact jeder Titel mit Aufnahmedatum und Cassettennummer
aufgelistet ist, wäre ein Löschen der Musik nicht nur schade, sondern
zeitlich sehr aufwändig.


Vielen Dank für Hinweise!



Grüße aus Lüdinghausen

Christoph Thüs
Solange der Käufer Deiner Kassetten, den aufgespielten Inhalt nicht veröffentlicht, sehe ich kein Problem hinsichtlich des Urheberrechts. Der Käufer erlangt hier das Eigentumsrecht an den Kassetten, nicht jedoch auf den aufgespielten Inhalt. Gruß, Holger
Holger,'index.php?page=Thread&postID=165314#post165314 schrieb:Solange der Käufer Deiner Kassetten, den aufgespielten Inhalt nicht veröffentlicht, sehe ich kein Problem hinsichtlich des Urheberrechts. Der Käufer erlangt hier das Eigentumsrecht an den Kassetten, nicht jedoch auf den aufgespielten Inhalt.

Die rechtliche Situation für den Käufer stellst Du richtig dar, für den Verkäufer ist das aber nicht so einfach. Die Kassetten sind unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, und deren Vertrieb ist erst mal grundsätzlich strafbar, egal was der Käufer damit vorhat.

Die Frage ist nur, ob da noch ein Hahn nach kräht. Kassetten sind in der allgemeinen Wahrnehmung ein veraltetes Medium, kein Ersatz für CD oder Internet-Download. Sie sind nicht ohne Verlust kopierbar. Und letztendlich ist der einmalige Verkauf von Kassetten zusammen mit dem dazugehörigen Abspielgerät m.E. definitiv keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Umfang. Sprich: Das Vergehen ist so geringfügig, daß wahrscheinlich kein Anwalt und kein Richter sich dafür interessiert.

Das ist aber meine völlig unverbindliche Laienmeinung.
Hi
Ich habe mich auch von Kassetten getrennt , nicht von allen sondern von welchen zu denen ich keinen Hang und erinnerung habe oder einfach nur noch für Sammler wert haben.
So stellte ich sie mit der Ausage ins netz , Konvolut Audiocassetten bespielt.... schwupps wurde es vom e... gelöscht!
Anderer versuch Konvolut Audiocassetten zum Selbstbespielen .... leer .... Da ich keine Geräte mehr habe kann ich sie nicht Prüfen ...
Zack verkauft je 4 Päckchen a 45st . Wie gesagt um die 200 st hab ich selbst behalten.
Ärger mit Gema & Co wohl kaum aber wenn auch nummer sicher gehst dann kannste dir ein Dauermagnet kaufen um die Aufnahmen unkenntlich zu machen. Ansonnsten zählt die Aussage kein Gerät vorhanden und da sich für dieses Medium nur eine Minderheit intressiert und die Aufnahmen von Kassetten für heutige Ohren zu Schlecht sind wirds kein Ärger geben.
Meine Kassetten sind zu 80% nach Russland , Polen , Ukraine & Irak gegangen ein Bruchteil blieb in der BRD.
Daher bekommst du keinen Ärger ich tue es schon seit 5 Jahren , start immer 1.- mit der Aussage ungeprüft keine Möglichkeit , auch für Sperrmüll und Flohmarkt funde egal was Drauf ist!
Das Urheberrecht ist eh immer mit vorsicht zu geniessen , einzigst darfst du NIE damit werben was drauf ist oder drauf sein Könnte!!!!
Lg
Hallo,

man muß doch nicht extra betonen das die Kassetten bespielt sind.
Wenn sie nicht neu bzw. ungeöffnet sind, dann sind sie gebraucht, wenn noch sehr gut und nur einmal bespielt dann halt nur einmal benutzt.
Man muß doch nicht extra darauf hinweisen mit welcher Musik konkret die Kassetten bespielt sind.

Oft findet man es schade die in mühevoller Kleinarbeit selbst bespielten Kassetten vor dem Verkauf zu löschen, vielleicht gefallen sie ja dem Käufer und er hat den gleichen Geschmack, dann erspart er sich eine Menge Arbeit und man hat die Genugtuung noch eine gute Tat erbracht zu haben.

Ich persönlich habe Tonbänder und Kassetten immer bespielt als gebraucht verkauft und habe nie Probleme bekommen.

