Fernseher abmelden und trotzdem einen haben ?
#1
Die Regel ist an und für sich klar:
Wer ein funktionsfähiges Gerät "zum Empfang bereit" hält, muss Gebühren bezahlen. Ärgerlich für alle, die die Flimmerkiste nur für die Wiedergabe von DVDs oder Videos nutzen.

Nun wurde hier in der Gegend das digitale TV eingeführt. Das heisst, mit funktionsfähigen Fernsehern kann man nicht mehr empfangen, wenn man die entsprechende Box nicht hat.

Das wäre doch eine gute Gelegenheit, den an sich funktionierenden Fernseher stehen zu lassen und sich trotzdem vom Fernsehempfang abzumelden.

Wie macht man das am Besten? Geht das online? Habe schon seit langer Zeit mit der GEZ nichts mehr zu tun, die buchen nur ab.
Michael(F)
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#2
Moin, moin Michael,

Finger weg von Online: Sowas nur per Brief und Einschreiben!

Die Verbindlichkeit von Rechtsgeschäften über elektronische Medien ist noch immer problematisch. Insbesondere die Frage der Gewährleistung der Zustellung bzw. der Termintreue der Zustellung ist nicht gegeben. Selbst Empfangsquittungen aus "Online-Einschreiben" werden nicht notwendig anerkannt.
Zudem müsstest Du ein Rechtsgeschäft mit Deiner Unterschrift dokumentieren. Das kannst Du online nur, wenn Du Dir eine Zertifizierung holst.

Als Begründung würde ich eine Formulierung wählen, Du seiest nicht im Besitz eines zum Empfang des TV-Angebotes in Deiner Region geeigneten Gerätes und kündigst daher rückwirkend zum ...(Tag der Abschaltung des analogen Empfangs), ersatzweise zum vertraglcih nächst möglichen Zeitpunkt.

Wenn in Deiner Region kein analoger Empfang mehr möglich ist, brauchst Du für einen analogen Empfänger auch nicht zahlen. Das siehst Du richtig.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#3
http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html

Ausdrucken und per FAX oder POST
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#4
Bei uns hier oben ist DVB-T längst Realität. Allerdings sind die 'Öffentlich Rechtlichen' immer noch analog zu empfangen. Gibt es wirklich Regionen, wo gar kein Analogempfang mehr möglich ist?
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#5
heise online - Nordhessen empfangen Privatsender nur noch per ...

Ist mir aber wurscht, ich habe kein Fernsehen mehr und Privatfernsehen vermisse ich schon gar nicht.
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#6
Zitat:mash postete
Gibt es wirklich Regionen, wo gar kein Analogempfang mehr möglich ist?
Sicher. In Niedersachsen z.B.
Im Übrigen zählt dieser Abmeldegrund nicht.
Bring die Kiste auf den Müll. (Baue vorher den Tuner aus, den brauche ich noch.)
Ausserdem musst du näxtes Jahr eh für deinen Computer Fernsehsteuern zahlen.
Übrigens auch für die in deiner Firma.
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#7
Moin, moin Matthias,

wie kommst Du darauf, der Abmeldegrund, Du hättest kein Gerät, das den ausgestrahlten Fernsehstandard entspräche, nicht genüge?

Da würde sich jeder Anwalt über ein leicht verdientes Honorar freuen.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#8
Hi Matthias M,

weil, die GEZ verlangt dann einen Verkaufs/Entsorgungsnachweis, wenn Du mal eins besessen hast.
Übrigens hast du meist kurze Zeit später Besuch vom GEZler.

Gruß
Jürgen
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#9
Zitat:Jürgen Heiliger postete
(...) Übrigens hast du meist kurze Zeit später Besuch vom GEZler.
(...)
Was darf der von mir wollen? Muss ich den reinlassen? Muss ich dem überhaupt Auskunft geben? Hat der hoheitliche Befugnisse?

Es steht mir doch zu, den FS am Flohmarkt zu verkaufen. Wie und wieso soll und muss ich dann einen Entsorgungsnachweis bringen? Gut möglich, daß die GEZ das gerne hätte ..... aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man mich dazu zwingen kann. Es ist ja bekannt, daß die GEZ gerne Angst und Schrecken verbreitet, weil die Leute dann kooperativer sind.

