10.02.2014, 19:12
Deshalb schrieb ja:
Kopien dürfen erstellt werden, solange hiermit kein Geld verdient wird durch öffentliche Aufführung oder durch mannigfache Vervielfältigung (Anmerkung: die Menge bezieht sich auf mehr als 7 Stück, laut BGH) erwerbsmäßige Einkünfte erzielt werden.
Und wer hat schon mehr als zwei Kassetten von ein und der gleichen Zusammenstellung? Definitiv trotzdem nochmals der Hinweis, daß das nur für die analogen gilt!
Greetz Pit
Bremer Pitter,'index.php?page=Thread&postID=165345#post165345 schrieb:...Achte auf das Unterstrichene müssten , wie es dort steht. Mit dem T drinne.
Jetzt das berühmte Wort: AAAAABER wenn Du die c verkaufst, DANN müssten sie gelöscht werden. Weil nämlich die gewerbsmäßige Vervielfältigung und Veräusserung erfolgte. ...
.... Von daher ist der Tipp mit der "ungeprüften Ware" nicht verkehrt. ...
Ragnar_AT,'index.php?page=Thread&postID=165353#post165353 schrieb:... Solange du kein Geld damit verdienst, also nur für das Bandmaterial(!) Geld verlangst, kannst du auch bespielte Kassetten völlig legal verkaufen! Man darf das halt nicht explizit als Album/Compilation verkaufen oder mehr Geld verlangen als die Leerkassetten wert sind.Sag' ich doch:
...gehe ich immer an die Decke wenn jemand aus "Urheberrechtsgründen" nur leere Kassetten rausrücken will.
Kopien dürfen erstellt werden, solange hiermit kein Geld verdient wird durch öffentliche Aufführung oder durch mannigfache Vervielfältigung (Anmerkung: die Menge bezieht sich auf mehr als 7 Stück, laut BGH) erwerbsmäßige Einkünfte erzielt werden.
Und wer hat schon mehr als zwei Kassetten von ein und der gleichen Zusammenstellung? Definitiv trotzdem nochmals der Hinweis, daß das nur für die analogen gilt!
Greetz Pit