Risiko beim Ebay Kauf
#1
Hallo zusammen,
wollte mal - aus frischer und teuerer Erfahrung - eine Warnung loswerden:
Wußtet Ihr, daß
1. Jeder Hunz und Kunz sich als gewerblicher verkäufer anmelden kann?
2. Sich jeder sogenannte gewerbliche VK sogar die UST ID Nr von einem echten Geschäftsbetrieb klauen darf?
3. Sich ein Verkäufer auch unter falschem Namen und Adresse anmelden kann?
4. Durch bestimmte Tricks ein neu angemeldeter VK auch Festpreis-Angebote machen kann?
5. Sogar die Vorspiegelung von Paypal ist möglich.
6. Alle diese Tricks auch Leuten offen stehen, die bereits einen privaten Konkurs (EV) abgegeben haben?

Ebay prüft NICHTS. Und haftet für NICHTS, obwohl es nach Beihilfe riecht.

In der Konsequenz heißt das: Totalverlust der Zahlung,
Zeitverplemperung mit Anzeige und weitere Kosten beim Rechtsanwalt.

Das sollte man im Hinterkopf behalten!
Nur als Warnung gedacht

Pausenprofi
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#2
Zitat:pausenprofi postete
...
2. Sich jeder sogenannte gewerbliche VK sogar die UST ID Nr von einem echten Geschäftsbetrieb klauen darf?
...
Pausenprofi
Wieso darf man das? Das erkläre bitte mal genauer.

Wenn man sich den Abieter vorher genau ansieht, ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Durch die Art des Auftretens, kann man seriöse Anbieter vom Rest ganz gut unterscheiden.
Als ich mich damals anmeldete, ging das nur mit eine Identitätsprüfung über die Schufa (EC-Karten-Konto und Post an meine Privatadresse).

Ich bin bis jetzt immer gut mit Ebay ausgekommen. Zwar hatte ich auch mal Ärger mit einem Hörbuchverkäufer, der plötzlich, nach Monaten korrekter Lieferungen, meinte, die Kunden zu bescheißen, aber insgesamt bin ich zufrieden mit Ebay.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich will, dass Ebay tiefer in meine Privatsphäre eindringen darf, oder kann, um meine Seriösität zu prüfen. Es muss reichen, wenn Ebay bei Beschwerden der Nutzer richtig reagiert. Das ist bei Ebay übrigens noch verbesserungswürdig. Ansonsten muss man als Käufer, oder auch Verkäufer eben kritisch bleiben.

Übrigens gewerblich, oder nicht gewerblich. Als gewerblicher Verkäüfer muss man ein Jahr Gewährleistung geben. Wenn sich also ein privater Verkäufer als gewerblich anmeldet, hat er eher Nachteile. Und, eine behördliche Gewerbeanmeldung kostet nur ein paar Euro-Zehner. Allerdings gibts da dann eine automatische Meldung beim Finanzamt. So wichtig finde ich den Hinweis, ob gewerblich, oder nicht, bei Ebay nicht.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#3
Hallo,

...nur mal ganz kurz: warum eigentlich immer "Ebay dies..." und
"Ebay das..."?

Ebay ist (in meinen Augen) eine Verkaufsplattform, eine Art
Browser, mit einigen wenigen "Verhaltensregeln". Mehr nicht!

Ein Verkäufer, der bescheissen will, tut dies auch ohne Ebay. Dafür
braucht der die Plattform gar nicht. Der stellt einfach Waren zum
Verkauf ins Netz, die es gar nicht gibt, türkt seinen Auftritt, erfindet
eine Firmenadresse usw. usw.

Ein Verkaufsgeschäft, dass über 100% Vorkasse des Einkäufers zu Stande
kommt, birgt immer erst einmal ein gewisses Risiko. Punkt!
So etwas funktioniert eben nur mit "Treu und Glauben" (oder es funktioniert
nicht...).

Ich habe erst einmal einen Artikel gar nicht erhalten (5 € Verlust) aber
bereits drei oder viermal den Artikel schon in den Händen gehabt, bevor
ich überhaupt bezahlt hatte (...und dies sowohl von privaten, wie auch
gewerbl. Anbietern). Mag Glücksache sein...

Gruss

Peter
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
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#4
Zitat:pausenprofi postete
(...)
2. Sich jeder sogenannte gewerbliche VK sogar die UST ID Nr von einem echten Geschäftsbetrieb klauen darf?
Hä? Sowas kann nicht rechtens sein.
Zitat:3. Sich ein Verkäufer auch unter falschem Namen und Adresse anmelden kann?
Klar, aber das kannst du genau so machen. Man kann dir einersets vorschreiben Angaben zu deiner Person zu machen aber andererseits müssen die, im besonderen bei Online Geschäften, nicht stimmen. Der CCC hatte da mal was zu gesagt. Ich meine wirklich wahrheitsgemässe Angaben musst du nur bei Behörden machen.

