Bei Verdacht: Auskunftspflicht
#2
Andreas

Mal den Gedanken mit den Bildern weitergesponnen, ist ja schon vorgekommen bei ebay. Hier ein Beispiel: Der Text auf Deiner Seite über meine BG19 plus das Bild dazu diente bei einer Auktion, (ich glaube, ich hatte Dir den Link auch geschickt) als Vorlage. Wem "gehört" dann das Bild und der Text? Den Verkäufer habe ich dann angeschrieben und ihm viel Erfolg mit "meinem" Bild und Text gewünscht. Eine Antwort habe ich allerdings von ihm nie bekommen. Wie die Auktion dann ausging, habe ich aber auch nicht verfolgt.
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[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 14:56
[Kein Betreff] - von snzgl - 20.10.2004, 15:58
[Kein Betreff] - von wz1950 - 20.10.2004, 16:06
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 16:46
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 18:17
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 19:37
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 19:52

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