Gruß
Bernd
Die Aussage der GEMA besagt, daß Du zu "eigenen Zwecken" Kopien anfertigen darfst. Diese dürfen aber nicht einen gewerbemäßigen Zweck erfüllen. In den Erklärungen und Ausführungen heisst es: (kein wörtliches Zitat) : Kopien dürfen erstellt werden, solange hiermit kein Geld verdient wird durch öffentliche Aufführung oder durch mannigfache Vervielfältigung (Anmerkung: die Menge bezieht sich auf mehr als 7 Stück, laut BGH) erwerbsmäßige Einkünfte erzielt werden.
Im Klartext: Du darfst für einen Nachbarn oder für Freunde eine Audiocassette zusammenbauen und ihnen schenken. Solange es eine analog aufgenommene ist. Die digitalen können hingegen Probleme machen, da sie 1:1 kopierbar sind. Das wiederum würde gegen die GEMA-Regeln gehen.
Wie schon im thread erwähnt, ist die analoge grundsätzlich mit Verlusten behaftet, weswegen es nicht demaßen ernst genommen wird.
Jetzt das berühmte Wort: AAAAABER wenn Du die c verkaufst, DANN müssten sie gelöscht werden. Weil nämlich die gewerbsmäßige Vervielfältigung und Veräusserung erfolgte.
Darum sagt ihbah auch: "Is nich, machet anders...". Von daher ist der Tipp mit der "ungeprüften Ware" nicht verkehrt.
Ich durfte mich längere Zeit mit dem Verein rumschlagen, daher weiß ich das. Zum Glück ist jetzt alles aufgegeben,; denn die Regeln wurden strenger und die Gebühren höher. Da war kaum noch Verdienst drin. :cursing:

Greetz Pit
so würde ich das auch sehen. Am besten löschen und gut ist. Bzw. habe ich jetzt auch schon öfters bei Ebay-Angeboten gesehen, daß der Verkäufer dem Käufer bittet, die Kassetten nach Erhalt zu löschen. ICh weiß jetzt nicht, inwieweit man das in den Kaufverttrag mit einfließen lassen kann.
Irrtum! Solange du kein Geld damit verdienst, also nur für das Bandmaterial(!) Geld verlangst, kannst du auch bespielte Kassetten völlig legal verkaufen! Man darf das halt nicht explizit als Album/Compilation verkaufen oder mehr Geld verlangen als die Leerkassetten wert sind.

Nachdem meine Musiksammlung mittlerweile sicher zur Hälfte aus von irgendwelchen Leuten bespielten Tapes besteht und ich diese "Wundertütenmethode" heiß liebe, gehe ich immer an die Decke wenn jemand aus "Urheberrechtsgründen" nur leere Kassetten rausrücken will.
Deshalb schrieb ja:
Bremer Pitter,'index.php?page=Thread&postID=165345#post165345 schrieb:...
Jetzt das berühmte Wort: AAAAABER wenn Du die c verkaufst, DANN müssten sie gelöscht werden. Weil nämlich die gewerbsmäßige Vervielfältigung und Veräusserung erfolgte. ...
.... Von daher ist der Tipp mit der "ungeprüften Ware" nicht verkehrt. ...
Achte auf das Unterstrichene müssten , wie es dort steht. Mit dem T drinne.
Ragnar_AT,'index.php?page=Thread&postID=165353#post165353 schrieb:... Solange du kein Geld damit verdienst, also nur für das Bandmaterial(!) Geld verlangst, kannst du auch bespielte Kassetten völlig legal verkaufen! Man darf das halt nicht explizit als Album/Compilation verkaufen oder mehr Geld verlangen als die Leerkassetten wert sind.

...gehe ich immer an die Decke wenn jemand aus "Urheberrechtsgründen" nur leere Kassetten rausrücken will.
Sag' ich doch:
Kopien dürfen erstellt werden, solange hiermit kein Geld verdient wird durch öffentliche Aufführung oder durch mannigfache Vervielfältigung (Anmerkung: die Menge bezieht sich auf mehr als 7 Stück, laut BGH) erwerbsmäßige Einkünfte erzielt werden.
Und wer hat schon mehr als zwei Kassetten von ein und der gleichen Zusammenstellung? Definitiv trotzdem nochmals der Hinweis, daß das nur für die analogen gilt!

