09.02.2014, 16:29
Holger,'index.php?page=Thread&postID=165314#post165314 schrieb:Solange der Käufer Deiner Kassetten, den aufgespielten Inhalt nicht veröffentlicht, sehe ich kein Problem hinsichtlich des Urheberrechts. Der Käufer erlangt hier das Eigentumsrecht an den Kassetten, nicht jedoch auf den aufgespielten Inhalt.
Die rechtliche Situation für den Käufer stellst Du richtig dar, für den Verkäufer ist das aber nicht so einfach. Die Kassetten sind unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, und deren Vertrieb ist erst mal grundsätzlich strafbar, egal was der Käufer damit vorhat.
Die Frage ist nur, ob da noch ein Hahn nach kräht. Kassetten sind in der allgemeinen Wahrnehmung ein veraltetes Medium, kein Ersatz für CD oder Internet-Download. Sie sind nicht ohne Verlust kopierbar. Und letztendlich ist der einmalige Verkauf von Kassetten zusammen mit dem dazugehörigen Abspielgerät m.E. definitiv keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Umfang. Sprich: Das Vergehen ist so geringfügig, daß wahrscheinlich kein Anwalt und kein Richter sich dafür interessiert.
Das ist aber meine völlig unverbindliche Laienmeinung.