Musiktitel bis 1956 in England frei kopierbar?
#1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81603

Läuft bei uns die Frist nicht 75 Jahre? In England scheint man einige Titel aus der Rock-and-Roll-Ära schon frei kopieren zu können.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#2
Zitat:mash postete
Läuft bei uns die Frist nicht 75 Jahre?
Nein, mindestens bis 70 Jahre nach dem Tod des (zuletzt verstorbenen Mit-)Urhebers. Wenn es später abgeleitete Werke unter Beteiligung anderer Personen gab, kann u.U. auch noch deren Todesdatum als Referenz herangezogen werden.

Edit: ... wobei ich nicht sicher bin, wie die Handhabung im Falle von Musikaufnahmen aussieht. Für die Rechte an Text und Musik gilt definitiv obiges. Ob die Rechte an einer Aufnahme des Werks u.U. schon vorher erlöschen, ist eine interessante Frage.
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#3
Hallo Timo,

ich lese gerade bei Wiki, dass das europäische Urheberrecht da unterscheidet, zwischen dem Werk (70 Jahre nach dem Tod) und einer Aufführung (50 Jahr nach der Aufführung). Bei letzterem ist mir nicht klar, was das Erlöschen des Urheberrechts an der Aufführung uns bringt. Freies Kopieren sicherlich nicht, weil ja das Werk noch weiterhin geschützt sein kann.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#4
Also die Engländer dürfen kopieren, wir bezahlen den Cliff jedoch weiterhin? Was, wenn mir ein guter englischer Freund Cliffs Frühwerke kopiert und rüberschickt? Er darf, aber ich muss es verbrennen???
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#5
Zitat:highlander postete
Also die Engländer dürfen kopieren, wir bezahlen den Cliff jedoch weiterhin? Was, wenn mir ein guter englischer Freund Cliffs Frühwerke kopiert und rüberschickt? Er darf, aber ich muss es verbrennen???
Wenn es so wäre, daß die Engländer schon vor den Deutschen kopieren dürften, und Dir würde jemand aus England eine entsprechende CD zuschicken, dann hättest Du zwar keine Rechte daran, und die CD könnte beschlagnahmt werden, aber strafbar würdest Du Dich aus meiner Sicht nicht machen. Der bloße Besitz von unerlaubten Kopien ist ja hierzulande kein Straftatbestand, und das Abspielen von Musik wird (anders als das Ausführen von Computerprogrammen) juristisch nicht als Vervielfältigung verstanden.
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#6
Oh-oh... die Thematik wird wohl jetzt auch den Künstlern bewusst, deren Frühwerke demnächst zu verwildern drohen:

http://www.golem.de/0705/52214.html

Bei allem Respekt vor Udo Jürgens, aber sein Engagement für die Verlängerung der Schutzfristen leuchtet mir nicht ein. Wenn ich 72 Jahre alt wäre, ein erfülltes Leben als erfolgreicher Musiker gehabt und viel Geld verdient hätte, ein Lebensabend in Wohlstand und das finanzielle Auskommen meiner Kinder und Enkelkinder gesichert wären, dann würden mich andere Dinge beschäftigen. Etwa der Wunsch, daß mein Werk nicht in Vergessenheit gerät, nachdem mich der Gevatter geholt hat. Die Gefahr ist doch am geringsten, wenn man für eine möglichst große Verbreitung sorgt, und das wiederum sollte doch am einfachsten möglich sein, indem man seine Aufnahmen irgendwann von sich aus freigibt. Oder noch besser: Zusätzlich einen Teil seiner finanziellen Hinterlassenschaft in eine Stiftung steckt, die den Betrieb einer "Denkmal-Webseite" mit kostenlosen MP3-Downloads gewährleistet.
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