Greetz Pit
Das Urheberrecht sagt aber auch von einer CD / MC / BD etc dürfen 7 Kopien erstellt werden diese darfst du verschenken somit erhält dein Freund Nachbar etc eine Kopie diese nun sein Eigentum ist und von dieser er selbst wieder 7 Kopien erstellen darf usw damit beginnt es von neuen!
Zurück zum Thema alle Tapes die es im Netz gibt sind bespielt , da sie aus Nachlässen sind zb Haushaltsauflösungen , Oma etc und die meisten eh keine Geräte mehr besitzen um sie zu Löschen oder leer zu überspielen.
Sind dort Radio aufnahmen drauf mit allem drum und dran Werbung , Nachrichten etc ist es ein Mittschnitt für den GEZ bezahlt wurde und somit die GEMA schon drin ist.
Bei 1:1 überspielungen sieht es Anders aus da es sich um eine exakt gleich exestierende Zusammenstellung handelt.
Anders du hasst mehrere CDs und erstellst damit deinen eigenen Mix dies darfst du für dich tun , und ggf als gebraucht ware ohne hinweis weiter Verkaufen.
Alles ist mit Vorsicht zu geniessen , aber treibst ja damit kein Gewerbe und hasst sie nur 1X dann ist sie weg , somit Verkaufe ausdrücklich nur das Band mit hinweiss Leerkassette zum selbstbespielen ggf mit Hinweis beschriftet ohne jegläche Musikart Klassik , Schlager , HipHop etc zu erwähnen und schon gar keine Künstler , dann bist relativ sicher und wie ich schon erwähnte und jetzt auch andere Magnet drauf fertig auch wenn bei der Löschung das Herz blutet.
Aber aus eigener erfahrung , Ich beschrieb nur den Zustand der MCs beschriftet / Unbeschriftet mit oder ohne Löschzunge Marke der MC / TB Bandsorte mit Vermerk Ungeprüft zum selbersbespielen.
Sie werden eh ins Ausland gehen und dann spielt das keine Rolle mehr!
Lg Andy
Hallo, Folgendes ist meine Meinung und keine Rechtsberatung (muss ich, glaube ich, so schreiben)


§ 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzt einen sehr engen Rahmen. Vieles von dem was hier gesagt wurde ist so nicht richtig.

Es dürfen nur einzelne Vervielfältigungsstücke für den (eigenen) privaten Gebrauch hergestellt werden. Die Anzahl erlaubter Kopien ist nicht geregelt, das regelt der Einzelfall. Möglicherweise geht man bei der oben genannten Anzahl von 7 oder mehr Kopien generell von verbotenen Kopien aus.

Es ist aber auch denkbar, daß bereits eine erste Kopie eine verbotene Kopie ("Raubkopie") ist.

Ein vielleicht blödes Beispiel soll das verdeutlichen:

Ein Alleinstehender ohne weitere Angehörige hat nur ein Tapedeck zuhause (sonst hat der arme Kerl niemanden und nix :S ), dann darf er zur Sicherung eine Kopie erstellen. Eine weitere wäre eine Raubkopie. Er muß das Vervielfältigen aber genau in der Absicht der Sicherung tun und nicht etwa, weil er sie später weitergeben will, sonst wäre auch diese Kopie zum Zeitpunkt der Herstellung eine Raubkopie.

Hat jemand eine Tante Adelheid, die gerne seine Musik hört und ein Auto mit Kassettenradio, so kann er möglicherweisde nur zwei Kopien machen. Eine, die er der Tante schenkt (das darf er bei nahen Verwandten) und eine fürs Auto, die aber auch gleichzeitig die erlaubte Sicherungsfunktion übernimmt.

Hier im Beitrag liegt der Fall so, daß selbstbespielte Kassetten oder erworbene, fremdbespielte Kassetten ( nicht Kaufkassetten) veräußert werden sollen. Diese können ursprünglich legal im Sinne es $ 53 hergestellt worden sein, s.o.
Mit der Weitergabe an Dritte (mit wenigen Ausnahmen) verlieren sie jedoch diese Legalität, weil das Merkmal des privaten (eigenen) Gebrauches wegfällt und zusätzlich das Verbot der Verbreitung in Abs. 6 greift. Das Gleiche gilt auch für das Verschenken oder den Tausch.