Mein Anliegen:
- Ich brauche definitiv keinen TV, das letzte Mal lief er bei der letzten Bundestagswahl.
- Ich möchte aber ganz gerne mal DVDs gucken oder ab und an ein Video
- Ein Empfänger, der nur aus diesen Quellen empfängt, wäre also die optimale Lösung. Dies ist nun gegeben.
Michael(F)
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#10
Zitat:Jürgen Heiliger postete
die GEZ verlangt dann einen Verkaufs/Entsorgungsnachweis, wenn Du mal eins besessen hast.
Echt? Was ist wenn ich das Ding auf den Flohmarkt verkaufe?
Da wird ja normalerweise kein Vertrag gemacht.
Was ist wenn du abmeldest und die Einzugsermächtigung entziehst?

Zitat:Übrigens hast du meist kurze Zeit später Besuch vom GEZler.
Den du nicht reinlassen musst. Allerdings arbeiten diese Leute ja auf Provisionsbasis (wie kann es sein das eine Staatliche Institution von Leuten representiert wird die auf Provisionsbasis arbeiten?) und sollen daher mitunter recht rabiat vorgehen. Wobei du aber durchaus Recht bekommen kannst wenn du Haus und Hof verteidigst.
Ich würde generell empfehlen sich im örtlichen Karateverein anzumelden bevor man ein Rundfunkgerät abmeldet.
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#11
Zitat:Michael Franz postete
Was darf der von mir wollen? Muss ich den reinlassen? Muss ich dem überhaupt Auskunft geben? Hat der hoheitliche Befugnisse?
Nein.

Soweit ich weis haben diese Leute nicht mehr Rechte als ein Staubsaugervertreter.
Allerdings sagen die angeblich immer sie wären Beamter, was Schwachsinn ist.
Wenn der dir komisch kommt lass dir seinen Namen geben und zeige ihn wegen Amtsanmassung und Hausfriedensbruch an. Das soll helfen.
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#12
Zitat:Jürgen Heiliger postete
Hi Matthias M,

weil, die GEZ verlangt dann einen Verkaufs/Entsorgungsnachweis, wenn Du mal eins besessen hast.
Übrigens hast du meist kurze Zeit später Besuch vom GEZler.

Gruß
Jürgen
Haargenau, denn eine Reihe von Kollegen haben keine Fernseher mehr, die berichteten auch von nervigen Fragebägen und Staubsaugerbeutelvertretermanieren.

Dazu kommt: Wer einen PC mit (Modem !) hat, muss GEZ zahlen, da er ja bei den öR Videostreams downloaden kann. So zumindestens Stand der Diskussion, was einen Kollegen veranlassen wird, rechtliche Schritte zu prüfen (gestützt auf die Lage des Kanalwahlschalter TV / Contentprovider sowie die "lächerliche" Qualität von Streams via Modem oder ISDN).

=> Kaufverträge nach dem BGB sind formfrei, es sei den der Gesetzgeber schreibt was anderes vor. Ergo kann ich über den Flohmarkt verkaufen, es sei den (Obacht) es gäbe irgendwo eine "Lex Spezialis" / "Lex GEZ", die dann dem BGB vorstehen. Rechtsanwälte vor Wink

=> Ich zahle die GEZ Gebühr zumindestens für Rundfunk gerne. Beim TV bekomme ich das große *K...en* So für DLR,DLF, manche öR HR1-3, SWR 1-3 etc. und ansonsten habe ich ein paar Private Spartensender.

Gruß

Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#13
´
Ist das also amtlich mit den TV- Gebühren für Rechner? Das ist derb.

Ich sehe das so: Wer sich ein Fernsehgerät kauft, tut das in der Regel mit der festen Absicht, fernzusehen.

Wer sich einen Rechner kauft, tut dies normalerweise, weil er das Gerät beruflich oder zum Spaß benutzt, aber nicht um damit primär Ton- oder Bildrundfunk zu empfangen. Mit der gleichen Berechtigung kann ich als Betreiber einer Homepage von euch als Besuchern Geld verlangen, weil ihr meine künstlerischen Bilder betrachtet. Homepages sind zwar dazu gemacht, das sie angesehen werden, aber ich brauche jeden Euro Wink.

