13.11.2004, 16:52
Zitat:......Obwohl man da jetzt auch kaufen könnte... der Händler ist eindeutig gewerblich und da gilt ja nun das Fernabsatzgesetz. Auktionen im juristischen Sinn sind die Angebote von solchen Händlern nicht mehr. Der Käufer hat das Rückgaberecht...Hätte man eh können, denn es war ein Sofortkaufangebot.
Und wer gute Waren abietet, kann auch bei eventuellen Problemfällen dem Käufer gegenüber Kulanz zeigen.
Frank ( darklab )
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.