Es hat also nicht von vornherein etwas mit Geld zu tun oder mit Gewerbsmäßigkeit, obwohl dies auch ein Merkmal für eine Verletzung des Urheberrechtes ist.

Im Wissen, daß sich auf einer Kassette Vervielfältigungen befinden, kann man sich mit dem Argument des Fehlens einer Löschmöglichkeit auch nicht der Strafbarkeit der § 53, §§106 ff UrhG entziehen, dann muß man die eben einstampfen oder behalten.

Eine vertragliche Verpflichtung des Erwerbers / Käufers die Bänder zu löschen stellt ebenso weder den Abgebenden und jurisisch gesehen auch den Erwerber nicht straffrei, da er die Raubkopie kauft.

Es gibt noch einige Legalisierungen von Vervielfältigungen im Urheberrecht, etwa die zu wissenschaftlichen Zwecken im Lehrbetrieb.

GRANADA ANDY 84,'index.php?page=Thread&postID=165358#post165358 schrieb:Das Urheberrecht sagt aber auch von einer CD / MC / BD etc dürfen 7 Kopien erstellt werden diese darfst du verschenken somit erhält dein Freund Nachbar etc eine Kopie diese nun sein Eigentum ist und von dieser er selbst wieder 7 Kopien erstellen darf usw damit beginnt es von neuen!
Andy, das, was Du da schreibst steht nirgends im Urheberrecht.

Bereits Dein Freund oder Nachbar, wenn man die dann unter das Ausnahmetatmerkmal der geforderten "engen Verbundenheit" (BGH-Rechtsprechung, steht nicht im Gesetzestext) mit einbeziehen wollte und könnte (darum habe ich oben die geliebte Tante Adelheid angeführt) , sind nicht im Besitz des Originals und dürfen daher weder kopieren noch zur Weiterverbreitung beitragen. Sie machen sich in jedem Fall strafbar. Tante Adelheid darf auch nicht kopieren.

Deine Zahlen sind dennoch interessant, wären es doch knapp 20000 Straftäter auf der fünften (Schneeballsystem-Ebene ^^ .

Darum ist auch das Folgende falsch oder in Österreich anders geregelt:

Ragnar_AT,'index.php?page=Thread&postID=165353#post165353 schrieb:Irrtum! Solange du kein Geld damit verdienst, also nur für das Bandmaterial(!) Geld verlangst, kannst du auch bespielte Kassetten völlig legal verkaufen! Man darf das halt nicht explizit als Album/Compilation verkaufen oder mehr Geld verlangen als die Leerkassetten wert sind.

Gruß
Frank

Abschließend

Es ist mir klar, das zwischen dem Willen des Gesetzgebers und der jeweils aktuellen Politik, hier als Quasiexekutive gesehen, häufig riesige Lücken klaffen. Auch ist das Thema in ständiger Diskussion. Die letzte Änderung des Urheberrechtes wurde bereits hinterfragt, als sie noch nicht im Anzeiger war.
Hallo
So zeigten sie es mal im tv als Reportage zum Verhalten des Kopieren und einstellen ins Netz zB YT.
Fraglich war es schon aber so sagte es jemand nämlich ein Rechtsanwalt für Medien.
Es lief vor ca 1Jahr.
Im grunde stimmts kauft man einen Tonträger so gehört nun dir und nur dir und trozdem wurde sowas drüber gesagt.
Es gilt ja auch gleiches für SKY man darf das Programm nicht vorführen nur mit genemigung normale sender laufen überall!
Aber um genau auf gefragtes zurück zu kommen , Lösche sie und verkaufe sie Dauermagneten gibts für kleines Geld in vielen Fachmärkten oder im Netz.
Es ging aber ums Thema Raubkopien nur Verkaufen ist strafbar und illegal aber halten wir uns an das was vor jedem Film kommt NUR ORIGINAL IST LEGAL :love: :love: :love:
Die 7 Kopien stammen aus einem deutschen Urteil, hier verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte nur in Österreich rechtlich verankert sein, die Frage ist was das für die deutsche Rechtslage bedeutet. Meine(!) Interpretation: solange die Weitergabe gegen Entgelt nicht explizit untersagt ist, ist sie erlaubt. Insbesondere wenn jedes Album, jeder Mix nur einmal verkauft wird, wird vermutlich kein Hahn danach krähen nachdem die GEMA-Gebühr mit dem Kauf des Leermediums anno dazumal schon ordnungsgemäß entrichtet wurde.

