Philips N4512 - hier intakt, beim Empfänger nicht?!
#1
Wie Ihr ja alle wisst, arbeite ich die schwarzen Philipse auf.

Nun hatte ich gestern eine 4512 versandt, die hier eiwandfrei lief - sowohl auf Kopfhörer als auch an der Anlage, auch Aufnahmefunktion war einwandfrei.

Jetzt ruft der Typ mich an und sagt, dass er gar nicht umschalten kann zwischen den Spuren - es soll auf nur auf Spurstellung 1/3 der eine VU leuchten, auf 2/4 und ST angeblich gar keiner. Außerdem soll die Maschine seine Bänder nicht abspielen - angeblich teilweise rückwärts - dann wäre ja die Spur völlig falsch eingestellt. Das kann ich schon deshalb nicht glauben, weil die Maschine meine eigenen mit der 4422 bespielten Bänder so abgespielt hat, als wären sie damit aufgenommen worden.

Mich überkommt hier ein ganz anderer Verdacht, da der Mann selber eine N4512 hat.....

Wie dem auch sei - ich hab gesagt, er soll sie zurückschicken - wenn er mir seine schickt, werde ich das sogleich erkennen - Maschinen, die ich in den Fingern hatte, sind gekennzeichnet.

Angenommen aber mal, der sagt die Wahrheit, was könnte das denn dann sein....?! Auf dem Transport kann ja der Spur-Wahlschalter nicht kaputtgehen, oder...?!

Gruß Norbert
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#2
Ist das nicht Zufäligerweise filmencamry ?

Interesant das Ich genau das Gleiche Problem hatte mit der Identische Beschwerde bei eine 4506. Trotz Telefonat und Aufklärung wo Ich Bestätigte das Ich ZWEI ZEUGEN Hatte was es Mitbestätigen können das Das Gerät vor den Versand EINWANDFREI Funktuinierte, Versaut mir der Man den Bewertungsportal mit der Aussage:

Schreibt Gerät funktioniert wunderbar liefert aber ein defektes Gerät

Mit andere Wörter muss ICH den Kopf hinhalten wen der Versand Mist baut. Ich glaube Eher der "gute" **********

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Edit 09.02.2006 *************
Spekulatationen und Mutmaßungen über Personen sind immer
noch unerwünscht und wurden daher editiert. Es langt die
Schilderung des Sachverhaltes. Denken können die Leser
selber!
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#3
Nein Einar, der war das nicht.

Er ist auch ganz freundlich, hat sogar angerufen - trotzdem hab ich irgendwie so ein komisches Gefühl.

Allerdings werde ich korrekt reagieren: Entweder ist die, die er mir schickt zu reparieren oder ich schicke ihm eine hochwertigere 4504 oder 4420 - dann habe ich meiner Pflicht Genüge getan. Nur gewonnen hätte er dabei nichts, weil er eigentlich nur eine Maschine benötigt.

Eigentlich müsste ich ihn beide Maschinen schicken lassen....
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#4
=> Norbert

Der Trick, ein intaktes Gerät auszuschlachten und dann zu behaupten es sei defekt angekommen wird leider praktiziert. Viel Mittel, sich dagegen zu schützen gibt es nicht.

Wie willst Du beweisen, daß da ein defektes Fremdteil eingebaut ist? Wie willst Du beweisen, daß das Gerät geöffnet worden ist? Es steht in der Regel Aussage gegen Aussage.

Selbst wenn es sich um einen Transportschaden handeln sollte - so gering ist die Aussicht bei der geübten Praxis der Paketdienste gar nicht - so stellt sich die Frage, wer das Risiko trägt. Ist es der Verkäufer, dann ist er dem Käufer auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Umgekehrt ist es entsprechend der Käufer, der alles akzeptieren muss, was im Karton daherklappert. Daß die Transporteure sehr gewieft darin sind, Reklamationen abzublocken, macht die Sache nicht einfacher, vor allem weil es selten Verpackungen gibt, an denen nichts zu beanstanden ist. Was früher unter "Kulanz" großzügig gehandhabt wurde, wird heute erbsenzählerisch zurückgewiesen.

Streng genommen müsste man einem Notar die Funktion des Gerätes vorführen und ebenso die korrekte Verpackung. Der Empfänger müsste unter notarieller Aufsicht auspacken. Dann hätte man ggf. wenigstens die Chance, einen Transportschaden geltend zu machen.

Bleiben dann "nur" noch die kleinen Differenzen bei der Beurteilung des Zustandes und der "üblichen Gebrauchsspuren".

