Bei Verdacht: Auskunftspflicht
#6
Zitat:Michael Franz postete
Bei berechtigtem Verdacht ist der Provider verpflichtet, Auskunft zu geben.
Genau das ist m.E. verkehrt: das ganze kann als Klage gegen Unbekannt über die Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt werden und die entscheiden, ob tatsächlich ein ausreichender Verdacht vorliegt. Sonst kann tatsächlich jeder kommen...das Urteil ist ein Freibrief und absoulter Unfug.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 14:56
[Kein Betreff] - von snzgl - 20.10.2004, 15:58
[Kein Betreff] - von wz1950 - 20.10.2004, 16:06
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 16:46
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 18:17
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 19:37
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 19:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste