AKAI GX 210 D Wickeldorn verbogen
#2
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auf eine Portonachzahlung würde ich mich nicht einlassen. Er hätte das Gewicht vorher ermitteln und die Portokosten auf der DHL Seite einsehen können. So muß er sich an sein Angebot halten - Vertrag ist Vertrag.

Im Gegenteil, er sollte sich kulant zeigen und wegen offensichtlich mangelhafter Verpackung für den Schaden aufkommen oder den Preis teilweise erstatten. Gewerbliche Versender haften durch Gesetz für Transportschäden, Privatleute nicht. Das hat womöglich auch Einfluß auf die Güte der Verpackung - sieh dazu auch die Beiträge unter "Verpackungsterroristen".
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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[Kein Betreff] - von blauescabrio - 29.03.2012, 14:14
[Kein Betreff] - von Frank - 29.03.2012, 14:27
[Kein Betreff] - von blauescabrio - 29.03.2012, 14:34
[Kein Betreff] - von passenger - 29.03.2012, 15:00
[Kein Betreff] - von blauescabrio - 29.03.2012, 15:19
[Kein Betreff] - von Frank - 29.03.2012, 15:35
[Kein Betreff] - von blauescabrio - 29.03.2012, 15:49
[Kein Betreff] - von Andreas71 - 29.03.2012, 17:04
[Kein Betreff] - von niels - 29.03.2012, 17:59
[Kein Betreff] - von blauescabrio - 29.03.2012, 21:41
[Kein Betreff] - von PeZett - 30.03.2012, 07:45
[Kein Betreff] - von niels - 30.03.2012, 08:37
[Kein Betreff] - von blauescabrio - 30.03.2012, 09:00
[Kein Betreff] - von niels - 30.03.2012, 12:57

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