Eigentlich kann man über Ebay keine Deals mit fremden Personen abwickeln. Früher ging das, weil die Überzahl der Mitglieder ehrliche Idealisten waren, die der Idee etwas abgewinnen konnten. Heute ist das eine kombinierte Entsorgungs- und Geldmaschinerie ohne Anspruch an irgendwelche Moral. Solange jeder diesen Weg nutzt, solange wird sich daran auch nix ändern. Wenn ich des Nachts meinen Ferrari unabgeschlossen im Frankfurter Bahnhofsviertel auf's Trottwa stelle, dann verschwindet er eben, ob das nun rechtmäßig ist oder nicht. Ebay ist mittlerweile eine verrufene Gegend geworden.
Michael(F)
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#5
Ja. Ist Korrekt. Man kann aber ein Gerät Versigeln.

Es Gibt dieser HARTZ / STEARIN. Damit kann man so Gar Briefe Versiegeln. Das ding wird STEINHART. Man kann es mit den Feuerzeug Auftauen (Verflüssigen und 2 - 3 Tropfen auf einer der Deckelschrauben ablassen. Um das Gerät zu Öffnen muß es Heraus Geckratzt werden.

Kommt es zum Gericht, verlangt man das Das Gerät Vorgeführt wird. Ist der Siegel Weg, Hat er die ARSCHKARTE Gezogen.
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#6
Wer hat geprüft und kann bezeugen daß korrekt versiegelt wurde? Und daß das Siegel nicht beim Transport aufgegangen ist? Guck mal nach, wieviele Anwälte es gibt, und der größte Teil von Ihnen lebt davon, daß der Mandant glaubt, der Gegner hätte die Arschkarte gezogen. Guck mal wieviele Prozesse es gibt, und jeder hat einen Verlierer. Mal abgesehen von denen, bei denen es nach langem Hickhack zu einem sog. Vergleich kommt, dessen Resultat die Kosten nicht deckt. Vergiss es, wenn Du einen passionierten Streithammel als Gegner hast, der alle Tricks und Schliche kennt, dann brauchst Du zwar keinen Fernseher mehr, weil Du Live-Unterhaltung genug hat, aber etwas vernünftiges kommt nicht dabei heraus.

Andererseits, es macht ja manchmal auch Spaß, sich herumzustreiten. Wenn man verliert, dann hat man wenigstens etwas gehabt für sein Geld. Wink
Michael(F)
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#7
Also,

eines steht hier natürlich fest:

Die von mir gelieferte Maschine hat tatsächlich ein Merkmal, das er nicht feststellen kann - wenns drauf ankäme, könnte ich das bis zu einem eventuellen Prozess für mich behalten, er würde es nie finden, und dann dem Gericht anhand der von ihm als Beweisstück mitzubringenden Maschine belegen - denn von der kann ich ja normalerweise kein Detail kennen Wink

Aber wegen so ein paar Euro? Nee. Im schlimmsten Fall kriegt er sein Geld zurück und ich die Maschine - Porto ist dann für die Katz gewesen - für ihn aber 2 x Wink

Gruß Norbert
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#8
Der Knabe wird wohl Bänder auf der Maschine abgespielt haben, die
mit einer 2-Spur Maschine aufgenommen wurden.
In dem VU Meter kann durchaus auf dem Versandweg eine Lampe
Schaden genommen haben
Oft haben sie auch einfach nur Kontaktschwierigkeiten.

Ich glaube hier, weder an einen Defekt noch an mutwilliges
Eingreifen des Käufers.

Wenn er sie zurückschickt, wird sich das bestimmt aufklären.

Gruß
Michael K.
Gruß
Michael

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#9
Zitat:Crazy postete
Die von mir gelieferte Maschine hat tatsächlich ein Merkmal, das er nicht feststellen kann
Wie Michael schon sagte: das ist eine schwierige Sache. Angenommen, du bekommst eine Maschine ohne dieses Merkmal zurück. Nun musst du Zeugen auffahren, die bezeugen, dass dieses Merkmal existierte, du die Maschine mit diesem Merkmal auch an den Gegner versandt hast. So nebenbei bist du Sammler und hast das Haus voll stehen mit Philipsen, da kann ein Richter Verwechslungsgefahr wittern. Nichtsdestotrotz wird auch der Gegner einen Zeugen aus dem Hut zaubern, der bezeugt, dieses und kein anderes Gerät erhalten zu haben - egal ob mit oder ohne Merkmal...
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#10
Stimmt soo nicht.

Da ER von diesem Merkmal nichts weiß, ich aber schon, kann er dazu nichts sagen.

Wenn jetzt das corpus delicti (rein theretisch) vorgeführt werden müsste und es aufgeschraubt würde, könnte ich zu 100% - im Gegensatz zu ihm - sagen: An der und der Stelle ist diese Markierung von mir vorgenommen worden - wie sollte ich das wissen, wenn die Maschine nicht in meinen Fingern war?!

Aber wie gesagt: Wegen solcher Summen, nee danke.

Gruß Norbert
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