22.04.2013, 15:52
Die Sache mit der Haltbarkeit von lässt sich durchaus noch erweitern. Dazu hat das Umweltbundesamt vor kurzem eine Studie unter dem Titel Rechtliche Instrumente zur Förderung des nachhaltigen Konsums am Beispiel von Produkten veröffentlicht. Die Adresse lautet:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4297.pdf
Auf Seite 42 oben liest man dann: So könnte jedenfalls als langfristige Überlegung die Entledigungspflicht gemäß § 3 Abs. 4 KrW/AbfG ausgeweitet werden...... Denkbar ist, dass darüber hinaus nicht nur bestimmte gefährliche Abfälle, sondern beispielsweise besonders energieineffiziente Produkte, die typischerweise als Zweitgeräte noch vorgehalten werden,einer Entledigungspflicht unterliegen
Ich gehe nicht davon aus, dass sowas umgesetzt werden könnte, aber es ist doch interessant, was für Ideen manche Leute haben.
MfG Fred
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4297.pdf
Auf Seite 42 oben liest man dann: So könnte jedenfalls als langfristige Überlegung die Entledigungspflicht gemäß § 3 Abs. 4 KrW/AbfG ausgeweitet werden...... Denkbar ist, dass darüber hinaus nicht nur bestimmte gefährliche Abfälle, sondern beispielsweise besonders energieineffiziente Produkte, die typischerweise als Zweitgeräte noch vorgehalten werden,einer Entledigungspflicht unterliegen
Ich gehe nicht davon aus, dass sowas umgesetzt werden könnte, aber es ist doch interessant, was für Ideen manche Leute haben.
MfG Fred