30.01.2005, 12:06
SGibbi schreibt :>>Holgers "Deckung" wurde enttarnt<<
Das einzige, was ich nicht getan habe, als ich mich hier anmeldete, war die Anbringung einer „Zielscheibe“ mit dem AAA-Logo drauf. Ansonsten habe ich mich als die Person angemeldet, die ich bin.
Und : >>Holger wird sich nun, und zumindest in Deinem Forum, anders benehmen als er es getan hätte<<
Wer weiß, vielleicht kommt mein wahres Ich ja noch raus ...
Naja, andere Leute (wie ist davon wohl die Einzahl?) haben sich hier allerdings genau so dargestellt/benommen, wie zumindest ich es erwartet habe. Ist doch auch was.
Und letztendlich :
>>Es gibt in Deutschland eine Regelung, wonach der Kläger bzw. Klageführer das letzte Wort genießt. Probieren wir´s in diesem Sinne noch einmal:
"Wort"
versteht Ihr es jetzt ?<<
Wer mal vor dem Schreiben nachschaut, ob das, was er da schreibt, auch zutrifft, ist klar im Vorteil.
§ 258 Strafprozeßordnung besagt :
(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort.
(2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.
(3) Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe.
Da wir hier aber nicht zu Gericht sitzen, ist dies sowieso nicht von Belang. Ich werde hier also – obwohl mir in SGibbis „Stück“ offensichtlich die Rolle des Angeklagten zugeteilt wurde und MIR demnach dieses Recht zustände – nicht auf das letzte Wort bestehen.
>>Ein Streit bringt indes niemals einen wirklichen Gewinner. Er schafft Klarheiten.<<
Nachdem diese Klarheiten jetzt offensichtlich sind, sollten wir's also vielleicht endlich dabei belassen.
Das einzige, was ich nicht getan habe, als ich mich hier anmeldete, war die Anbringung einer „Zielscheibe“ mit dem AAA-Logo drauf. Ansonsten habe ich mich als die Person angemeldet, die ich bin.
Und : >>Holger wird sich nun, und zumindest in Deinem Forum, anders benehmen als er es getan hätte<<
Wer weiß, vielleicht kommt mein wahres Ich ja noch raus ...
Naja, andere Leute (wie ist davon wohl die Einzahl?) haben sich hier allerdings genau so dargestellt/benommen, wie zumindest ich es erwartet habe. Ist doch auch was.
Und letztendlich :
>>Es gibt in Deutschland eine Regelung, wonach der Kläger bzw. Klageführer das letzte Wort genießt. Probieren wir´s in diesem Sinne noch einmal:
"Wort"
versteht Ihr es jetzt ?<<
Wer mal vor dem Schreiben nachschaut, ob das, was er da schreibt, auch zutrifft, ist klar im Vorteil.
§ 258 Strafprozeßordnung besagt :
(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort.
(2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.
(3) Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe.
Da wir hier aber nicht zu Gericht sitzen, ist dies sowieso nicht von Belang. Ich werde hier also – obwohl mir in SGibbis „Stück“ offensichtlich die Rolle des Angeklagten zugeteilt wurde und MIR demnach dieses Recht zustände – nicht auf das letzte Wort bestehen.
>>Ein Streit bringt indes niemals einen wirklichen Gewinner. Er schafft Klarheiten.<<
Nachdem diese Klarheiten jetzt offensichtlich sind, sollten wir's also vielleicht endlich dabei belassen.