Zitat:5. Sogar die Vorspiegelung von Paypal ist möglich.
Diesen neumodernen Schietkroms nutze ich eh nicht. Ich weis garnicht wofür das überhaupt gut ist und was das macht.

Zitat:Ebay prüft NICHTS. Und haftet für NICHTS, obwohl es nach Beihilfe riecht.
In der Konsequenz heißt das: Totalverlust der Zahlung,
Das war bekannt. Man bewegt sich dort mitunter auf dünnem Eis und hat auch praktisch keine Rechte. Nur die Pflicht die Gebühren zu bezahlen. Andererseits gibts dort alles. Zum Zeitvertreib mit kleinen Beträgen isses OK. Angewiesen möchte ich auf so einen Laden nicht sein.
Aber bin ich ja auch nicht.
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#5
Zitat:pausenprofi postete
...2. Sich jeder sogenannte gewerbliche VK sogar die UST ID Nr von einem echten Geschäftsbetrieb klauen darf?...

...5. Sogar die Vorspiegelung von Paypal ist möglich...
Die USt- ID wird vom Finanzamt, genauer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Insofern ist sie eine Art amtliches Dokument und fest einer gewerbetreibenden Person oder einem Unternehmen zugeordnet. Privatleute bekommen grundsätzlich keine Umsatzsteuer ID- Nummer.

Die Richtigkeit einer USt- ID kann man überprüfen:

http://evatr.bff-online.de/eVatR/

In bestimmten Fällen, z. B. wenn Waren mit Umsatzsteuerbefreiung an einen Empfänger mit USt- ID in einem anderem Mitgliedsland der EU geliefert werden, ist der Verkäufer sogar verpflichtet, die Angaben des Empfängers zu überprüfen. Stimmen diese nicht, ist keine Steuerbefreiung möglich bzw. wird die Steuer vom Finanzamt nacherhoben.

Auf der oben verlinkten Seite wird die eigene Steuernummer verlangt. Hier kann man schummeln und eine fremde Nummer eingeben, wenn man nur die Ergebnisse auf dem Bildschirm sehen will. Man kann aber die Bestätigung vom Amt auch schriftlich anfordern, und dafür ist die einzugebene Steuernummer wichtig, weil die Bestätigung an die mit der Nummer verknüpfte Adresse geschickt wird.

Grundsätzlich steht sich -wie oben erwähnt- ein Privatier als Verkäufer besser. Einmal wegen der Gewährleistung, zum andern wegen der Einkommensteuer. Ein Unternehmer muß alle Einkünfte versteuern, bei Privatleuten gelten andere Vorschriften. Bis zu einer gewissen Grenze sind die Einnahmen aus Speicher- und Garagenverkäufen steuerfrei. Wer aber Waren mit der Absicht des Weiterverkaufs beschafft, ist in den Augen des Finanzamts Unternehmer und somit steuerpflichtig.

Bedenklicher finde ich, dass angebliche Privatleute mit hunderten oder gar tausenden Verkäufen sich vor den gesetzlichen Vorschriften wie Steuerpflicht oder Gewährleistung drücken.

Eine "Vorspiegelung von PayPal" nutzt doch nichts. Namentlich für Käufer aus dem Ausland, insbesondere Fremdwährungsländern, ist die Bezahlmöglichkeit mit PayPal ein Kaufanreiz. Ich persönlich bin kein Freund von PayPal, da die Gebühren relativ hoch sind und die oft geringe Marge noch weiter schmälern. In den meisten Fällen sind die Bankspesen geringer als die Gebühren des eBay- Tochterunternehmens. Der einzige Vorteil ist, dass die Transaktionen quasi in Echtzeit ablaufen, eine Banküberweisung kann ein paar Tage dauern. Der Verkäufer darf die PayPal- Gebühren auch nicht dem Käufer berechnen, obwohl hier schnell 4 - 5% vom Umsatz (inkl. Versandkosten) zusammenkommen. Zusammen mit den bei eBay anfallenden Kosten kommt man schnell in den Bereich, wo die Sache sich kaum noch lohnt.

Auch mit einem Anbieter außerhalb von Auktions- oder Verkaufsplattformen kann man auf die Nase fallen. Manchmal wundere ich mich, dass Leute aus dem Ausland (von wo aus die Rückforderung schwierig ist) vierstellige Beträge als Vorkasse anweisen. Die einzig nachprüfbare Angaben sind nur die Bankverbindung (kann getürkt sein, ein widerrufbarer Bankeinzug geht mit dem Ausland nicht) und die USt- ID. Das ist aber alles nicht 100% sicher, denn wer weiß, ob der Händler noch unter der Meldeadresse residiert?