Wenn die Sender Streams anbieten, ist das eine freiwillige Leistung. Die kann man nutzen, muß aber nicht. Warum diese Streams angeboten werden, ist mir eh schleierhaft. Es ist wohl die Pflicht der ARD eine mediale Grundversorgung zu gewährleisten. Das geschieht m. M. bereits mehr als ausreichend über Rundfunk. Die Streams über das Netz werden gerne von Menschen im Ausland gehört, die sicher keine Gebühren an die GEZ entrichten. (Jetzt kommt die DW auf die die Idee, von allen Weltenbürgern Gebühren einzufordern, die KÖNNTEN ja empfangen)

Na ja, wenn das mit Gebühr für Rechner kommt, muß ich bluten, alle Rechner hängen über Netzwerk im Netz, sogar der Schlepptop, der eigentlich nur zwecks Datentransfer von Präsentationen genutzt wird.

@ Michael: Dein Problem dürfte sein, das es nach wie vor ein Empfänger ist. Mit Box könntest Du ja wieder empfangen. Ich würde das Empfangsteil ausbauen (lassen), dann wird das Empfangsgerät zum gebührenfreien Monitor. Vermutlich bist Du eh schon Schwarzhörer / seher, denn bei ganz oder teilweise geschäftlich genutzten Zimmern oder Autos muß zusätzlich GEZ- Gebühr gezahlt werden. Also mal eine Zeichnung für die Arbeit machen oder Kassenbuch schreiben und dabei Radio hören kostet.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#14
Hallo,

das http://www.gez-abschaffen.de/ sollte man sich mal in Ruhe durchlesen, dann hat man gleich die richtige Gemütsverfassung, wenn der GEZler klingelt... ;-).

MfG

DB
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#15
Zitat:Frank postete
´
Ist das also amtlich mit den TV- Gebühren für Rechner? Das ist derb.
.
Ja, kein Scherz:

Heise, Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs , 01.04.2006 12:43


Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ <http://www.vrgz.org> ) klagt gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende <http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982> Verordnung, die Besitzer von Internet-fähigen PCs zu Rundfunkgebührenzahlern machen soll. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch die GEZ-Gebührenrichtlinie für Computer enthält.

Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main, der erst seit dem 18. März dieses Jahres besteht, wird bei seiner Beschwerde finanziell von Einzelpersonen und der Bundesarchitektenkammer <http://www.bak.de > unterstützt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um drei Freiberufler, die ab dem nächsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein sollen.

Laut einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sieht die Anwältin der Beschwerdeführer, Petra Marwitz, in der Gebührenregelung für Internet-PCs einen "Paradigmenwechsel".

Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten, erklärte die Anwältin. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebühren zahlen wollte, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entschied oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.

Nach Ansicht der Anwältin werden durch diese Regelung im kommenden Jahr viele PC- und womöglich auch Multimedia-Handy-Besitzer mit knapp 17 Euro monatlich in die Pflicht genommen, obwohl sie kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen und ihren PC nur zur Arbeit nutzen.
Seit der Bekanntgabe der neuen Gebührenordnung, die auch bei Internet-PCs und Multimedia-Handys greift, ist diese umstritten <http://www.heise.de/newsticker/meldung/55402 >.

Sowohl der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom <http://www.bitkom.org> ), der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW <http://www.bvdw.org/> ) als auch die FDP- und CDU/CSU-Fraktion sprachen <http://www.heise.de/newsticker/meldung/52024 > sich gegen eine GEZ-Gebühr für PCs mit Internet-Anschluss aus.


Quelle:

http://www.heise.de/newsticker/result.xh...&words=GEZ
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#16
Ich zahle gerne die Gebühren für den Hörfunk.
Ich zahle diese Gebühren auch für mein Geschäft.

Ich bin aber wild entschlossen, den privaten Fernseher abzuschaffen und will dafür auch nicht bezahlen. Hinter Legos Link gibt's das Formular, daß ist bereits ausgefüllt, jetzt muss ich nur noch meine Rundfunkteilnehmernummer herausfinden und ab geht's.

