Bedienungsanleitungen und Service-Manuals
#1
Wie sieht das rechtlich mit dem Copyright aus?

Darf man BDA's und SM's eigentlich in digitaler Form ins Netz stellen, so dass jeder darauf Zugriff hat, ohne sich dabei strafbar zu machen?

Ich meine hier insbesondere Geräte, die seit Jahren nicht mehr hergestellt werden und für die weder Ersatzteile noch technische Unterlagen vom Hersteller erhältlich sind.

Hat da jemand Erfahrung?
"Der Abstand zwischen Brett und Kopf wird im Allgemeinen als "geistiger Horizont" bezeichnet!"
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#2
Moin, moin,

eigentlich darfst Du gar nichts in Netz stellen, was einem Copyright unterliegt.

In der Regel regt sich aber niemand auf, wenn der Rechte-Inhaber der Publikation, die Du "kopierst", nicht mehr existent ist.
Aber! Du solltest Dir vorher Klarheit verschaffen, ob es wirklich keinen Rechteinhaber mehr gibt. Es gibt so einige Firmen die nur "schlafen" oder inzwischen einfach nur die Branche gewechselt haben.
Bei Service-Unterlagen besteht zudem die Gefahr, daß die Unterlagen, die Du veröffentlichen willst, von Firmen stammen, die gewerblich mit solchen Unterlagen handeln (Schaltungsdienst xxx), und als solche auch erkennbar sind und einem neuen Copyright unterliegen.

Darüberhinaus besteht immer die Gefahr, daß eine Publikation nicht nur mit Rechten des ehemaligen Veröffentlichers belastet ist.
Ein Beispiel: Ein Prospekt besteht in der Regel aus Text, Bildern und Layout, die alle - gegenbenenfalls getrennten - Copyrights unterliegen könnten. Selbst wenn es die Firma, die damals geworben hat, nicht mehr gibt, so kann doch der Fotograf, der damals die Bilder gemacht hat, noch immer Rechteinhaber sein. Eventuell gibt es auch immer noch einen Insolvenzverwalter, der Gebühren einfordern könnte.

Ein Beispiel: Von Schilder-Klar erfuhr ich vor Jahresfrist, daß die Copyrights auf die Schaltungen der Geräte der ehemaligen Kücke-Elektronik noch immer bei Herrn Kücke liegen, der sich gegen den Mißbrauch durchaus streitbar wehrt.
Bei wem liegen aber die Rechte an den Schaltbildern der z.T. baugleichen ASC-Geräte?
Ein zweites Beispiel: Zur Zeit überlege ich, von einem Insolvenzverwalter Markenrechte zu erwerben. Die Firma, um die es geht, ist seit Anfang der Achtziger Jahre verschwunden!

Wenn Du also etwas weitergeben willst, dann solltest Du Dir überlegen, ob Du die Publikation z.B. verändern kannst: Texte lassen sich abschreiben bzw. zitieren oer umformulieren und ggf. ergänzen. Bilder kann man weglassen bzw. selber Ersatz produzieren.
Insbesondere bei Testberichten lassen sich die heutigen Rechteinhaber fragen, weil die Verlage bzw. deren Rechtsnachfolger i.d.R. noch existieren. Hier also keinesfalls einfach nur Seiten scannen und veröffentlichen!

Was Du auch immer tust, solltest Du Dein Risiko minimieren:
1. Immer Genehmigungen zur Publikation einholen bzw. zumindest dokumentieren, daß Du das versucht hast.
2. Auf das Copyright hinweisen
3. Die Quelle nennen
4. Die Publikation nicht öffentlich einstellen, sondern z.B. nur einer beschränkten Nutzergruppe zugänglich machen
5. Rechteinhabern die Löschung Deiner Kopie anbieten.
6. Grundsätzlich "Nutzern" Deiner Kopie die Vervielfältigung untersagen.
7. Eine gewerbliche Nutzung Deiner Kopie ausschließen / untersagen (auch durch Dich).

Sei Dir bitte außerdem darüber klar, daß in Zweifel nicht nur Du, sondern auch der Betreiber der online-Publikation, bei Du der veröffentlichst, für eine Rechteverletzung haftbar ist. Soll heißen: Lädtst Du hier einen Prospekt hoch, dann haftest Du, ggf. aber auch der Betreiber des Forums.
Soll heißen: Wenn Du Dir einen Firmenmantel (mbH) als Betreiber Deiner Homepage beschaffst, dann haftest Du ggf. trotzdem persönlich, falls Du als Veröffentlicher erkennbar wirst bzw. der Firma vorstehst bzw. als "Redakteur" im Impressum stehst.

Wenn auch schon lange nichts mehr von ihm gelesen: Hatten wir nicht einen Kölner Anwalt hier im Forum? Smile

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#3
@ Matthias M

Danke für die ausführliche Auskunft!

Gruß, Michael
"Der Abstand zwischen Brett und Kopf wird im Allgemeinen als "geistiger Horizont" bezeichnet!"
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