19.10.2010, 08:54
Aus Wikipedia, Vernehmung
Fallweise kann auch eine Tonaufnahme der Vernehmung erfolgen. Dies hat folgende Vorteile für die Ermittlung:
flüssigere Aussage ohne Unterbrechung für die Niederschrift
Verhalten auf Vorhalte bzw. Fragen (beispielsweise Pausen, Emotionen)
Bezüglich der Sprachaufzeichnung muss im Voraus eine Einverständniserklärung seitens des Vernommenen vorliegen. Auch Tonband- und Videovernehmungen müssen dem Gericht zusätzlich in Schriftform vorgelegt werden.
§ 247a StPO erlaubt die audiovisuelle Vernehmung eines im Ausland aufenthältlichen Zeugen (Videoaufzeichnung oder Videokonferenz).
Fallweise kann auch eine Tonaufnahme der Vernehmung erfolgen. Dies hat folgende Vorteile für die Ermittlung:
flüssigere Aussage ohne Unterbrechung für die Niederschrift
Verhalten auf Vorhalte bzw. Fragen (beispielsweise Pausen, Emotionen)
Bezüglich der Sprachaufzeichnung muss im Voraus eine Einverständniserklärung seitens des Vernommenen vorliegen. Auch Tonband- und Videovernehmungen müssen dem Gericht zusätzlich in Schriftform vorgelegt werden.
§ 247a StPO erlaubt die audiovisuelle Vernehmung eines im Ausland aufenthältlichen Zeugen (Videoaufzeichnung oder Videokonferenz).