De facto müsste jede Kleinfirma Fernsehgebühren bezahlen, weil sie in der Regel einen Internet-PC hat.
Michael(F)
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#17
Zitat:Michael Franz postete
..
De facto müsste jede Kleinfirma Fernsehgebühren bezahlen, weil sie in der Regel einen Internet-PC hat.
Das ist m.E. ja Sinn der "Übung" bzw. diejenigen mit DSL-Flatrate und TC Ersatz in Form von PCs mit TV/DVB-Karte etc. "einzufangen".

Ich persönlich hätte null Probleme mit der Abschaffung des Fernseher, meine bessere Hälfte schon. Die Zahl der Nichtfernseher in meinen Bekanntenkreis steigt, interessanterweise auch dann, wenn sich Nachwuchs einstellt => Noch ein Grund mehr für die GEZ die wegbrechenden Zahler durch zahlende zu ersetzen.

Deine Rundfunkgebührennummer müsste bei Abbuchung vom Konto zu sehen sein bzw. Rechnung auf dem "Bescheid"

Achja: Kabeldeutschland. Ein Bonmont: Die waren nicht in der Lage mir zu sagen, welche Programme und welcher Radioanbieter sich dem Genre x,y,z verbirgt. Aha. Und wenn ich schon wieder so eine Set-Top-Box mit stromfresseden Steckernetzteil brauche, wie sähe es denn ohne Premiere oder sonstwie Abo aus ? Man benötigt einige Zeit, ohne Abo an die öR des digitalen Programmbouquet zukommen.
=> Dann dürfen die Ihr digitales TV, Internet- & Telefonie (Triple Play) eben behalten.

Gruß

Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#18
Auch wenn es nicht hundertprozentig zu diesem Thema gehört: Im Blinden-Hörmagazin "Info-Tape" war sogar die Rede davon, das die GEZ es auf Nutzer von Tonbandgeräten und Plattenspielern abgesehen hat. Liegt bei diesen Geräten etwa ein Defekt vor, (z.B. schadhafte Abschirmungen) so das vom nahe gelegenen Rundfunksender einstreuende Signale hörbar werden, handelt es sich um eine Empfangsanlage, die gebührenpflichtig ist. Also meldet Euro Thorens und Revoxe bei der GEZ an. Das Magazin berief sich auf die APRIL-Ausgabe einer HiFi-Zeitschrift. Im Nachsatz gab der Sprecher dann die erlösende Erklährung, es handelte sich, wie schon vermutet um einen Aprilscherz der Zeitungsredaktion. Nur denkbar ist heut zu Tage alles.

Um das Problem mit der Nutzung von Fernsehgeräten zur reinen Wiedergabe von zum Beispiel Video oder DVD zu umgehen, müßte der Handel denn ja getrennte Komponenten ähnlich eine HiFi-Anlage mit einem Empfangteil und Monitor anbieten. Wer den Empfänger nicht braucht, kauft ihn nicht. Oder haben diese Videobeamer etwa auch einen Empfänger? Abgesehen, ob oder was die Dinger taugen.
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#19
Zitat:Michael Franz postete
Ich zahle gerne die Gebühren für den Hörfunk.
Ich zahle diese Gebühren auch für mein Geschäft.

De facto müsste jede Kleinfirma Fernsehgebühren bezahlen, weil sie in der Regel einen Internet-PC hat.
Das sehe ich ähnlich, das, was ich nutze, bezahle ich auch. Auf ein Fernsehgerät verzichte ich ganz bewußt.

Ein Rechner mit TV- Karte ist, wie der oben von mir erwähnte Fernsehapparat, mit einiger Sicherheit zum fernsehen angeschafft worden und dafür sollten auch Gebühren entrichtet werden.

Nur auf Grund der Tatsache, dass von den Anstalten ( wer wird gleich noch in Anstalten untergebracht? ) unverlangt die Möglichkeit geschaffen wurde über´s Netz Streams zu empfangen, dürfte kein Zwang zur Gebührenzahlung hergeleitet werden. Schließlich hat der Einzelne die Bereitstellung nicht bestellt, und für nicht bestellte Leistungen oder Waren braucht man ja bekanntlich nicht zu bezahlen.

Soweit meine Logik.

