Bezahlt - keine Ware. Was kann man da machen?
#1
Hallo,

ich habe vor ca. vier Wochen eine Jacke für meine Mutter in der Bucht ersteigert. Das Geld wurde sofort überwiesen. Als nach zwei Wochen noch nichts da war, hab' ich den Verkäufer angeschreiben - keine Antwort. Ich habe den Vorfall dann der Bucht gemeldet, darauf hin kam die Antwort, daß das Paket abgeschickt wurde. Wieder eine Woche später war wieder nichts da und ich hab' erneut den Verkäufer angeschrieben. Er antwortete, daß er das Pakt defintiv abgeschickt hat und es wahrscheinlich die Post verloren hat. Bis heute ist noch nichts angekommen.

Der Betrag ist nicht so hoch, daher ist auch kein Verkäuferschutz möglich, aber trotzdem stört es mich.

Was kann man da machen? Eine Paketnummer ist auch nicht vorhanden, also wird man bei der Post auch nichts ausrichten könnten.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#2
Hallo Wayne,

die Frage ist aber, ob Du einen Paketversand oder einen Päckchen-Versand beauftragt UND bezahlt hattest.

War ein Paketversand vereinbart, ist die Sendung auch versichert. Es wäre dann Aufgabe des Auftraggebers, die Zustellung zu sichern bzw. die Schadenersatz-Abwicklung vorzunehmen.
Du hättest dann z.B. auch das Recht, die Paketnummer zu erfragen.
Hattest Du einen Paketversand bezahlt, dann schreibe den Verkäufer an und setze ihm eine Frist, bis zu der er Dir den Versand nachweisen soll. Nicht per Email sondern per Brief / Eisnchreiben!

Wenn Ihr keinen Paketversand vereinbart hattet, hast Du in Prinzip keine Chance, da Du den Versender aus der Nachweispflicht für den Versand entlassen hast. Du wärest auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. DA lohnt sich ggf. ein Blick auf die Bewertungen des Verkäufers, ob sowas schon öfter vorgekommen ist.

Übrigens solltes Du keinesfalls in einem öffentlichen Forum - dem Dingsda-Bewertungsportal - behaupten, der Verkäufer hätte nicht verschickt. Bestenfalls darfst Du schreiben, die ware sei nciht angekommen!

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#3
´
Soweit mir bekannt, geht beim Verkehr zwischen Privatleuten das Transportrisiko mit der Einlieferung bei einem Versender auf den Empfänger über. Wenn da kein Einlieferungsbeleg existiert, steht Wort gegen Wort.

Anders ist es, wenn ein Privatier bei einem Fernhändler kauft, dann muß der Händler das Transportrisiko tragen. Weshalb gewerbliche Versender ungern Päckchen ohne Einlieferungs- / Empfangsbestätigung versenden.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#4
Danke für eure Tipps, daß hilft mir schon weiter. Ich werde dann wieder in Verbindung mit dem Käufer treten.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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