Mein persönlicher Ansatz wäre: verkauf die Sch*tapes als "gebraucht" ohne Kommentare über darauf vorhandene oder nicht vorhandene Musik und aus!
Hallo Andy, da beziehst Du dich wohl hierauf:

"Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien." (Quelle Wikipedia)

Das ist mal wieder ein tolles Beispiel dafür, das auch Wikipedia nicht der Quell aller Weisheit ist. Alleine an der Formulierung kann man die Zweifel des Autors bereits erkennen.

Der BGH hat tatsächlich für einen konkreten Fall, bei dem es um Lehrmittel in Schulen ging, von bis zu 7 Kopien gesprochen. Dieses Urteil ist aus dem Jahre 1978, demnach 36 Jahre alt. In dieser Zeit ist das UrHG mehrmals novelliert worden. Ihm fehlt in wesentlichen Teilen die Gesetzesgrundlage und kann sicher nicht zur Zementierung der Zahl 7 als zulässige Anzahl von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützer Werke herangezogen werden.

Daß dies im Einzelfall denkbar ist, habe ich doch oben bereits angedeutet. Zumindest schon mal dann, wenn Tante Adelheid noch 6 Schwestern hat. Aber auch die siebte denkbare Schwester kann in den Genuß einer achten Vervielfältigung kommen, was Deine Zement-7 ja inzidenter ausschließen würde.

Also, sieben Vervielfältigungen sind unter Beachtung des UrhG möglich, sogar mehr. Die Fälle sind aber genauso unwahrscheinlich wie die Existenz von Tante Adelheid oder einer Vielzahl von in besonderer Nähe zum Hersteller stehender Freunde. (Tolle Vorstellung: ich könnte jedem meiner vielen Freunde im größten Kölner Karnevalsverein eine CD schenken, von der ich nur ein Original kaufen mußte.)

Das Gesetz ist deshalb restriktiv auszulegen, weil es in allererster Linie geistige Urheberschaft schützen will. Es zielt nicht darauf ab eine kleine Zahl von Kopien zu legalisieren, es nennt nur mögliche Ausnahmen vom generellen Verbot.

Ragnar_AT,'index.php?page=Thread&postID=165366#post165366 schrieb:Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte nur in Österreich rechtlich verankert sein
Ist sie nicht: Der Neffe darf der Tante keine Kopie verkaufen!

Hier wird von auf Tonbandkassetten vorhandene Zusammenschnitte ausgegangen. Da ist in den meisten Fällen schon zu unterstellen, daß der Hersteller des Zusammenschnittes nicht Besitzer des Originals/ der Originale ist oder im Auftrag und für den Besitzer des Originals den Zusammenschnitt hergestellt hat. Es sind häufig Radiomitschnitte.

Genau aus diesem Grund ist auch das Schneeball-System in Deinem Beitrag unzulässig.



Randbemerkung: Tante Adelheid und den Karnevalsverein habe ich nur eingeführt, um das sehr trockene Thema zumindest etwas aufzulockern.

@Ragnar
Ich glaube, jetzt sind wir aber durch. Dein letzter Satz läßt vermuten, daß Du das nicht verstanden hast oder verstehen willst.

Gruß
Frank
frank1391,'index.php?page=Thread&postID=165377#post165377 schrieb:Tolle Vorstellung: ich könnte jedem meiner vielen Freunde im größten Kölner Karnevalsverein eine CD schenken, von der ich nur ein Original kaufen mußte.
...
Bitte auch eine nach Bremen, vom Champagner-Orchester, für unsere Mariechen... :whistling:

Greetz Pit
Es ald ungerwääs, Pitter

schöne Jroß
Frank

[attachment=3140]

