20.10.2004, 19:37
Zitat:Michael Franz posteteGenau das ist m.E. verkehrt: das ganze kann als Klage gegen Unbekannt über die Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt werden und die entscheiden, ob tatsächlich ein ausreichender Verdacht vorliegt. Sonst kann tatsächlich jeder kommen...das Urteil ist ein Freibrief und absoulter Unfug.
Bei berechtigtem Verdacht ist der Provider verpflichtet, Auskunft zu geben.