Verschiedenes im Marktplatz (Tonbänder und DAT-Recorder)
#2
Hi Wolfgang,

nur der Form wegen.

Du gibst zumindest zwei Artikel als Neuware an, bedeutet dies dass Du auch entsprechende Gewährleistung gibst?
Nach meinem Wissen verhält es sich als nicht gewerbetreibender in aller Regel so, dass ein Produkt als "Neuware" im Laden erworben wird, jedoch nach Bezahlung eines Nicht-Gewerbetreibenden nicht mehr als "Neuware" bezeichnet werden kann.

Thomas
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von analogi67 - 10.12.2007, 08:30
[Kein Betreff] - von Gyrator - 10.12.2007, 09:28
[Kein Betreff] - von analogi67 - 10.12.2007, 10:16

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