Wenn ich das richtig ergoogelt habe, sind es ca 30 Personen, die ich jetzt alle zu meinen Freunden zähle. Ich schicke 50 Vervielfältigungen. Die überzähligen 20 Kopien betrachte ich als eigene Sicherheitskopien, die Du bitte in der gesamten Hemisphäre verteiltst. Ich greife dann nötigenfalls darauf zurück. 8o
hmhmhm
Ich will mich jetzt mal nicht zuuuu weit aus dem Fenster Lehnen.
Zum einen diese Reportage lief im History Chanel und bezog sich auf den DJ ''Dj Deep'' & ''Studio 33''
Diese Verkauften CDs & MCs mit selbsterstellten Professionel Gemixten Hits .
Natürlich leider ohne GEMA und Nutzungsrechte darum auch Illegal unter dem Tisch dafür wurden sie belangt.
Seit Montag habe ich mein Gewerbe geändert mit Tonträger service Verkaufe jetz auch Tonträger auf Flohmärkten und erkundigte mich bei der GEMA mal wie es wäre wenn ich ein eigenes Label Gründe.
Im einen ja das kann jeder sofern der Name nicht schon vorhanden ist.
Schreibe und Komponiere ich die Songs selbst kann ich damit tun und lassen was ich will.
Will ich wie im obrigen Falle Mixed CDs verkaufen so muss ich anteile am Mix Katalog der plattenfirmen Kaufen. Sprich um deren Erlaubnis fragen das Kostet und darf dann stücke aus deren Katalaog auf meine CD Packen und Verkaufen mit Vermerk und GEMA und Logo und anteile von der CD an die Firmen Fliessen lassen.
Klingt Komplizierter als es ist und klingt hier zum Thema wohl etwas off !!!
Ja nach dem Urteil habe ich auch gegoogelt ist in der tat aus den 70ern!
Allerdings stimmt es das ich von meiner eigenen CD soviel Kopieren kann wie ich will solange sie nicht verkauft wird!!
Eine weitergabe erfolgt schon wenn ich das Album X was mir gehört Kopiere und meinen Kindern oder der Oma schenke , nicht legal aber auch nicht illegal.
Zum anderen muss ich sogar GEMA bezahlen wenn ich Radio in der öffentlichkeit Vorführe.
Bei alten Kassetten ist das Anders , es besitzt nicht mehr Jeder einen Recorder im Keller schlummern aber oft noch Kisten weise MCs diese Können als Leer verkauft werden zur Selbstbespielung!!
Jaja das Urheberrecht ein ewiger Dschungel der sich laufend ändert.
Achja ich lade des öfteren Musik bei Musicload , nach erhalt erhalte ein Recht 7x brennen , unendlich hören , 3x laden
Lg Andy
Ich halte das auch so wie ein paar meiner Vorredner: Gebrauchte Cassetten werden einfach als gebraucht verkauft, ohne jeglichen Kommentar zu eventuell vorhandenen Aufnahmen. Und wenn dann eine Anfrage kommt, wasfür Musik darauf aufgenommen sei, antworten daß nur das Bandmaterial zum Verkauf steht und aus rechtlichen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden können.

Man stelle sich mal vor, wie so ein Abmahner auf Beutefang geht: Der wird kaum sämtliche Auktionen in den Cassetten- und Bänderkategorien anklicken und sich die Bilder mit der Lupe ansehen, um eventuell handschriftlich eingetragene Titel zu identifizieren. Das geht doch viel einfacher mit Hilfe von Suchbegriffen. Wer als Verkäufer also Titel und/oder Interpret eines der Mandanten der Abmahner in seiner Angebotsbeschreibung stehen hat, der darf damit rechnen, daß die Auktion geprüft wird.

Die Methode mit dem Dauermagneten ist zwar auf den ersten Blick einfach, hat aber leider den Nebeneffekt, daß derart behandelte Bänder mit Vorsicht zu genießen sind. Durch die Magnetisierung bis zur Sättigung kann man sich zum einen den eigenen Recorder "versauen" und muß ihn dann erst wieder entmagnetisieren, zum anderen werden Neuaufnahmen darauf oft von Störungen wie Knistern begleitet, weil ein Durchlauf über den Löschkopf die hohe Aufmagnetisierung oft gar nicht in den Neutralzustand zurückversetzen kann.

Also, bitte laßt das mit den Dauermagneten oder "Cassettenlöschgeräten" bleiben! Das einzig Bracuhbare zum schnellen Löschen, wenn die Cassetten danach wieder benutzt werden sollen, sind elektrische Löschdrosseln, die allerdings teuer sind.

Viele Grüße,
Martin