Ein Onlinekauf ist prinzipiell risikobehaftet, besonders bei kleinen und unbekannten Anbietern. Großfirmen wie Amazon, Conrad, Otto usw. oder werden nicht ihren Ruf durch zwielichtige Geschäfte ruinieren.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#6
Moin, moin,

es scheint, es spricht jemand, der schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Aber den Frust sollte man nicht bei den falschen Leuten abladen.

Wer betrügt, d.h. bezahlte Ware nicht liefert oder eine falsche USt-ID angibt, der macht sich strafbar. Wer sich unter falschem Namen anmeldet und unter diesem Namen Verträge eingeht, der macht sich auch strafbar. Dementsprechend solltest du eine Strafanzeige stellen.

Ein gewerblicher Verkäufer ist jemand nach ordnungsrechtlicher Vorstellung dann, wenn er wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Waren oder Dienstleistungen anbietet. Auch dann, wenn er/sie/es vorher keine Gewerbe-Anmeldung vorgenommen hat. Insofern ist die Möglichkeit, sich nach außen hin als gewerblicher Anbieter zu zeigen, in Ordnung, selbst wenn keine Gerwerbeanmeldung vorgenommen wurde. die muß dann nachgeholt werden, wenn tatsächlich ein Gelegenheits-Handeln durch entsprechende Umsätze zum Gewerbe geworden ist.
Nicht vergessen: Ebay ist keine deutsche Firma! und hält auch nicht viel vom deutschen Recht. Es gibt kein Ebay Deutschland (abgesehen von ein paar Service-Fuzzis). Und kein beispielsweise österreichischer "gewerblicher Anbieter" käme auf die Idee, sich einen deutschen Gewerbeschein zu holen, nur weil er auf Ebay handeln will.

Wer sich bei Ebay anmelden will, muß eine Plausibilitätsprüfung seiner Identität durch die Schufa über sich ergehen lassen. Wer bei Ebay handeln will, der muß Ebay gegenüber eine Zahlungsmöglichkeit nennen, über die Ebay verfügen kann (Abbuchung, Kreditkarte etc.).
Eine Prüfung der Bonität steht Ebay nicht zu. Ein Ausschluß von nominell Insolventen ebenfalls nicht.
Ebay tut nach eigenem Verständnis nicht mehr, als einen Kontakt zwischen Anbieter und Käufer herzustellen. Für die Seriösität eines Handelspartners bürgt Ebay nicht und gibt das auch nicht vor.

Hier beginnt die Aufgabe des Käufers. Diesen Teil der Marktwirtschafts-Theorie sollten wir eigentlich alle in der Schule gelernt haben, daß in einem Markt beide Teilnehmer Pflichten haben. Als Käufer haben wir die Pflicht, die Ware, die wir kaufen wollen, vor dem Kauf selbstverantwortlich auf den erwarteten Zustand zu prüfen. Übrigens haben wir auch die Pflicht, die Verträge, die wir schließen, vorher zur Kenntnis zu nehmen und uns daran zu halten.
Wenn ich ehrlich sein darf: Bei Ebay tummeln sich weit mehr unqualifizierte Käufer, selbst mit "seriösem" Lebenslauf, als Anbieter, selbst wenn die schon mal insolvent waren.

Trotzdem hat Pausenprofi nicht ganz unrecht: Mit Ebay sollte man vorsichtig sein. Denn das Unternehmen scheint eine recht unqualifizierte Service- und Kontroll-Struktur zu haben.
Beispielsweise scheint Ebay verdeckte Profile zu führen. Es ist außerhalb des offiziellen Bewertungsprofils problemlos möglich, Ebay Mitglieder erfolgreich zu verleumden und damit vom Handel ausschließen zu lassen, ohne daß Ebay Instrumente besäße oder interessiert sei, die Verleumdungen zu kontrollieren, sie dem Betroffenen auch nur offen zu legen.
Das Unternehmen Ebay (da schließe ich die Tochterfirma Paypal ein) verstößt sogar gegen die eigenen Richtlinien wenn es um den vermeintlichen "Burgfrieden" geht.
Leute können ungeprüft und entgegen der AGBs den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen, die selber nicht Vertragspartner sind und sich damit (bei Paypal-Zahlung) Waren bei Preiserstattung erschleichen.

Aber sowas bleiben hoffentlich Ausnahmen.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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