Behördlich angeordnete Sichtbehinderung...
#1
Mit welchem Recht wird man eigentlich gezwungen, seine Windschutzscheibe mit Aufklebern zu 'verzieren'? Wenn man eine Feinstaubplakette hat, eine schweizer Autobahnvignette und vielleicht auch noch eine für Österreich, dann wird es schon langsam eng. Ich versuche schon alles hinter dem Rückspielgel zu verstecken'. Ich dachte immer, die Frontscheibe ist zum durchgucken, oder? Einmal steht in der StVO, dass die Sicht und das Hören nicht behindert werden darf, andererseits zwingen einen Behörden dazu, die Frontscheibe 'zuzukleben'.

Wie seht ihr dass?
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#2
´
Seit ich meinen letzten Käfer abgegeben habe, geht es mit dem Durchblick besser...

Die notwendigen Plaketten (und das D- Schild) fahre ich im Handschuhfach spazieren und pappe sie nur bei akutem Bedarf mit Klebeband an die Scheibe. Wobei man nicht alles hinter dem Spiegel verstecken darf; die Feinstaubplakette muß doch unten rechts an die Frontscheibe - oder täusche ich mich da?

Grundsätzlich bin ich kein Freund irgendwelcher Aufkleber oder gar Fähnchen, weder in den Autofenstern noch auf dem Lack.

Bei der Gelegenheit fällt mir auf, dass ich schon lange keinen dieser überdimensionalen Kenwood- Aufkleber gesehen habe ....
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#3
Auf der Feinstaubplakette steht zwar drauf, daß man die unten recht hinkleben soll, aber ich hab die auch wegen der Behinderung des Sehfeldes hinter dem Außenspiegel versteckt. Habe extra, bevor ich die Folie zum aufkleben abgezogen habe, mit Tesa ein paarmal probiert, damit ich die ideale Lage herausfinde.

Und der Kenwood-Aufkleber befindet sich doch auf der Rückscheibe, nicht auf der Windschutzscheibe. Auf der Rückscheibe darfs Du ziemlich viel draufpappen.

Gruß
MArtin
Leute, bleibt schön glatt gewickelt!
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#4
Hallo zusammen!

Die Heckscheibe kann im schlimmsten Fall komplett "zugepappt" werden,
vorausgesetzt, es befinden sich 2 Außenspiegel am KFZ (rechter Außen
spiegel dann zwingend vorgeschrieben - sonst reicht der linke A.).

Undurchsichtige Heckscheiben gibt es z. B. bereits ab Werk als zusätz-
liche Kombi-Variante.

Grüße
Wolfgang

PS.: Ich klebe notwendige Plaketten/Vignetten dort auf die Frontscheibe,
wo sie mich am wenigsten behindern. Bisher hat es bei Kontrollen noch nie
Beanstandungen gegeben.
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