Ein Radio oder Fernsehgerät kann ich abschaffen und bin von der Gebührenzahlung befreit. Auf Rechner und Internet kann ich aus beruflichen Gründen nicht verzichten. Darum muß ich wohl Gebühren zahlen, weil meine "neuartigen Empfangsgeräte" zum Nutzung von nicht bestellten öffentlich- rechtlichen Angeboten geeignet sind und ich nur Radio-, nicht aber Fernsehteilnehmer bin. Und ob das Finanzamt die unnötigerweise bezahlte Gebühr als Betriebsausgabe anerkennt? Wohl kaum.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#20
Zitat:mash postete
Bei uns hier oben ist DVB-T längst Realität. Allerdings sind die 'Öffentlich Rechtlichen' immer noch analog zu empfangen. Gibt es wirklich Regionen, wo gar kein Analogempfang mehr möglich ist?
Die Öffentlichen Rechtlichen sind auch Über DVB-T Empfangbar. So gar die von Diese Finanzierten Sonderkanäle auch.

Waz diese Bezahlung Betrifft habe Ich eine Überraschung Erhalten. Ich soll Angeblich Gebühren für die Letzten 3 Monate Bezahlen (!). Habe aber mit denen KEIN VERTRAG seit 3 Jahre. Die Zahlungaufforderung kam OHNE irgendwelche Vertragsnummer oder Irgendwelchen Verträglichen Vermerk. Die Haben wohl vom Einwohnermeldeamt Herausgefischt das ich in 2004 nach Duisburg Umgezogen binn und Nun wollen die auf Diesen wege Herausfinden ob Ich da was Angemeldet habe oder nicht. Ganz Schon Schlau was ? Big Grin

Ich habe da Keine Reaktion Gezeigt und das Schreiben im Müll Entsorgt. Nun Sehe Ich das seit 2 - 3 Monate ruhe Ist. Da kommt nichts Mehr. Ich bin aber Trotzdem Vorsichtig das mir da kein Haustürschnüffler Auflauert.
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#21
Zitat:Ich habe da keine Reaktion gezeigt und das Schreiben im Müll entsorgt. Nun sehe ich, dass seit 2 - 3 Monaten Ruhe ist. Da kommt nichts mehr. Ich bin aber trotzdem vorsichtig, dass mir da kein Haustürschnüffler auflauert.



Warum unnötiges Abtauchen in die Illegalität? Als Arbeitsloser hat man doch die Möglichkeit, Gebührenbefreiung zu bekommen.

Siehe auch:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehr...index.html

Stichwort: Vorsprung durch Information
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#22
Ja. Kenne Ich. Trotzdem. Ich habe es Versucht eine Freistellung zu Beantragen was aber Abgeleht wurde. Bin mit genau 5 EURO über der Befreinglimmit und das Sehe Ich nicht ein.

Ich Versuche etwas Auszuholen auf Finanzielle Ebene:

wir sind 2 Personen.

Person 1 = 496 EURO
Person 2 = 303 EURO
Kindergeld = 154 EURO

Davon:

Miete 300 EURO
Strom 78 EURO
Tel / Net = + / Bedingt von Gespräche = 70 EURO

Was Bleibt noch Übrig zum Leben für 2 Personen Pro Monat?

Afgelistet sind nur die Fixkosten. Die kosten was Entstehen für Artzt Besuche, Erzneimittel Zuzahlungen, monatliche Ratenzahlungen..............
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#23
Zitat:EinarN postete
Ich habe da Keine Reaktion Gezeigt und das Schreiben im Müll Entsorgt.
Oha, Vorsicht! Unberechtigten Zahlungsaufforderungen solltest Du immer umgehend schriftlich per Einschreibebrief widersprechen! Wenn erst ein Mahnverfahren eingeleitet ist, hast Du viel Ärger, und wenn Du auch dem Mahnbescheid nicht widersprichst, gilt das nach deutschem Recht als Beweis für die Rechtmäßigkeit der Forderung. Sprich: Der Gläubiger muß keine weiteren Beweise mehr dafür vorlegen, daß seine Forderung berechtigt ist.
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#24
So weit ist es nicht Gekommen.
Wen ein Mahbescheit kommt, dan Werde ich Reagieren mit Sicherheit.
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